Spielhallenschließungen in Bayern liegen auf Eis!
Ab 1. Juli 2017 sollten eigentlich alle Übergangsfristen für den neuen Glücksspielstaatsvertrag enden, der vor allem Mindestabstände zwischen den Spielhallen vorschreibt. Eine Welle von Spielothekenschließungen wurde befürchtet. Der Freistaat Bayern gewährt den Betreibern durch eine Härtefall-Regelung eine Aufschiebung der Schließung um weitere 4 Jahre.
- 6. Oktober 2017
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Christoph