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Sonstiges aus der Welt des... : Anzeige wegen §285 StGB (Seite 15)

Thema erstellt am 02.04.2019 | Seite: 15 von 26 | Antworten: 253 | Ansichten: 76.553
sonne10
Stamm-User
Ein heißes Thema hier 👹😣
Marqes
Experte
Jenges schrieb am 04.04.2019 um 15:30 Uhr:

Verstehe das Problem nicht..... Dafür gibt es 45441144 Möglichkeiten,.,,,


Im Casino mit PSC einzahlen, bei Leopay mit Trustly einzahlen etc....

Wenn man bei Leopay mit Trustly einzahlt, steht Leopay auf dem Kontoauszug und vielleicht noch das Konto.

Wenn man mit Psc einzahlt und aufs neue , ausländische Bankkonto auzahlen will, muss man das erst neu im Casino verifizieren.
Kann ja sein das Casino sagt dann, dass mindestens eine Einzahlung mit dem Neuem Konto erfolgt sein muss sonst ist das nicht möglich.

Zu Neteller kann man z.B. auch nur auszahlen, wenn man 1x damit eingezahlt hat.

Ob das mit einem Ausländischen Bankkonto auch so ist,weiß ich nicht.

Verstehst du was ich meine.
Egal wie, es wird mindestens 1x das neue Konto und der Empfängername auf den Kontoauszügen ersichtlich sein.
Sicher nicht so schlimm, esseiden der Bankmitarbeiter hat sehr viel Zeit und guckt sich allss ganz genau an.

Egal ob du z.B. PayPal verifizierst, Neteller,überall steht mindestens 1x diese Verifizierungsbuchung in den Kontoauszügen.
Anonym
Marqes schrieb am 04.04.2019 um 19:25 Uhr:
Wenn man bei Leopay mit Trustly einzahlt, steht Leopay auf dem Kontoauszug und vielleicht noch das Konto.

Wenn man mit Psc einzahlt und aufs neue , ausländische Bankkonto auzahlen will, muss man das erst neu im Casino verifizieren.
Kann ja sein das Casino sagt dann, dass mindestens eine Einzahlung mit dem Neuem Konto erfolgt sein muss sonst ist das nicht möglich.

Zu Neteller kann man z.B. auch nur auszahlen, wenn man 1x damit eingezahlt hat.

Ob das mit einem Ausländischen Bankkonto auch so ist,weiß ich nicht.

Verstehst du was ich meine.
Egal wie, es wird mindestens 1x das neue Konto und der Empfängername auf den Kontoauszügen ersichtlich sein.
Sicher nicht so schlimm, esseiden der Bankmitarbeiter hat sehr viel Zeit und guckt sich allss ganz genau an.

Egal ob du z.B. PayPal verifizierst, Neteller,überall steht mindestens 1x diese Verifizierungsbuchung in den Kontoauszügen.

Na und? Das ist doch nicht schlimm bei Neteller/Skrill....Damit kannst Du ja auch im Netz ganz normal Einkäufe zahlen. Das würde ich mich jetzt nicht verrückt machen deswegen
Unrealmaster32
Einsteiger
Hi zusammen, ich möchte mich auch mal wieder kurz zu Wort melden.

Ich finde es stark, dass sich hier eine Diskussion mit hochwertigen Beiträgen zusammengetragen hat. Das wollte ich u.a. auch mit der Eröffnung dieses Posts bezwecken. 
Ich habe auch schon mehrere PM erhalten für ich die mich auch hier nochmal bedanken möchte. Ich lese jeden Tag mit, verzeiht mir aber bitte, dass ich mich etwas aus der Diskussion fernhalten möchte, bis ich persönlich etwas genaueres weiß. 
Das hier so viele hinter mir stehen finde ich klasse und macht mir Mut, dass Ding sauber über die Bühne zu bringen. 
Selbstverständlich halte ich euch auf dem Laufenden. 

Ich möchte noch einmal dringendst erwähnen, dass ich wirklich "sauber" bin und es sich hier tatsächlich nur um den §285 StGB handelt!

Ich bin derselben Meinung, dass es sich bei mir wohl um eine große Verkettung unglücklicher Umstände handelt. Für mich hat sich das Thema definitiv erledigt. Dennoch denke ich,  dass es sich  im laufenden Jahr drastisch ändern wird, was die Beobachtung seitens Bank und Staat hinsichtlich Online Glücksspiel angeht. (Meine persönliche Einschätzung)
Daniel
Elite
@unrealmaster bitte nehme per Mail oder telefonisch Kontakt zu den Anwälten Hambach und Hambach oder falls diese evtl. überlastet sind zu den Alternativen Anwälten auf, welche ich hier gepostet hab.

Warte bitte nicht ab, sondern handle gleich. So erhöhst du die Chance, dass das Verfahren evtl. Schon  im Vorhinein eingestellt wird. Was langfristig günstiger und nervenschonender für dich ist.

Wie ich dir schon sagte, erklären wir uns bereit die anfallenden Kosten für die Erstberatung zu übernehmen und danach sehen wir weiter. Ich bin aber sicher, dass wir auf alle Fälle eine Lösung finden werden. Gerne kannst du der Kanzlei unser Impressum bzw. Kontaktdaten weitergeben, damit diese mit uns in Kontakt treten können.

Du stehst wirklich nicht allein da. GambleJoe - und ich bin mir sicher - die ganze Community stehen hinter dir. Und es gibt auch im Hintergrund einige andere aus dieser Branche, die das ebenfalls tun. 
DeinVater
Stamm-Userin
Daniel schrieb am 05.04.2019 um 00:22 Uhr: @unrealmaster bitte nehme per Mail oder telefonisch Kontakt zu den Anwälten Hambach und Hambach oder falls diese evtl. überlastet sind zu den Alternativen Anwälten auf, welche ich hier gepostet hab.

Warte bitte nicht ab, sondern handle gleich. So erhöhst du die Chance, dass das Verfahren evtl. Schon  im Vorhinein eingestellt wird. Was langfristig günstiger und nervenschonender für dich ist.

Wie ich dir schon sagte, erklären wir uns bereit die anfallenden Kosten für die Erstberatung zu übernehmen und danach sehen wir weiter. Ich bin aber sicher, dass wir auf alle Fälle eine Lösung finden werden. Gerne kannst du der Kanzlei unser Impressum bzw. Kontaktdaten weitergeben, damit diese mit uns in Kontakt treten können.

Du stehst wirklich nicht allein da.

Wooow😳.. Davor zieh ich meinen Hut! 💚
Daniel
Elite
Marqes schrieb am 04.04.2019 um 19:25 Uhr:
Wenn man bei Leopay mit Trustly einzahlt, steht Leopay auf dem Kontoauszug und vielleicht noch das Konto.

Wenn man mit Psc einzahlt und aufs neue , ausländische Bankkonto auzahlen will, muss man das erst neu im Casino verifizieren.
Kann ja sein das Casino sagt dann, dass mindestens eine Einzahlung mit dem Neuem Konto erfolgt sein muss sonst ist das nicht möglich.

Zu Neteller kann man z.B. auch nur auszahlen, wenn man 1x damit eingezahlt hat.

Ob das mit einem Ausländischen Bankkonto auch so ist,weiß ich nicht.

Verstehst du was ich meine.
Egal wie, es wird mindestens 1x das neue Konto und der Empfängername auf den Kontoauszügen ersichtlich sein.
Sicher nicht so schlimm, esseiden der Bankmitarbeiter hat sehr viel Zeit und guckt sich allss ganz genau an.

Egal ob du z.B. PayPal verifizierst, Neteller,überall steht mindestens 1x diese Verifizierungsbuchung in den Kontoauszügen.

Ich verstehe die Diskussion nicht? Du darfst so viele Bankkonten haben wie du möchtest. Neteller und Skrill sind in dem Sinnbkeine richtigen Banken und ja da könnte man denken, dass dieses rein für Glücksspiele verwendet wird. 

Wenn du bei Leopay, Bunq, Revolut, Monese, was auch immer ein Konto eröffnet, dann bekommst du eine Kreditkarte mit der du an jedem Geldautomat abheben kannst. Du bekommst eine echte IBAN wie bei jeder anderen Bank und könntest dir darauf sogar dein Gehalt auszahlen lassen.

Du kannst dir auch jeden Monat einen Teil deines Gehalts oder Summe X auf dieses Konto transferieren. Wieso muss das dann zwangsläufig etwas mit Zocken zu tun haben? Das kann auch als Sparkonto, als Zweitkonto oder was auch immer dienen. Viele Leute haben ein Konto bei der Sparkasse und eins bei der deutschen Bank. Du hast dann eben ein Konto bei der Sparkasse und Bunq, Leopay oder was auch immer. Das ist doch völlig legitim.

Und das eine Bank im Ausland, eine Anzeige gegen dich wegen Glücksspielen in Deutschland erstattet ist so gut wie ausgeschlossen. Es ist ja sogar bei deutschen Banken eine extreme Rarität. Ansonsten gäbe es hier nicht nur ein Thread, sondern hunderte dieser Art.

Und wie gesagt, ich bin so gut wie sicher, dass dieses Verfahren entweder eingestellt oder der TE im worst-case in der zweiten Instanz freigesprochen wird. Und von da ab wird es dann wohl der letzte Wald- und Wiesen-Richter endlich mal begriffen haben, dass deutsches Strafrecht in solchen Fällen keine Anwendung findet.

Das mit dem Zweitkonto ist.dennoch immer eine gute Idee - auch unabhängig von der Zockerei. Wer will schon sein ganzes Geld auf nur einer Bank haben? Risikostreuung ist immer gut. 
Marqes
Experte
Daniel schrieb am 05.04.2019 um 00:44 Uhr:
Ich verstehe die Diskussion nicht? Du darfst so viele Bankkonten haben wie du möchtest. Neteller und Skrill sind in dem Sinnbkeine richtigen Banken und ja da könnte man denken, dass dieses rein für Glücksspiele verwendet wird. 

Wenn du bei Leopay, Bunq, Revolut, Monese, was auch immer ein Konto eröffnet, dann bekommst du eine Kreditkarte mit der du an jedem Geldautomat abheben kannst. Du bekommst eine echte IBAN wie bei jeder anderen Bank und könntest dir darauf sogar dein Gehalt auszahlen lassen.

Du kannst dir auch jeden Monat einen Teil deines Gehalts oder Summe X auf dieses Konto transferieren. Wieso muss das dann zwangsläufig etwas mit Zocken zu tun haben? Das kann auch als Sparkonto, als Zweitkonto oder was auch immer dienen. Viele Leute haben ein Konto bei der Sparkasse und eins bei der deutschen Bank. Du hast dann eben ein Konto bei der Sparkasse und Bunq, Leopay oder was auch immer. Das ist doch völlig legitim.

Und das eine Bank im Ausland, eine Anzeige gegen dich wegen Glücksspielen in Deutschland erstattet ist so gut wie ausgeschlossen. Es ist ja sogar bei deutschen Banken eine extreme Rarität. Ansonsten gäbe es hier nicht nur ein Thread, sondern hunderte dieser Art.

Und wie gesagt, ich bin so gut wie sicher, dass dieses Verfahren entweder eingestellt oder der TE im worst-case in der zweiten Instanz freigesprochen wird. Und von da ab wird es dann wohl der letzte Wald- und Wiesen-Richter endlich mal begriffen haben, dass deutsches Strafrecht in solchen Fällen keine Anwendung findet.

Das mit dem Zweitkonto ist.dennoch immer eine gute Idee - auch unabhängig von der Zockerei. Wer will schon sein ganzes Geld auf nur einer Bank haben? Risikostreuung ist immer gut. 

Ich denke die meisten würden wenn sie hören

Bank im Ausland

 denken an Steuerbetrügerei.
Daniel
Elite
Marqes schrieb am 05.04.2019 um 00:50 Uhr:
Ich denke die meisten würden wenn sie hören

Bank im Ausland

 denken an Steuerbetrügerei.

Naja, wenn du ein Unternehmer bist vielleicht. Es ist völlig legitim als Privatperson ein Konto im Ausland zu haben. Das Angebot gefällt dir dort gut. Bei Revolut kannst du bspw direkt, schnell und einfach mit Bitcoins handeln. Bunq hat Blitzüberweisung für Notfällw bspw.

Ich weiss nicht aber man muss sich nicht zu allem erklären. Bei einigen Banken hast du noch automatisch eine Auslandskrankenversicherung dabei,was man evtl. immer mal gebrauchen kann.

Ich denke es juckt keine Sau, wenn ich einen Teil meines Gehalts oder Summe X auf ein anderes Bankkonto was mir gehört überweise. Wie soll ich da Steuern hinterziehwn?

Ich kann mir mein Gehalt auch direkt dort hin überweisen lassen. Ist doch automatisch schon versteuert.

Das einzige Problem was ich dabei sehe ist, wenn mehr Geld wieder zurück auf ein deutsches Konto kommt, als was dort hin überwiesen wurde. Das könnte dann evtl. Fragen zur Herkunft des Geldes aufwerfen. 

Oder wenn ich jetzt nen Millionen-Jackpot knacke und mir davon dann ein Haus kaufen möchte. Aber wenn man Millionen auf einem ausländischen Konto hat, dann ist das erst einmal Safe, man lässt sich dann ganz relaxed von einem Anwalt beraten und nimmt im worst case einen Rechtsstreit in Kauf wo man wahrscheinlich sowieso freigesprochen wird am Ende. Und im Worst-worst-case zieht man dann eben ins Ausland und fertig. Gibt Schlimmeres als mit mehreren Millionen im Ausland zu leben. 

Da Glücksspiele aber einen negativen Erwartungswert haben, werden sich die meisten Spieler über diese Themen keine Gedanken machen müssen ... 
Dagmarlena
Erfahrene
Unrealmaster32 schrieb am 02.04.2019 um 12:53 Uhr: Hallo Com,
eigentlich wollte ich mit dem Erstellen des Threads noch warten, habe mich jedoch nun dazu entschlossen ihn doch jetzt zu erstellen. Habe auch mit Julian schon darüber gesprochen.
Anfang Februar bekam ich die Nachricht, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Teilname an illegalem Glücksspiel, nach §285 StGB eingeleitet wurde. 
Ich war zunächst total geschockt, auf Nachfrage bei der Polizei wie sie denn zu dieser Ansicht kommen wurde mir folgender Sachverhalt erläutert:

Im Ende 2016, Anfang 2017 hatte ich meinen Bigwin im Platincasino von 20.000€, gibts hier im Forum auch ein Thread dazu. Ich habe mir jeweils in 5K Schritte den Betrag auf mein Paypalkonto auszahlen lassen und dann auf mein Bankkonto. (Habe es nicht direkt aufs Bankkonto überwiesen). Im März erhielt ich dann einen Anrufe meiner Bank. (VR Bank) 
Ich wurde gefragt woher diese Beträge kommen, da diese nicht zu meinen üblichen Banktransaktionen passen. Ich erklärte ihm dass ich das Geld im Internet gewonnen habe, mehr nicht. Mit dieser Antwort gab er sich zufrieden und legte auf. Ca. 3 Wochen später erhielt ich einen Brief mit Einschreiben, dass mein Bankkonto seitens der Bank gekündigt wird mit dem Hintergrund, dass ich nicht erklären konnte woher diese Transaktionen stammen würden und ein Verdacht auf Geldwäsche nicht auszuschließen sei. 
Ich dachte mir, gut von mir aus, geh ich eben zu einer anderen Bank. Wenn es das nur gewesen wäre...
Die Bank übermittelte im gleichen Zuge an das LKA den Verdacht auf Geldwäsche, dies wurde vom LKA überprüft und verneint. Jedoch kam es so dazu, dass sie auf die Teilnahme am Online Casino gestoßen sind, da ich auch in der Vergangenheit immer mal wieder kleinere Beträge aufs Bankkonto ausgezahlt habe. Und so kam der Stein ins Rollen. 
Am gleichen Tag als mir das Verfahren eröffnet wurde, wurde meine Wohnung durchsucht und meinen PC, Festplatte, Tablet und Handy sichergestellt. (Mittlerweile habe ich wieder alles)

Was habe ich bisher unternommen?
Selbstverständlich nicht mehr gezockt und werde auch nie wieder spielen. Gleichzeitig war ich zuerst beim Anwalt um mir die Akte anzuschauen, habe mich dann letztendlich dazu entschlossen selbst eine Aussage zu machen. (Hat andere Gründe) 
Ich warte immer noch auf einen Antwort seitens der Staatsanwaltschaft, hoffe natürlich auf Einstellung.

Ich denke mittlerweile tut sich hier einiges was die Behörden und Banken angeht. (Sieht man ja auch immer wieder in eröffneten Threads) 
Überlegt euch ob ihr noch weiter Online Zocken wollt oder doch lieber wartet bis es zu einer geregelten Entscheidung kommt. Ich werde auf jeden Fall nicht mehr online zocken.

cheers

ACHTUNG JETZT KOMMT EIN ROMAN 😅😂😂 für Tippfehler wg Tablettastatur auch ein sorry aber ich hau das jetzt so raus- überles die einfach!

Hej, 
nimm es bitte nicht persönlich  - ich möchte Dir nichts unterstellen -
blind drauflos DAGEGEN HETZEN nur weil ich es mir nit vorstellen kann, ist nicht so mein Ding, dann sag ich lieber garnix u denke mir meinen Teil!!! 

Ich mache hier lediglich eine unvoreingenommene Äußerung - anhand der mir hier, von dir , zur Verfügung gestellten Fakten-  aus Deiner Schilderung des Sachverhaltes, wie es laut Deiner Aussage zu einem Ermittlungsverfahren gegen Dich gekommen sein soll. ("sein soll" weil kein Beweis sonder nur Deine Aussage vorliegt)
Das diese Möglichkeit unter bestimmten Umständen besteht, stelle ich nicht in Frage - die Verfahren sind öffentlich und die Urteile dazu entsprechend für jedermann zugänglich u nachzulesen.
Vor einigen Jahren hatten wir im Bekanntenkreis einen Fall, indem aus heiterem Himmel eine solche per Post reingeflattert kam, dies war allerdings eine Urheberrechtssache und in diesem Fall besteht kein öffentliches Interesse und somit ist es troz einer Strafsache ein Anzeigedelikt. was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht aus eigenem Anlass Ermittlungen einleitet - es muss erst die Geschädigte Partei einen STRAFANTRAG bei der Staatsanwaltschaft des zuständigen ZIVILGERICHTES stellen. 
In der Regel erfolgt eine Schriftliche Forderung unter Benennung der vorgeworfenen Verstöße etc. durch die Anwälte des Geschägigten. u.s.w. u.s.f.
Das ist aber eine andere Sache, hab die nur erwähnt weil es sich dabei um eine Internetaktivität handelt. 
                                ALSOOOO
Was mir sofort in Deiner Schilderung auffiel und mich stutzig machte ist der Ablauf zum Vorgehen Deiner Bank. 
Das Kontobewegungen die über einen Betrag von 2000€ in einem Buchungsvorgang seit dem das Bankgeheimnis gesetzlich aufgehoben wurde - dem Finanzamt gegenüber meldepflichtig sind ist ja bekannt und darüber wurde jeder von seiner Bank informiert. Das heiss aber nicht dass man da groß was von mitkriegt, ist vermutl. automatisiert.
Ebenfalls ist es durchaus möglich wenn aufeinmal hohe Summen die offensichtlich aus dem Rahmen fallen, ein und ausgehen oder übermäßige Aktivitäten plötzlich festgestellt werden, das sich Dein Sacharbeiter deiner Bank hinsichtlich dieser bei Dir meldet.
Du wirst es aber nie erleben dass eine Bank sich via Email oder per Telefon bei dir meldet und dies auf diesem Wege mit Dir bespricht.
Damit täte sich die Bank strafbar machen. 
Ist es ne kleine Ortschaft u. ne kleine Filiale wo jeder jeden kennt, kann es sein das Du einen Anruf erhältst aber lediglich mit der Bitte -persönlich in dieser Vorzusprechen wegen Klärung auffälliger Kontoaktivitäten! 
Es werden weder Tatsachen, noch Fakten, noch genauere Gründe postalisch, via Email, noch am Telefon benannt!!! 
Vor Ort wird dann alles geklärt und einen Gewinn aus einem Onlinecasino zu erhalten ist kein Verbrechen.
Auch den Gewinn von Deinem E-Wallet auf Dein Bankkonto zu überweisen ist nicht verboten.
Einmalige hohe Geldeingänge sofern der Bankkontoinhaber einer regulären Arbeit nachgeht und somit regelmäßige Gehaltseingänge erfolgen, werden in den meisten Fällen unerwähnt bleiben.
Es könnte ja Geld aus dem privatverkauf des Autos sein oder Du kaufst u verkaufst privat was. Gewerblicher handel ohne Gewerbe ist verboten aber privat ist alles erlaubt, was du mit deinen sachen machst ist dein ding!
Die Bank geht es eigentlich nichts an woher du Dein Geld bekommst oder wofür du es ausgibst. Ausser es tretten gehäuft auffällige Bewegungen auf, die den normalen Rahmen einer Privatperson übersteigen, die Herkunft fraglich ist und der Verwendungszweck diese nicht erklärt-oder auf einmal von Onlineseiten viele Abbuchungen vorgenommen werden o am Automat abgehoben werden und das Guthaben,der Verfügungsrahmen ausgeschöpft werden,
wird auch zum Schutz des Kontoinhabers vor Kriminellen Handlungen die ohne dessen Wissen geschehen - sich die Bank an einen wenden. 
Das Onlinecasino Verbot gilt für Betreiber. Es werden in Deutschland nur in bestimmten Ländern Lizensen vergeben und die Lizens Casinos dürfen nur Spielern die in diesen Bundesländern wohnhaft und gemeldet sind, Zugang zu diesen gewähren. 
Das hat weniger mit dem Geldwäschegesetz zu tun sondern mit dem Steuerrecht.
Die Gesetzgebung ist nicht Bundesweit sondern Ländersache.
Gewinne aus Spielbanken (Casino) oder Lotto, Rubellose, Gewinnspielen von TV Sendungen - werden dem Gewinner unversteuert ausgezahlt und bleiben für die Dauer von einem Jahr unversteuert.
Hat man den Gewinn nach einem jahr nicht ausgegeben und dieser befindet sich noch auf dem Bankkonto, werden die (Lottomillionen) versteuert. 
Die Anbieter Spiellhallen, Spielbanken, Lotto etc. werden Steuerrechtlich hoch zur Kasse gebeten. 
Da ist die Glückspelbehörde sehr genau und die Komission stellt sicher, dass diese keinen Unfug zu deren Gunsten und zum Nachteil der Spieler anstellen. daher die Vorgaben zur Gewinnausschüttung usw. 
Wie immer liegt in der Gesetzgebung der Teufel im Detail. 
Wetten zum Beispiel sind online nicht verboten 
und sowohl die Anbietereinnahmen als auch die Spieler bzw. deren getätigter Wettbetrag und die Gewinne daraus, werden versteuert und diese ist zu bestimmten % vor der Auszahlung eines Gewinnes abzuziehen.
UND HIER KOMMEN WIR ZU DEM PUNKT DER DAS ONLINEZOCKEN MÖGLICH MACHT - SPIELE DIE UNTER LIZENSEN ZULÄSSIGER LÄNDER LAUFEN, SIND FÜR UNS ZUGÄNGLICH WEIL:
DIESE NICHT ALS CASINOGEWINN SONDER UNTER WETTEN ABGERECHNET WRRDEN.
LEGALE CASINOS LAUFEN MIT LEGAL VERGEBENEN LIZENSEN, VON LÄNDERN DIE STEUERRECHTLICH MIT UNSERER GESETZGEBUNG KONFORM SIND UND DIESE EINHALTEN. DESHALB SIND EINIGE SPIELE IN EINEM ONLINECASINO NICHT FÜR DEUTSCHE SPIELER VERFÜGBAR UND JEGLICHE GEWINNE DARAUS DIE Z.B. UNTER VPN ZUSTANDE KAMEN ILLEGAL.

Die Betreiber werden steht's darauf achten dass die sich nicht strafbar machen u daher ist der angegebene Paragraph nicht greifend!
Das zu diesem Punkt!

Dann lässt mich Deine Wortwahl, die Du verwendest um die weiteren Einzelheiten zu erzählen, etwas zweifeln ob Du wirklich jemals ein solches Schreiben in deinen Händen gehalten hast.
Jemand gegen die Staatsanwaltschaft ermittelt - erhält 
1. eine VORLADUNG zur BESCHULDIGTEN ANHÖRUNG
und dann heisst es nicht Anzeige sondern ein 
STRAFANTRAG WIRD BEI DER STAATSANWALTSCHAFT gestellt.
Glaub mir wer sich mit diesen Vorwürfen konfrontiert sieht wird sich diese Worte verinnerlicht haben.
 
Ebenso wirst Du nix davon je in der Hand gehalten haben und es erleben das die KRIMINALPOLIZEI mit einem Durchsuchungsbefehl vor Deiner Tür stehen. 
Das fand ich beinahe amüsant - 
denn wenn Du weisst was Dich evtl. erwartet dann kannst du Sachdienliche Beweise verschwinden lassen.
Daher erfolgt eine Hausdurchsuchung IMMER VOR EINER SCHRIFTLICHEN VORLADUNG ZUR BESCHULDIGTENVERNEHMUNG!!! 
Die Ladung ist Anschließend erst Sinnvoll, wenn die Beweise sichergestellt wurden.
Da bekommst du auch nen Bunten Wisch, der einer der Durschläge ist auf dem die sichergestellten Beweismittel notiert sind u die Du dann nach dem VERFAHREN also NACHDEM DIE VERHANDLUNG ABGESCHLOSSEN IST UND EIN URTEIL GESPROCHEN zurück!!!! 
Ausser die Stattsanwaltschaft hat die Ermittlungen offiziell gegen Dich eingestellt, was Du dann ebenfalls per Post erfahren wirst u dann Dein Besitz auf der Polizeiinspektion wieder ausgehändigt bekommst! 

EINEN ANWALT SUCHT MAN IN EINER STRAFSACHE, MIT EINEM VORWURF DIESES AUSMAßES - SOFORT AUF!
SOFORT NACH DER HAUSDURCHSUCHUNG UND VOR DER VORLADUNG. JEDER DER IN ECHT DIR KRIPO DAHEIM HATTE UND DORT ZUM ERSTEN MAL BELEHRT WURDE , GEHT ZUM ANWALT.
IN DER VORLADUNG ERFÄHRT MAN DANN DEN GENAUEN VORWURF, AUF GRUND WELCHER BEWEISE, AUSSAGE ETC. 
GELDWÄSCHE Wird einem nicht auf Grund eines einzelnen Vorganges vorgeworfen, da sind die sehr genau und schauen erst ne ganze Weile zu bevor sie entscheiden aktiv zu werden.
In der Regel werden Strafbare Handlungen die wiederholt wissentlich verübt wurden - auch aktiv,  in diesem Umpfang den du geschildert hast verfolgt. 
Alles andere wie mit her VPN sich Gewinne erschleichen oder unter Angaben von falschen Daten, um den Geldeingan vor Behörden zu verstecken,  bei denen man soziale Leistungen erhält etc. 
Wird wenn man erwischt wurde in einem Bußgeldverfahren, ohne Deine Anwesenheit verhandelt und mit einem Bußgeld per Bescheid zugestellt. 

Das einzige was ich als glaubwürdig heraus lese, ist das Dir Deine VR Bank das Konto gekündigt hat, was aber vielerlei Gründe haben kann. 
(Missbrauch, Überziehung ohne Ausgleich, Pfändung usw. ) VR Bank gehört zu der Raiffeisen Gruppe und ist eine Privatbank(Gesellschafter)  und man wird als Bankkontoinhaber automatisch mit einem Betrag der bei Abschluss fällig wird, zum Anteilseigner.
Die sind nicht dazu verpflichtet jemanden ein Bankkonto zur Verfügung zustellen und können einen aus einem bestimmten Grund das Konto kündigen, wenn man dort Kunde ist. 
Im Gegensatz zu z.B. Sparkasse denn die sind dazu verpflichtet jedem der kein Konto hat,
(egal wie es finanziell um den steht, ob der Obdachlos ist oder sonst was ) 
ein Bankkonto auf P-Basis ohne Dispo einzurichten! 
 
So und jetzt ist mein Aufsatz in Roman form zu ende😂😅 Sorry, für die länge aber ich dachte ich trag hier mal paar Fakten als Argument zusammen - ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren. 
Aber dass der Inhalt Deiner Aussage nicht so ganz KONFORM geht, ist Anhand der Punkte nachzuvollziehen, oder nicht? 






 

Aktuelle Themen29.04.2024 um 02:46 Uhr

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