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Sonstiges aus der Welt des... : Anzeige wegen §285 StGB (Seite 17)

Thema erstellt am 02.04.2019 | Seite: 17 von 26 | Antworten: 253 | Ansichten: 76.528
Dagmarlena
Erfahrene
Daniel schrieb am 05.04.2019 um 01:46 Uhr: @Dagmarlena ich kann diesen Fall leider bestätigen - es sei denn wir sind einem sehr guten Fake aufgesessen.

Aber deine Zweifel kann ich nachvollziehen. Ich hatte Anfangs auch meine Zweifel. Entweder es ist ein gut gemachter Fake oder in der Stadt bzw. Dorf woher der TE kommt sind sämtliche Behörden etwas Inkompetent. Vor allem nach der Schlappe was das Münchner amtsgericht beim letzten Verurteilungsversuch erleiden musste, verwundert es mich sehr, dass ein Staatsanwalt nochmal solch ein, zu an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, scheiterndes Verfahren eröffnet.

Aber wundern tut mich in der grossdeutschen DDR 2.0 nichts mehr wirklich.

Dann kann ich dem armen Kerl gerne einen Fachanwalt empfehlen der sich in Strafsachen dieser Art  spezialisiert hat und wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann, besteht die Möglichkeit einen Antrag beim Gericht zur Kostenübernahme zu stellen. Jeder Anwalt/Kanzlei ist dazu gesetzlich verpflichtet eine Anzahl an Pflichtvertridigungen zu übernehmen nebner seinen normalen Mandaten. Meine Zweifel über die Abläufe die in der Schilderung zu lesen sind, kommen durch meine Nebentätigkeit. Ich arbeite seit Jahren als Dolmetscherin für eine Kanzlei, werde hinzugezogen wenn ein Pflichtmandat in Strafsachen jeglicher Art besteht. In der Regel befinden sich da die meisten Beschldigten bereits in U-Haft, Psychatrie o.ä. deren Veiteidigung ich in einer 1zu1 Übersetzung ich für die Verständigung zwischen Anwalt und Mandant beiwohne. Über die Jahre hab ich so manches erlebt was das Strafgesetzbuch hergibt. 
Auch einiges ungerechtgefertigtes oder behördliches Versagen ist dabei gewesen, wo ,
man nur den Kopf schütteln kann was sich das manche in der der Ausübung ihrer "Pflicht" meinen herausnehmen zu können. 
Das mit der Bank ist was die Kündigung angeht nicht zu ändern bzw. man könnte das anfechten und gerichtlich erzwingen aber wer will denn noch Kunde dort sein. Kurz nachdem man Erfolg in dieser Sache hätte, würde das Bankinstitut einen anderen Grund aus seinen ALG vorbringen u das Konto aufkündigen. 
Dennoch ist der Vorwurf unbedingt und so schnell wie möglich mit einer Anwaltsvertrettung aus der Welt zu räumen. Oft reicht schon dass sich ein Anwalt zu dem ganzen äußert u dass ganze wird eingestellt. Schnell muss das passieren, damit die erst garnicht den Ermittlungsaparat voll starten, denn wenn man da einen Reigewirgt bekommt, ob gerechtfertigt oder nicht -  ist ein Eintag im Strafregister dieser Art mit bösen Folgen verbunden. Arbeit, jegliches das Finanzwesen betreffendes, Überall wo eine Abfrage automatisiert abläuft - Autokauf, Versicherung, Handyvertrag, Berufe in denen man Kundendaten verarbeitet, Soziale Berufe usw. - Steuersünder die der Geldwäsche für Schuldig befunden wurden,sind sozusagen Kapitalverbrecher. als Mörder kriegst du ein Bankkonto u Dispo und so. Im Falle einer Verurteilung mit Eintrag ins Strafregister 10Jahre bestnimmt nicht mehr, wenn nicht noch länger. Man ist gebrandmarkt
sonne10
Stamm-User
genau so sehe ich das auch 🙄
ich spiele auch über 10 Jahre bis jetzt nie was gehört  von der Bank 😁
Auch  falsch was ich oft hier lese die Sparkassen kündigen Konto des wegen,
Sparkassen müssen  jeden ein Konto gewähren 😁
Quietscheentchen
Erfahrene
Dagmarlena schrieb am 05.04.2019 um 01:20 Uhr:
ACHTUNG JETZT KOMMT EIN ROMAN 😅😂😂 für Tippfehler wg Tablettastatur auch ein sorry aber ich hau das jetzt so raus- überles die einfach!

Hej, 
nimm es bitte nicht persönlich  - ich möchte Dir nichts unterstellen -
blind drauflos DAGEGEN HETZEN nur weil ich es mir nit vorstellen kann, ist nicht so mein Ding, dann sag ich lieber garnix u denke mir meinen Teil!!! 

Ich mache hier lediglich eine unvoreingenommene Äußerung - anhand der mir hier, von dir , zur Verfügung gestellten Fakten-  aus Deiner Schilderung des Sachverhaltes, wie es laut Deiner Aussage zu einem Ermittlungsverfahren gegen Dich gekommen sein soll. ("sein soll" weil kein Beweis sonder nur Deine Aussage vorliegt)
Das diese Möglichkeit unter bestimmten Umständen besteht, stelle ich nicht in Frage - die Verfahren sind öffentlich und die Urteile dazu entsprechend für jedermann zugänglich u nachzulesen.
Vor einigen Jahren hatten wir im Bekanntenkreis einen Fall, indem aus heiterem Himmel eine solche per Post reingeflattert kam, dies war allerdings eine Urheberrechtssache und in diesem Fall besteht kein öffentliches Interesse und somit ist es troz einer Strafsache ein Anzeigedelikt. was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht aus eigenem Anlass Ermittlungen einleitet - es muss erst die Geschädigte Partei einen STRAFANTRAG bei der Staatsanwaltschaft des zuständigen ZIVILGERICHTES stellen. 
In der Regel erfolgt eine Schriftliche Forderung unter Benennung der vorgeworfenen Verstöße etc. durch die Anwälte des Geschägigten. u.s.w. u.s.f.
Das ist aber eine andere Sache, hab die nur erwähnt weil es sich dabei um eine Internetaktivität handelt. 
                                ALSOOOO
Was mir sofort in Deiner Schilderung auffiel und mich stutzig machte ist der Ablauf zum Vorgehen Deiner Bank. 
Das Kontobewegungen die über einen Betrag von 2000€ in einem Buchungsvorgang seit dem das Bankgeheimnis gesetzlich aufgehoben wurde - dem Finanzamt gegenüber meldepflichtig sind ist ja bekannt und darüber wurde jeder von seiner Bank informiert. Das heiss aber nicht dass man da groß was von mitkriegt, ist vermutl. automatisiert.
Ebenfalls ist es durchaus möglich wenn aufeinmal hohe Summen die offensichtlich aus dem Rahmen fallen, ein und ausgehen oder übermäßige Aktivitäten plötzlich festgestellt werden, das sich Dein Sacharbeiter deiner Bank hinsichtlich dieser bei Dir meldet.
Du wirst es aber nie erleben dass eine Bank sich via Email oder per Telefon bei dir meldet und dies auf diesem Wege mit Dir bespricht.
Damit täte sich die Bank strafbar machen. 
Ist es ne kleine Ortschaft u. ne kleine Filiale wo jeder jeden kennt, kann es sein das Du einen Anruf erhältst aber lediglich mit der Bitte -persönlich in dieser Vorzusprechen wegen Klärung auffälliger Kontoaktivitäten! 
Es werden weder Tatsachen, noch Fakten, noch genauere Gründe postalisch, via Email, noch am Telefon benannt!!! 
Vor Ort wird dann alles geklärt und einen Gewinn aus einem Onlinecasino zu erhalten ist kein Verbrechen.
Auch den Gewinn von Deinem E-Wallet auf Dein Bankkonto zu überweisen ist nicht verboten.
Einmalige hohe Geldeingänge sofern der Bankkontoinhaber einer regulären Arbeit nachgeht und somit regelmäßige Gehaltseingänge erfolgen, werden in den meisten Fällen unerwähnt bleiben.
Es könnte ja Geld aus dem privatverkauf des Autos sein oder Du kaufst u verkaufst privat was. Gewerblicher handel ohne Gewerbe ist verboten aber privat ist alles erlaubt, was du mit deinen sachen machst ist dein ding!
Die Bank geht es eigentlich nichts an woher du Dein Geld bekommst oder wofür du es ausgibst. Ausser es tretten gehäuft auffällige Bewegungen auf, die den normalen Rahmen einer Privatperson übersteigen, die Herkunft fraglich ist und der Verwendungszweck diese nicht erklärt-oder auf einmal von Onlineseiten viele Abbuchungen vorgenommen werden o am Automat abgehoben werden und das Guthaben,der Verfügungsrahmen ausgeschöpft werden,
wird auch zum Schutz des Kontoinhabers vor Kriminellen Handlungen die ohne dessen Wissen geschehen - sich die Bank an einen wenden. 
Das Onlinecasino Verbot gilt für Betreiber. Es werden in Deutschland nur in bestimmten Ländern Lizensen vergeben und die Lizens Casinos dürfen nur Spielern die in diesen Bundesländern wohnhaft und gemeldet sind, Zugang zu diesen gewähren. 
Das hat weniger mit dem Geldwäschegesetz zu tun sondern mit dem Steuerrecht.
Die Gesetzgebung ist nicht Bundesweit sondern Ländersache.
Gewinne aus Spielbanken (Casino) oder Lotto, Rubellose, Gewinnspielen von TV Sendungen - werden dem Gewinner unversteuert ausgezahlt und bleiben für die Dauer von einem Jahr unversteuert.
Hat man den Gewinn nach einem jahr nicht ausgegeben und dieser befindet sich noch auf dem Bankkonto, werden die (Lottomillionen) versteuert. 
Die Anbieter Spiellhallen, Spielbanken, Lotto etc. werden Steuerrechtlich hoch zur Kasse gebeten. 
Da ist die Glückspelbehörde sehr genau und die Komission stellt sicher, dass diese keinen Unfug zu deren Gunsten und zum Nachteil der Spieler anstellen. daher die Vorgaben zur Gewinnausschüttung usw. 
Wie immer liegt in der Gesetzgebung der Teufel im Detail. 
Wetten zum Beispiel sind online nicht verboten 
und sowohl die Anbietereinnahmen als auch die Spieler bzw. deren getätigter Wettbetrag und die Gewinne daraus, werden versteuert und diese ist zu bestimmten % vor der Auszahlung eines Gewinnes abzuziehen.
UND HIER KOMMEN WIR ZU DEM PUNKT DER DAS ONLINEZOCKEN MÖGLICH MACHT - SPIELE DIE UNTER LIZENSEN ZULÄSSIGER LÄNDER LAUFEN, SIND FÜR UNS ZUGÄNGLICH WEIL:
DIESE NICHT ALS CASINOGEWINN SONDER UNTER WETTEN ABGERECHNET WRRDEN.
LEGALE CASINOS LAUFEN MIT LEGAL VERGEBENEN LIZENSEN, VON LÄNDERN DIE STEUERRECHTLICH MIT UNSERER GESETZGEBUNG KONFORM SIND UND DIESE EINHALTEN. DESHALB SIND EINIGE SPIELE IN EINEM ONLINECASINO NICHT FÜR DEUTSCHE SPIELER VERFÜGBAR UND JEGLICHE GEWINNE DARAUS DIE Z.B. UNTER VPN ZUSTANDE KAMEN ILLEGAL.

Die Betreiber werden steht's darauf achten dass die sich nicht strafbar machen u daher ist der angegebene Paragraph nicht greifend!
Das zu diesem Punkt!

Dann lässt mich Deine Wortwahl, die Du verwendest um die weiteren Einzelheiten zu erzählen, etwas zweifeln ob Du wirklich jemals ein solches Schreiben in deinen Händen gehalten hast.
Jemand gegen die Staatsanwaltschaft ermittelt - erhält 
1. eine VORLADUNG zur BESCHULDIGTEN ANHÖRUNG
und dann heisst es nicht Anzeige sondern ein 
STRAFANTRAG WIRD BEI DER STAATSANWALTSCHAFT gestellt.
Glaub mir wer sich mit diesen Vorwürfen konfrontiert sieht wird sich diese Worte verinnerlicht haben.
 
Ebenso wirst Du nix davon je in der Hand gehalten haben und es erleben das die KRIMINALPOLIZEI mit einem Durchsuchungsbefehl vor Deiner Tür stehen. 
Das fand ich beinahe amüsant - 
denn wenn Du weisst was Dich evtl. erwartet dann kannst du Sachdienliche Beweise verschwinden lassen.
Daher erfolgt eine Hausdurchsuchung IMMER VOR EINER SCHRIFTLICHEN VORLADUNG ZUR BESCHULDIGTENVERNEHMUNG!!! 
Die Ladung ist Anschließend erst Sinnvoll, wenn die Beweise sichergestellt wurden.
Da bekommst du auch nen Bunten Wisch, der einer der Durschläge ist auf dem die sichergestellten Beweismittel notiert sind u die Du dann nach dem VERFAHREN also NACHDEM DIE VERHANDLUNG ABGESCHLOSSEN IST UND EIN URTEIL GESPROCHEN zurück!!!! 
Ausser die Stattsanwaltschaft hat die Ermittlungen offiziell gegen Dich eingestellt, was Du dann ebenfalls per Post erfahren wirst u dann Dein Besitz auf der Polizeiinspektion wieder ausgehändigt bekommst! 

EINEN ANWALT SUCHT MAN IN EINER STRAFSACHE, MIT EINEM VORWURF DIESES AUSMAßES - SOFORT AUF!
SOFORT NACH DER HAUSDURCHSUCHUNG UND VOR DER VORLADUNG. JEDER DER IN ECHT DIR KRIPO DAHEIM HATTE UND DORT ZUM ERSTEN MAL BELEHRT WURDE , GEHT ZUM ANWALT.
IN DER VORLADUNG ERFÄHRT MAN DANN DEN GENAUEN VORWURF, AUF GRUND WELCHER BEWEISE, AUSSAGE ETC. 
GELDWÄSCHE Wird einem nicht auf Grund eines einzelnen Vorganges vorgeworfen, da sind die sehr genau und schauen erst ne ganze Weile zu bevor sie entscheiden aktiv zu werden.
In der Regel werden Strafbare Handlungen die wiederholt wissentlich verübt wurden - auch aktiv,  in diesem Umpfang den du geschildert hast verfolgt. 
Alles andere wie mit her VPN sich Gewinne erschleichen oder unter Angaben von falschen Daten, um den Geldeingan vor Behörden zu verstecken,  bei denen man soziale Leistungen erhält etc. 
Wird wenn man erwischt wurde in einem Bußgeldverfahren, ohne Deine Anwesenheit verhandelt und mit einem Bußgeld per Bescheid zugestellt. 

Das einzige was ich als glaubwürdig heraus lese, ist das Dir Deine VR Bank das Konto gekündigt hat, was aber vielerlei Gründe haben kann. 
(Missbrauch, Überziehung ohne Ausgleich, Pfändung usw. ) VR Bank gehört zu der Raiffeisen Gruppe und ist eine Privatbank(Gesellschafter)  und man wird als Bankkontoinhaber automatisch mit einem Betrag der bei Abschluss fällig wird, zum Anteilseigner.
Die sind nicht dazu verpflichtet jemanden ein Bankkonto zur Verfügung zustellen und können einen aus einem bestimmten Grund das Konto kündigen, wenn man dort Kunde ist. 
Im Gegensatz zu z.B. Sparkasse denn die sind dazu verpflichtet jedem der kein Konto hat,
(egal wie es finanziell um den steht, ob der Obdachlos ist oder sonst was ) 
ein Bankkonto auf P-Basis ohne Dispo einzurichten! 
 
So und jetzt ist mein Aufsatz in Roman form zu ende😂😅 Sorry, für die länge aber ich dachte ich trag hier mal paar Fakten als Argument zusammen - ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren. 
Aber dass der Inhalt Deiner Aussage nicht so ganz KONFORM geht, ist Anhand der Punkte nachzuvollziehen, oder nicht? 






 


..was mich hierzu interessieren würde, woher weißt du, dass ab 2.000 EUR immer eine Meldung an das Finanzamt erfolgt ..kann man das irgendwo nachlesen..letztendlich handelt es sich bei der Summe doch noch um einen relativen kleinen Betrag und dann würde das Finanzamt, wenn sie jeder Meldung nachgeht, gar nicht mehr klar kommen ..
Dagmarlena
Erfahrene
Quietscheentchen schrieb am 05.04.2019 um 12:08 Uhr:
..was mich hierzu interessieren würde, woher weißt du, dass ab 2.000 EUR immer eine Meldung an das Finanzamt erfolgt ..kann man das irgendwo nachlesen..letztendlich handelt es sich bei der Summe doch noch um einen relativen kleinen Betrag und dann würde das Finanzamt, wenn sie jeder Meldung nachgeht, gar nicht mehr klar kommen ..

Das ist eine Gesetzliche Regelung die vor paar Jahren rechwirksam wurde. 
Über dies wurde jede Privatperson die ein Bakkonto hat von seiner Bank informiert. In welcher Form dies das jeweilige Bankinstitut gemacht hat ist unterschiedlich. Manche erledigen ihre Bankgeschichten nur online - da kommen ja die Aktualisierungen auf diesem Wege. Andere Ziehen Kontoauszüge, da kommen die Aktualisiereungen immer als extra Auszug zur Kundeninformation usw. 
Bei reinen Online Banken kommen zusätzlich zu den ALG die man als gelesen akzeptieren muss um ein Konto zu öffnen, mit der Bankkarte, Schriftlichenunterlagen o dem PIN - als extra Vermerk nochmal mit. 

Bei Gewerblich genutzten Konten kam damals von mehrfacher Seite die Ankündigung zu dem neuen Gesetz zu Meldepflicht. Da wurden auch die Abrechunungsprogramme für die Buchhaltung mit grosser Ankündigung geupdatet. kann mich erinnern, dass bei uns danach so einige Probleme was die automatische Erkennung der Bankunternehmen durch die neue Eingabeart der IBAN und BIC anstelle der BLZ u Ktonr aufgetreten sind u das Chaos ausbrach. 
Quietscheentchen
Erfahrene
Dank Dir für die Info's. War mir bisher nicht bekannt. 
Dagmarlena
Erfahrene
Quietscheentchen schrieb am 05.04.2019 um 12:08 Uhr:
..was mich hierzu interessieren würde, woher weißt du, dass ab 2.000 EUR immer eine Meldung an das Finanzamt erfolgt ..kann man das irgendwo nachlesen..letztendlich handelt es sich bei der Summe doch noch um einen relativen kleinen Betrag und dann würde das Finanzamt, wenn sie jeder Meldung nachgeht, gar nicht mehr klar kommen ..

Das verschärfte Gesetz was das Bankgeheimnis endgültig erlöscht sowie jedliches persönliche Recht in diesem Punkt somit die Behörden dazu berechtigt, jederzeit in vollem Umfang ohne  die Notwendigkeit einer Ankündigung, Deiner oder gerichtlicher Einwilligung - die Bankkonten eines jeden einzusehen, wurde letztes Jahr 2018 genau am letzten Tag vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet! Man bekommt nicht einmal mehr mit ob da einer Einsicht nahm, nimmt - und im welchen Umpfang.  Ein Einspruchsrecht ist somit auch nicht mehr gegeben. 
Dagmarlena
Erfahrene
Quietscheentchen schrieb am 05.04.2019 um 12:46 Uhr: Dank Dir für die Info's. War mir bisher nicht bekannt. 

😂Ab und an die Anhänge der Kontoauszüge lesen. Nee diese Gesetze werden verabschiedet egal ob man damit einverstanden ist oder nicht, gefragt wird auch niemand von uns was das angeht. Wenn man da nicht von Berufswegen her mit zu tun hat oder privat an der Gesetzgebung interessiert ist, kriegt man das so nebenher mit, das sich da irgendwas mal wieder geändert hat - wie so oft
Dagmarlena
Erfahrene
sonne10 schrieb am 05.04.2019 um 12:03 Uhr: genau so sehe ich das auch 🙄
ich spiele auch über 10 Jahre bis jetzt nie was gehört  von der Bank 😁
Auch  falsch was ich oft hier lese die Sparkassen kündigen Konto des wegen,
Sparkassen müssen  jeden ein Konto gewähren 😁

Kündigen könne dir die Sparkassen das bestehende Konto schon aber im gleichen Atemzug dir ein neues mit allen Einschränkungen zur Verfügung stellen. Man hat Einspruchsrecht binnen einer Vorgegebenen Frist, diese ist im Kündigungsschreiben genannt sofern diese vom gesetzlichen Rahmen abweicht(nur verlängerte Einspruchsfrist, verkürzen dürfen die diese nicht) 
Wenn man dieses in Anspruch nimmt behält man das bestehende Konto und es wird entsprechend in das PKonto umgewandelt, was aber mit Wichtigen Änderungen für den Kunden einhergeht. sowie die Serviceleistungen des Institutes auf ein minimum beschränkt. 
Anonym

Daniel schrieb am 05.04.2019 um 08:57 Uhr:

  1. Ist es verdammt ungerecht, wenn Spieler bestraft werden, weil sie das falsche Angebot nutzen. Hallo, wie absurd ist das? Ich mag es nicht, wenn ein Staat mich bevormundet und mir bei zwei identischen Angeboten befiehlt nur seines zu nutzen. Ich meine warum? Als deutscher arbeitet man zu 70 - 80 Prozent für den Staat (addiert man auch alle versteckten Steuern und Abgaben hinzu) . Warum werde ich auch noch in meiner Freizeit gezwungen, einen Teil der Übrigen 20-30 Prozent in dieses Fass ohne Boden zu geben?



Wer Letzteres für Vernünftig hält ist entweder ein Masochist oder ein Sklavenhalter. 

Zahlen eigentlich die OC's mit "Sitz" in Malta Steuern? Wenn ja an wem eigentlich?

 
Und was du auch nicht vergessen solltest:
Die Behandlung von deutschen Süchtigen, welche sich u.a. via ausländischen onlineCasinos in den Ruin gezockt haben, wird aus diesem "Fass ohne Boden" finanziert...ohne dass vorher auch nur ein Cent irgentwelche Steuer dort herein geflossen ist.
Anonym
Cryptique schrieb am 05.04.2019 um 14:50 Uhr:

Zahlen eigentlich die OC's mit "Sitz" in Malta Steuern? Wenn ja an wem eigentlich?

 
Und was du auch nicht vergessen solltest:
Die Behandlung von deutschen Süchtigen, welche sich u.a. via ausländischen onlineCasinos in den Ruin gezockt haben, wird aus diesem "Fass ohne Boden" finanziert...ohne dass vorher auch nur ein Cent irgentwelche Steuer dort herein geflossen ist.

Online Casinos zahlen in DE Steuern, da auch bei illegalen Aktivitäten Steuern gezahlt werden müssen.

Aktuelle Themen25.04.2024 um 19:58 Uhr

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