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Online Casinos allgemein: [Chargeback] - Landgericht Ulm entscheidet pro Spieler (Seite 15)

Thema erstellt am 20.01.2020 | Seite: 15 von 27 | Antworten: 262 | Ansichten: 62.879
Born4Nothing
Einsteiger
Stromberg schrieb am 23.01.2020 um 11:55 Uhr:
Er schreibt doch es geht für ihn um 15000.
Fur PP u. U. um Millionenbeträge, wenn er recht bekommt und andere Kläger nachziehen... 


Korrekt, denn wenn mir 10.000 EUR egal sind dann kommt es mir auf weitere 15.000 EUR auch nicht mehr  darauf an!

Weiß auch nicht so wirklich in welcher Parallelwelt  "Unser Charly" lebt^^. Vor allem das ich aggressiv wäre denn im Gegensatz zu manch anderen hier vertehe ich es mich zu artikulieren und auch das Geschriebene zu verstehen und selbiges auch auf das "Blatt Papier" zu bringen aber alles hat eben von meiner Seite den notwendigen Biss
Slothot
Amateur
Ok Leute, bevor hier falsche Hoffnungen aufkeimen halten wir das mal fest. 

Es gibt bisher EIN Urteil pro Spieler. Hier das besagte Urteil des LG Ulm. 
PP geht in Berufung und selbst danach, wird der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sein. 
Auch die vorgetragenen Argumente gegen dieses Urteil scheinen nachvollziehbar und wir werden sehen, was das OLG dazu sagt. 

Demgegenüber stehen Urteile des LG Wuppertal, München, Düsseldorf und weitere AG Entscheidungen, die pro Zahlungsdienstleister ausfallen. Und in ihrer Argumentation schlüssiger ausfallen als jenes des LG Ulm. 

Ich will die Partystimmung von Born nicht trüben, aber ich sehe da eher schwarz. 

Die Verantwortung hier auf Zahlungsdienstleister zu übertragen scheint schon nicht sinnig, da der Spieler die Zahlung selbst veranlasst und autorisiert hat. 
Selbst über das MCC ist es nicht unbedingt erkennbar, wohin die Zahlung fließt. 

Paypal hat die Dienstleistung bis dato eingestellt, weil die Rechtslage nun geklärt wird. 
Sollte sie zugunsten PP ausfallen, ist das ganz schnell wieder offen. 
Anonym
Born4Nothing schrieb am 23.01.2020 um 11:57 Uhr:

Korrekt, denn wenn mir 10.000 EUR egal sind dann kommt es mir auf weitere 15.000 EUR auch nicht mehr  darauf an!

Weiß auch nicht so wirklich in welcher Parallelwelt  "Unser Charly" lebt^^. Vor allem das ich aggressiv wäre denn im Gegensatz zu manch anderen hier vertehe ich es mich zu artikulieren und auch das Geschriebene zu verstehen und selbiges auch auf das "Blatt Papier" zu bringen aber alles hat eben von meiner Seite den notwendigen Biss

Man braucht hier mit manchen Leuten nicht diskutieren. Da kannste auch einfach mit ner Wand reden.

Ich hoffe das du Erfolg mit deiner Klage erfolg hast denn ich wünsche mir das dann viele Leute nachziehen! 
Die "großen" Unternehmen tricksen und verarschen nämlich genug was Gesetze betrifft und das wäre mal ein klein wenig Gerechtigkeit.

Kein Mensch würde ja versuchen sein Geld zurückzufordern wenn das ganze Onlinegambling legal wäre.
Und an alle die das mit dem Chargeback als moralisch und charakterlich fragwürdig ansehen müssen es ja nicht machen.
Von den Casinos seid ihr trotzdem verarscht worden


DaseR92
Amateur
Wie hat mein Anwalt mal gesagt, Recht und Gerechtigkeit - sind zwei ganz verschiedene Sachen.

Frag mich ob jemand Cashbacks ei klagen würde wenn er deutlich im Plus ist 
Ach ne da drück ich dann auch ein Auge zu und bin froh das die böse PayPal-Mafia meine Einzahlung bearbeitet hat.

Mal angenommen. Du zahlst mit Paypal 50€ ein. Gewinnst 10.000€. Jetzt hat Paypal allerdings die Zahlung zurückgebucht weil wie du sagst Glücksspiel - Illegal und so weiter.
Nach deiner Auffassung muss ich jetzt froh sein das der Zahlungsanbieter ans Gesetz gehalten hat?
Oder wende ich mich jetzt an die MGA und mach nen Aufstand. 

Man dreht sich gern Sachen zurecht wie man möchte. 
MarcT22186
Experte
Slothot schrieb am 23.01.2020 um 12:17 Uhr: Ok Leute, bevor hier falsche Hoffnungen aufkeimen halten wir das mal fest. 

Es gibt bisher EIN Urteil pro Spieler. Hier das besagte Urteil des LG Ulm. 
PP geht in Berufung und selbst danach, wird der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sein. 
Auch die vorgetragenen Argumente gegen dieses Urteil scheinen nachvollziehbar und wir werden sehen, was das OLG dazu sagt. 

Demgegenüber stehen Urteile des LG Wuppertal, München, Düsseldorf und weitere AG Entscheidungen, die pro Zahlungsdienstleister ausfallen. Und in ihrer Argumentation schlüssiger ausfallen als jenes des LG Ulm. 

Ich will die Partystimmung von Born nicht trüben, aber ich sehe da eher schwarz. 

Die Verantwortung hier auf Zahlungsdienstleister zu übertragen scheint schon nicht sinnig, da der Spieler die Zahlung selbst veranlasst und autorisiert hat. 
Selbst über das MCC ist es nicht unbedingt erkennbar, wohin die Zahlung fließt. 

Paypal hat die Dienstleistung bis dato eingestellt, weil die Rechtslage nun geklärt wird. 
Sollte sie zugunsten PP ausfallen, ist das ganz schnell wieder offen. 

Na, ich meine mich erinnern zu können, dass es noch ne ganze Menge mehr pro Spieler gegeben hat. 
Diese wurden im Einspruch aber durch außergerichtliche Einigungen beigelegt.

Was ich nicht verstehe: Wieso (sollte) es bei dieser Klage die Möglichkeit geben vor den EuGH zu gehen? 
Born4Nothing
Einsteiger
Die Verantwortung hier auf Zahlungsdienstleister zu übertragen scheint schon nicht sinnig, da der Spieler die Zahlung selbst veranlasst und autorisiert hat.  Selbst über das MCC ist es nicht unbedingt erkennbar, wohin die Zahlung fließt.



Dies mag schon sein allerdings ist der Fall bei mir deutlich anders aufgestellt denn bei mir wurde der Verwendungszweck der Transaktion mehr als nur deutlich deklariert: "888poker" - und Poker ist eben illegal. PayPal konnte anhand des Verwendungszweckes 100% die Zahlung für POKER sehen und hätte demensprechend diese Transaktion blocken müssen!  Paypal kann jetzt nicht damit kommen: "Wir wissen nicht wofür das Geld Verwendung findet und hat sich so versucht heraus zu reden. Sich buchstäblich einfach dumm stellen denn genau so wurde von PayPal argumentiert.



Hinzu kommt auch noch der Fakt, dass ich alles, aber auch wirklich alles lückenlos beweisen konnte auch wenn dies mit viel Arbeit verbunden war.  Andere Klagen einfach darauf los und wundern sich dann wenn man nicht alles relevante beisammen hat! Diesen Fehler habe ich nicht begangen.



Auch die vorgetragenen Argumente gegen dieses Urteil scheinen nachvollziehbar und wir werden sehen, was das OLG dazu sagt



Stimmt



Was ich nicht verstehe: Wieso (sollte) es bei dieser Klage die Möglichkeit geben vor den EuGH zu gehen? 



Dies frage ich mich auch...



Mal angenommen. Du zahlst mit Paypal 50€ ein. Gewinnst 10.000€. Jetzt hat Paypal allerdings die Zahlung zurückgebucht weil wie du sagst Glücksspiel - Illegal und so weiter.



Wenn dem so wäre dann müsste ich mich und alle anderen auch ans Gesetz halten und würde auch das akzeptieren ob man will oder nicht! 

Nehmen wir an, du findest einen Koffer voller Geld und da sind mehrere tausend EURO enthalten. Bist du ein gesetztes treuer Bürger und meldest dies oder befriedigst du deine Gier und steckst die Kohle ein obwohl du genau weißt das alles über 10 EUR verboten und sich Fundunterschlagung nennt. Riskierst du es dennoch obwohl du weißt das Je nach Höhe der Summe kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden...
Slothot
Amateur
Nunja, der EuGH wacht auch über die Einhaltung europäischen Rechts und der Anwendung desselbigen in der EU. 

Dazu könnte ein deutsches Gericht (auch du oder PP) den EuGH anrufen, um insbesondere diese Frage im Sinne der supranationalen Gesetzgebung der EU (siehe Malta und Gibraltarlizenzen) letztinstanzlich klären lassen. 
Ebenfalls als Stichworte sollten das Diskriminierungsverbot und die Dienstleistungsfreiheit aus den Verträgen über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt sein. 

Dies hätte dann Gesetzescharakter und Deutschland müsste einen solches Urteil in nationales Recht umwandeln. Darüber hinaus ist ein Urteil des EuGH für dt. Gerichte bindend. 
Siehe auch das Kippen des Glücksspielstaatsvertrags vor einigen Jahren  
Da interessiert der BGH nicht wirklich!

Ganz ehrlich, die Sache ist mit dem LG Ulm noch lange nicht vorbei und meine Einschätzung ist, dass das OLG der Auffassung schon nicht mehr folgen wird. 

Deine Begründung ist auch insofern nicht stichhaltig, als dass du sagst Glücksspiel wäre verboten, gibst jedoch dennoch die Zahlung in Auftrag. 
Es ist nicht Aufgabe von PP zu prüfen, ob du gesetzeskonform Überweisungen tätigst. 

Siehe dazu auch die Ausführungen des LG Wuppertal. 

Aber es kann auch alles ganz ganz anders kommen. 
MarcT22186
Experte
Slothot schrieb am 23.01.2020 um 13:29 Uhr: Nunja, der EuGH wacht auch über die Einhaltung europäischen Rechts und der Anwendung desselbigen in der EU. 

Dazu könnte ein deutsches Gericht (auch du oder PP) den EuGH anrufen, um insbesondere diese Frage im Sinne der supranationalen Gesetzgebung der EU (siehe Malta und Gibraltarlizenzen) letztinstanzlich klären lassen. 
Dies hätte dann Gesetzescharakter und Deutschland müsste einen solches Urteil in nationales Recht umwandeln. Darüber hinaus ist ein Urteil des EuGH für dt. Gerichte bindend. 
Siehe auch das Kippen des Glücksspielstaatsvertrags vor einigen Jahren  
Da interessiert der BGH nicht wirklich!

Ganz ehrlich, die Sache ist mit dem LG Ulm noch lange nicht vorbei und meine Einschätzung ist, dass das OLG der Auffassung schon nicht mehr folgen wird. 

Deine Begründung ist auch insofern nicht stichhaltig, als dass du sagst Glücksspiel wäre verboten, gibst jedoch dennoch die Zahlung in Auftrag. 
Es ist nicht Aufgabe von PP zu prüfen, ob du gesetzeskonform Überweisungen tätigst. 

Siehe dazu auch die Ausführungen des LG Wuppertal. 

Aber es kann auch alles ganz ganz anders kommen. 

Danke für die Erläuterung. Ich dachte tatsächlich das wäre nicht möglich, da es sich hier um eine, ich nenne es mal, Geschäftsbeziehung zwischen dem Kläger und PP handelt. Also quasi auf nationaler Ebene.
Das due für jede Art von Fällen möglich ist, war mir nicht bewusst. 
Born4Nothing
Einsteiger
[code]GlüStV

§ 4 Allgemeine Bestimmungen

(1)Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. [sup]2[/sup]Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.[/code]

Hier steht es doch schwarz auf weiß: Die OC veranstalten dies ohne Erlaubnis und die Zahlungsdienstleister vermitteln selbiges im Auftrag der OC und wirken auch bewusst mit obwohl den OC und deren Zahlungsdienstleister dies bekannt ist, aber total ignoriert wird, und nun soll der, wo die Überweisung veranlasst der Schuldige sein!?


Aber es kann auch alles ganz ganz anders kommen. 


Wir werden es letztendlich alle erfahren, irgendwann^^



Slothot
Amateur
Richtig! Und ein Knackpunkt könnte sein, dass dieses Verbot von der Lizenzbehörde!!! überwacht werden sollte. Aber wo ist die?! 
Das wäre ihre Aufgabe. Und nicht die von PP. 

Und darüber hinaus, was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz? Was unterscheidet die Zahlung von PP MATERIELL, nicht FORMELL, von der von Sofort, KK, Skrill, Giropay oder was weiß ich was?  

Ich denke das wird einer der Knackpunkte und Hauptargumenten von PP. 


Egal was du machst, überlege es dir gut! Deine Gesundheit geht vor. Ich denke dass das ein grundsätzlich totes Pferd ist, welches noch einmal beim LG Ulm Glück hatte. 
Bei nahezu allen anderen nicht! 
Und ich denke eben dass das OLG anders entscheidet. 
Und dann bedenke bitte noch die Möglichkeit der Revision beim BGH und diese Art "Normenkontrollfunktion" beim EuGH. 

Du wirst viel viel Luft brauchen... 

Aktuelle Themen28.04.2024 um 11:05 Uhr

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