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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 23)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 23 von 23 | Antworten: 226 | Ansichten: 66.801
Anonymus
Einsteiger

Telsos schrieb am 25.03.2024 um 17:25 Uhr:

Hey,

mach dir keinen Kopf. Habe die Vorladung als Beschuldigter Anfang Februar ebenfalls bekommen.
Ich würde dir in jedem Fall raten damit einen Anwalt zu kontaktieren. Das habe ich auch gemacht und er hat Akteneinsicht beantragt. Nachdem die Akte da ist wird er mit dir die Möglichkeiten besprechen.
Bei mir ist es aktuell noch offen was passiert, von einer Einstellung des Verfahren bis zu einem Strafbefehl mit Zahlung einer Geldauflage kann es hinauslaufen, aber lass dir davon den Tag nicht verderben, durch schlechte Gedanken und/oder Verstimmungen wird es nicht besser oder schlechter.
Nehm es lieber als positiven Anlass und Grund mit dem Spielen aufzuhören. Das habe ich für mich so beschlossen.
VG

Hi Telsos, 

gibt es bei dir schon Neuigkeiten? Einstellung ? Was kam bei dir raus? 
Ladybug1998
Besucher
Moin Leute,
Kurzes Update.

Akteneinsicht erhalten und mit Anwalt besprochen.
Akte beläuft sich auf 60 Seiten alles Transaktionen und natürlich war es die Sparkasse die mich angezeigt hat. 
  
Der Anwalt wird jetzt ein Schreiben verfassen mit der Bitte das Verfahren einzustellen, da“ ersttäter“ , Unwissenheit etc.‘ 

Ich halte euch auf dem laufenden
Langhans
Experte

Ladybug1998 schrieb am 06.05.2024 um 11:45 Uhr: Moin Leute,
Kurzes Update.

Akteneinsicht erhalten und mit Anwalt besprochen.
Akte beläuft sich auf 60 Seiten alles Transaktionen und natürlich war es die Sparkasse die mich angezeigt hat. 
  
Der Anwalt wird jetzt ein Schreiben verfassen mit der Bitte das Verfahren einzustellen, da“ ersttäter“ , Unwissenheit etc.‘ 

Ich halte euch auf dem laufenden

60 Seiten mit Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit Casinos? Oder aus was bestehen die 60 Seiten?
garfield68
Elite
ich denke mal da werden bestimmt nur alle transaktionen zum casino bzw. auch auszahlungen davon sein.  60 seiten ist natürlich dann ne ganze menge. 
Langhans
Experte

garfield68 schrieb am 06.05.2024 um 12:20 Uhr: ich denke mal da werden bestimmt nur alle transaktionen zum casino bzw. auch auszahlungen davon sein.  60 seiten ist natürlich dann ne ganze menge. 

deswegen habe ich etwas ungläubig nochmal nachgefragt  Ich weiß zwar nicht, wie engmaschig solch eine "Seite" aufgebaut ist, aber es könnte sich quasi um eine vierstellige Transaktionsanzahl handeln, was ich als gigantisch bezeichnen würde. Vielleicht sind es auch nur 5 pro Seite mit vielen Details in der Betreffzeile o.ä....wären aber immer noch 300 an der Zahl. Heavy in jedem Fall 
Ladybug1998
Besucher
Ne es handelt sich um alle Transaktionen nicht nur die, die mit dem Casino im Zusammenhang stehen.
btssultan
Amateur
Ladybug1998 schrieb am 18.04.2024 um 13:24 Uhr:

Ja genau ich drehe durch, weil ich Jura studiere und niemals einen Eintrag riskieren könnte. Gibst du mir die Sicherheit, dass nach dem Fragebogen der Kripo nichts weiter kommt? Nach so einem Brief kommt entweder ein Brief der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens oder eben ein Strafbefehl. Erst dann ein Anwalt einzuschalten wird um einiges teuerer und Risiko reicher. Informieren sollte man sich gut,danke. 

Relativ einfach erklärt zur Polizei oder in deinem Fall zur Kripo zu gehen und einen Fragebogen zu beantwortet, kann sich im laufe des Verfahrens entsprechend negativ auswirken. Nur weil man es gut meint, heißt es nicht, dass es auch gut gemeint ist von staatlicher Seite, hier geht es nur darum im Vorfeld Informationen über dich zu sammeln.

Gleiche bei der Polizei, im blödesten Fall meint man es gut (Typisch für den braven Bürger, Freund und Helfer da muss ich doch die Wahrheit sagen, mildere Strafe etc.) leider schreibt aber der Beamte, nur ein Gedächtnisprotokoll zu deinem Geschehen, mit schwammigen Kurznotizen und schon können dir die Worte im Mund verdreht werden.

Ob du den Fragebogen ausfüllst oder nicht, es darf dir nicht angelastet werden dich selbst zu schützen, sondern ist dein gutes Recht und die Staatsanwaltschaft meldet sich so oder dann bei dir, entweder über die Einstellung oder mit Vorladung, dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen wird und man dich zu genanntem Fall anhören will.

Und im Übrigen kann man auch mit Vorstrafe ein Jurastudium, beginnen und beendet. Gibt genug Mörder auf dieser Welt, die in Haft entsprechend ein Jurastudium angestrebt haben - doofes Beispiel ich weiß, aber so etwas zählt eher als Kavaliersdelikt aus meiner Sicht und lässt sich sofern es jemals bei einer Bewerbung in Frage gestellt wird, wohl problemlos erklären.

Aktuelle Themen07.05.2024 um 00:27 Uhr

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