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Online Casinos allgemein: [Chargeback] - Landgericht Ulm entscheidet pro Spieler (Seite 18)

Thema erstellt am 20.01.2020 | Seite: 18 von 27 | Antworten: 262 | Ansichten: 62.829
Born4Nothing
Einsteiger
@Falko

Gute Antwort von daher: Puh, schwer, da ich einfach nicht die Zeit habe alleine überall gleichzeitig zu sein ist schon anstrengend.

@Nik89

Du ich hab kein Problem zu diskutieren aber immer die selbe Leier runterrattern ist auf Dauer ziemlich anstrengend wenn dann dies alles nur als "geschwafel" abtun ist dies doch auch nicht der Bringer. Siehe einen Post über mir. Angeblich kein Interesse usw aber geht weiter...

Verrate mir doch bitte was ich deiner Meinung nach immer alles "versaut" habe?

Ist eben schwer hier in einem solchen Forum, wo alle das gleiche machen oder gemacht haben, und das bewusst, gegen das "vertraute"  zu kämpfen ;)



Z****l
--- Beitrag entfernt, da es sich um einen Doppelaccount eines in der Vergangenheit permanent gebannten Users handelt ---

Kleinkariert
Experte
Zugabteil schrieb am 24.01.2020 um 21:52 Uhr:
--- Zitat entfernt, siehe oben ---

Schön das du dich anmeldest für eine inhaltlose Beleidigung, und wieder das gleiche <wurde schon erklärt> oder sinngemäß <steht bereits irgendwo lest halt mal>. So kann man auch ganz ohne Erklärung und Argumentation sich wie ein echter Ehrenmann fühlen oh Mann.

Tut mir leid das ich diese permanenten Unterstellungen, Moral Lektüren, etc. nicht mehr lesen kann. Man macht andere kleiner und stellt die eigene Handlung als einzig sinnvolle bzw. richtige dar. Dabei hat eben jeder eine andere Vorstellung von Richtig oder Falsch und nicht jeder muss es gut heißen. Nur weil jemand etwas nicht mag heißt es nicht das dieser <zu dumm ist>, es gibt viele Menschen auf dieser Welt und alle mit ihren eigenen Meinungen.

Wenn man die anderen Meinungen nicht hören will dann sollte man das nicht öffentlich ins Forum schreiben, fast nur positives hätte man in anderen Foren wo Aussteiger sich sammeln erwarten können. Aber hier wo alle aktiv einfach nur Spielen wollen ohne Probleme kommt das einfach nicht gut an.
Born4Nothing
Einsteiger
Kleinkariert schrieb am 24.01.2020 um 23:35 Uhr: 
Dabei hat eben jeder eine andere Vorstellung von Richtig oder Falsch...


Die eigenen Vorstellungen sind aber irrelevant denn was letztendlich zählt ist das Gesetzt, an die sich, aber auch jeder, zu halten hat. Dabei wissen wir hier, in diesem Forum, alle nur zugut, dass OC verboten sin ebenso die Teilnahme aber alle ignorieren dies bewusst.

Auch ich bin kein Freund von Beleidigungen und Anfeindungen weil es nur böses Blut schürt und letztedlich nur Unruhe bringt.

Also bitte bleibt lieb zueinander
Anonym

Also gut Leute,

es besteht folgende Sachlage, der Spieler oder auch Zocker genannt hat eine Zahlung über PayPal autorisiert und im Auftrag gegeben. Wir sind alle voll geschäftsfähig und über 18 und somit dafür auch voll verantwortlich.

Man kann nicht einfach Geld überweisen und sich dann hinstellen, ach jetzt will ich aber das Geld doch wieder zurück, weil ich leider im Casino verloren habe. Wenn man weiß das Glücksspiel im Internet nach deutschen Recht verboten ist, weiß man also auch das man etwas unrechtes tut und sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt.

Ungefähr das gleiche wäre wenn man ein Haus baut und den ersten Bauabschnitt bezahlen soll zB. die Bodenplatte und ein Großteil des Kellers von sagen wir mal 100.000 Euro. Nun habe ich das Geld überwiesen un die Handwerker haben harte Arbeit geleistet. Nach 4 Wochen hole ich mir dann per Chargeback das Geld wieder und die Handwerker und die Baufirma droht Pleite zu gehen.

Trotzdem will ich solchen Leuten die Chargeback versuchen wollen helfen. Spart Euch euer sauer verdientes Geld und schließt Euch einer Sammelklage an. Allerdings kostet dies indirekt auch Geld. Irgendwie logisch kein Anwalt arbeitet umsonst, es werden 35 Prozent von der eingeklagten Summe abgezogen, die die Kanzlei berechnet. 

Hier die Adresse in Internet an die Ihr Euch wenden könnt. Die Kanzlei soll vorgeblich schon Erfolge gehabt haben und es ist sicherlich günstiger als sich selber einen teuren Anwalt zu nehmen und teures Honorar zu bezahlen. Diese 35 Prozent werden nur im Erfolgsfall berechnet ansonsten bezahlt man gar nichts. Aber die Kanzlei behält sich das recht vor auch Fälle abzulehnen.

https://wirholendeingeld.de


wünsche Euch viel Glück und bitte haltet uns damit auf den laufenden wie die Sache ausgeht und ob ihr Kohle zurück bekommen habt. danke.
Born4Nothing
Einsteiger
Trotzdem will ich solchen Leuten die Chargeback versuchen wollen helfen.


Wenn du das wirklich willst dann bitte, echt jetzt, unterlasse es doch bitte, sinnbefreite Thesen oder Behauptungen sowie Unterstellungen aufzustellen denn damit hilfst du niemanden. Du kannst nicht alle die über 18 Jahre sind einfach über den Kamm scheren. Es mag auf viele zutreffen doch es gab und gibt noch immer die eben nichts davon wissen wie es sich mit OC verhält. Die scheinst du zu vergessen.

Wenn ich mir schon das wort "Sammelklage" betrachte....und man sollte sich doch anschließen...

Würdest du dich mit dem Thema wirklich beschäftigen dann weiß man das es in Deutschland keine Sammelklage gibt; wenn dann eine Musterfeststellungsklage

Die Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage:

Eine der Voraussetzungen ist die Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 UKlaG oder das Verzeichnis der Europäischen Kommission nach Artikel 4 der Richtlinie 2009/22/EG[sup][20][/sup] (vgl. § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO). Diese Eintragung muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Daneben sind besondere Anforderungen an die Mitgliederstruktur zu erfüllen – erforderlich ist, dass der Verein mindestens 350 natürliche Personen bzw. mehr als zehn Verbände, die im gleichen Aufgabengebiet tätig sind, als Mitglieder hat (vgl. § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO). Ferner muss der Verband in Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben Verbraucherinteressen weitgehend durch nicht gewerbsmäßige aufklärende oder beratende Tätigkeiten wahrnehmen. Schließlich darf der Verband nicht mehr als 5 Prozent seiner finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen.

Für Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, wird unwiderleglich vermutet, dass sie die Voraussetzungen der Klagebefugnis erfüllen (vgl. § 606 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Musterfeststellungsklage

Solange gibt es WHDG nicht

Born4Nothing
Einsteiger
Du prangerst nur die Spieler an, die unbewusst oder bewusst da reingeraten sind; was eine zweifelhafte Moral ist denn erst durch die OC und deren Zahlungsdienstleister die alle wissen wie die rechtliche Situation ist und dies buchstäblich schamlos, nur wegen dem Profit,  ausnutzen stellst du mit deinen Ansichten einen Freibrief aus!

...und das ist schon traurig genug...Gesetz ist Gesetz und daran hat sich jeder zu halten!
Anonym
@ CharlyQ 
"Ungefähr das gleiche wäre wenn man ein Haus baut und den ersten Bauabschnitt bezahlen soll zB. die Bodenplatte und ein Großteil des Kellers von sagen wir mal 100.000 Euro. Nun habe ich das Geld überwiesen un die Handwerker haben harte Arbeit geleistet. Nach 4 Wochen hole ich mir dann per Chargeback das Geld wieder und die Handwerker und die Baufirma droht Pleite zu gehen."


Nein schlichtweg falsch!

es wäre ungefähr das gleiche wenn die Handwerker Illegale Sachen verbaut und den Kunden beschissen hätten.

Und ich wette dann willst du dein Geld auch wieder
Born4Nothing
Einsteiger
Quckie schrieb am 25.01.2020 um 15:21 Uhr: @ CharlyQ 
es wäre ungefähr das gleiche wenn die Handwerker Illegale Sachen verbaut und den Kunden beschissen hätten.

Und ich wette dann willst du dein Geld auch wieder


Wohl eher so:

Das Bauamt hat vor Jahren ein Verbot ausgesprochen da dort nicht "Unterkellert" werden darf. Du geht's zu einer Firma für Keller und die legen einfach los, obwohl die genau wissen das vor Jahren ein Verbot ausgesprochen wurde wegen z.B. Stabilität nicht gegeben.

Das juckt die Baufirma aber nicht, erzählen dir nichts von dem Verbot und fangen munter an deinen Keller zu bauen und du zahlst dafür bis du durch Zufall das damalige Verbot in die Finger bekommt. Und den Rest kennen wir
Begbie
Elite
touché             

Aktuelle Themen25.04.2024 um 07:47 Uhr

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