Der Gesetzgeber plant bereits seit einiger Zeit eine neue Steuer für Onlinepoker und virtuelle Automatenspiele. Diese soll 5,3 % der getätigten Spieleinsätze betragen. Etliche Fachleute zweifeln jedoch am Nutzen der geplanten „Sondersteuer“. Häufig wird eine Abwanderung der Spielerinnen und Spieler zu den illegalen Glücksspielangeboten befürchtet, bei denen keine Steuer erhoben wird. Inzwischen nimmt das Projekt „Online-Glücksspielsteuer“ Fahrt auf.

Bereits vor mehreren Wochen wurde bekannt, dass der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vorgelegt hat (Drucksache 219/28400). Unter anderem geht es hierbei um die Einführung der umstrittenen Steuer auf Onlinepoker und virtuelles Automatenspiel. Laut dem Gesetzesentwurf verspricht sich der Staat durch die geplante Steuer jährliche Mehreinnahmen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro. Experten sehen das Projekt allerdings größtenteils kritisch und warnen vor einer massenhaften Abwanderung zu den konzessionslosen Online Casinos. Schon im März stellten wir uns in einem Artikel die Frage, ob die abnehmende Kanalisierung in Schweden ein Warnsignal für Deutschland sein könnte.

Profitiert nur der Schwarzmarkt?

Geplant ist aktuell eine Steuer in Höhe von 5,3 % des Spieleinsatzes. Das bedeutet, dass pro 100 Euro, die ein Spielgast beispielsweise bei Slot Machines einsetzt, ein Anteil in Höhe von 5,30 Euro direkt an die deutschen Steuerbehörden abgeführt werden muss. Allein die Besteuerung auf Basis des getätigten Spieleinsatzes stößt bei Fachleuten auf starken Widerstand.

Eine aktuelle Onlineumfrage der Beratungs- und Forschungsgruppe Goldmedia im Auftrag von Entain plc, Flutter Entertainment und Greentube Internet Entertainment Solutions kommt zu einem erschreckenden Ergebnis. Demnach beläuft sich der Kanalisierungseffekt bei Online-Spielautomaten gerade einmal auf 51 %. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass zukünftig ein Marktanteil in Höhe von 49 % auf den Schwarzmarkt entfallen könnte. Insgesamt wurden allerdings nur rund 600 Nutzerinnen und Nutzer von Online-Glücksspielangeboten befragt. Natürlich ist weder vom Gesetzgeber noch von Fachleuten ein derart niedriger Kanalisierungsanteil gewünscht.

Bislang spielten immerhin rund 73 % der Spielerinnen und Spieler bei lizenzierten Glücksspielanbietern und dementsprechend nur 27 % bei illegalen Anbietern. Sollte die neue Einsatzsteuer in Höhe von 5,3 % durchgesetzt werden, dürfte das Spielen bei lizenzierten Glücksspielanbietern deutlich unattraktiver werden. Um die vergleichsweise hohe Steuer finanziell stemmen zu können, sind die Anbieter Branchenkennern zufolge gezwungen, die Auszahlungsquoten auf knapp 90 % zu reduzieren. Konzessionslose Anbieter könnten hingegen weiterhin Auszahlungsquoten in Höhe von ca. 96 % anbieten.

Mehrere Studien kritisieren die geplante „Online-Glücksspielsteuer“

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir unter anderem von einer Studie der Ruhr-Universität Bochum (RUB), die die geplante „Online-Glücksspielsteuer“ kritisiert. Trotzdem brachte die Politik das umstrittene Projekt weiter ins Rollen, sodass der Bundesrat Mitte April dieses Jahres bereits einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vorlegte (Drucksache 19/28400). Nachdem man sich für die Legalisierung von Online-Glücksspielen entschieden hat, ist die Anpassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes von 1922 laut Bundesrat zwingend erforderlich.

Beim Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) handelt es sich um eines der ältesten noch gebräuchlichen Steuergesetze in Deutschland. Das Gesetz zur Besteuerung von Wetteinsätzen bei Sportwetten und Lotterien wurde im April 1922 erlassen. Die Steuer ist jeweils vom Anbieter an die deutschen Finanzbehörden zu entrichten. Allein im Sportwettensektor betrug das Steueraufkommen seit der Einführung Anfang 2015 bislang rund 554 Millionen Euro.

Steuermehreinnahmen in Höhe von 365 Millionen Euro prognostiziert  

Wie aus dem Gesetzentwurf des Bundesrates hervorgeht, sieht man zur Einführung einer zusätzlichen „Online-Glücksspielsteuer“ aktuell keine Alternative. Durch die „adäquate Besteuerung des virtuellen Automatenspiels und des Onlinepokers“ plant man gegenwärtig mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 365 Millionen Euro pro Jahr. Für dieses Jahr rechnet man immerhin mit Steuermehreinnahmen von 145 Millionen Euro. Die WELT titelt in einem Bericht dazu: „Schwarz-Rot-Gold gewinnt immer – dank neuer Steuer“.

Branchenkenner haben jedoch hinter vorgehaltener Hand erhebliche Zweifel daran, dass die Steuermehreinnahmen tatsächlich wie geplant vereinnahmt werden. So habe ein Chef eines auf Malta ansässigen Glücksspielanbieters gegenüber der WELT mitgeteilt, dass die deutschen Behörden froh sein können, wenn am Ende ein Drittel von den genannten Beträgen erwirtschaftet werden kann.

Mehrheit der Bundesländer sieht keinen Nachbesserungsbedarf

Als einziges Bundesland hatte sich Schleswig-Holstein bei der Einbringung des in Rede stehenden Gesetzesentwurfes enthalten. Deutliche Worte der Kritik kommen darüber hinaus vom Freistaat Sachsen, wo man die Auffassung vertritt, dass der Steuersatz zu hoch bemessen ist und dadurch die Kanalisierung auf den legalen Markt gefährdet sein könnte. Mit Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ließen allerdings gleich zwei Bundesländer in der Protokollerklärung festhalten, dass sie einen noch höheren Steuersatz befürworten würden. Ursprünglich war in einer ersten Version des Gesetzentwurfs nämlich noch von einer Einsatzsteuer in Höhe von 8 % die Rede.

Auch einige Glücksspielanbieter haben sich öffentlich zu Wort gemeldet und ihre Kritik unter anderem an dem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geäußert. So berichteten wir zuletzt davon, dass LeoVegas Zweifel am deutschen GlüStV hat. In vielen anderen Bundesländern sieht man dennoch keinen weiteren Anpassungsbedarf. So teilt etwa das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen nüchtern mit:

„Das künftig legale Glücksspielangebot ermöglicht bei konkurrenzfähigen Ausschüttungsquoten ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell.“

Deutscher Sportwettenverband stellt bereits Abwanderung fest

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) stellt eigenen Angaben zufolge bereits seit dem Inkrafttreten der Übergangsphase im Oktober vergangenen Jahres eine Abwanderungsbewegung fest. Den Einbruch beziffert der Verband gegenüber der WELT auf 54 %.

Zum Deutschen Sportwettenverband (DSWV) gehören viele bekannte Glücksspielanbieter wie zum Beispiel betway, bet-at-home, Betano, bwin, bet365, Interwetten, Kindred, Sky Bet, Tipico, William Hill und XTiP.

„Online-Glücksspielsteuer“ wird kommen – höchstwahrscheinlich

Der aktuelle Sachstand deutet darauf hin, dass die Branche die „Online-Glücksspielsteuer“ nicht mehr verhindern kann. So äußerte sich beispielsweise die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, dazu wie folgt:

„Da der Gesetzentwurf von den Ländern so eingebracht wurde und es sich um eine reine Ländersteuer handelt, sehe ich wenig Anlass, dass der Bundestag da noch einmal eingreift.“

Mit lauter Kritik vonseiten der Glücksspielanbieter ist zumindest vorerst nicht zu rechnen. Das liegt schlichtweg daran, dass die Anbieter aktuell alles dafür tun, eine begehrte deutsche Glücksspiellizenz zu erhalten. Erst vor einigen Wochen berichteten wir davon, dass die bundesweite Glücksspielaufsicht nach Halle (Saale) kommen wird. Insgesamt sollen hier in Zukunft 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und die Anbieter überwachen.

Fazit

Nach wie vor pocht der Gesetzgeber in Deutschland auf die umstrittene Einsatzsteuer in Höhe von 5,3 % des Einsatzes für Onlinepoker und virtuelle Slot Machines. Vor Kurzem hat das Bundeskabinett den Entwurf auf den weiteren Gesetzesweg gebracht, sodass damit zu rechnen ist, dass die neue Steuer schon bald beschlossen wird. Damit würde dann auch eine Anpassung des seit 1922 existierenden Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) einhergehen. Ob sich die deutschen Finanzbehörden allerdings tatsächlich über die prognostizierten Steuermehreinnahmen in Höhe von 365 Millionen Euro freuen dürfen, bleibt abzuwarten. Branchenkenner halten das für unrealistisch. Zudem ist mit einer Abwanderung vieler Spielerinnen und Spieler auf den Schwarzmarkt zu rechnen, wenn die Einsatzsteuer in Höhe von 5,3 % eingeführt wird. Schließlich würden viele Spielgäste eine Reduzierung der Auszahlungsquote von derzeit rund 96 % auf dann nur noch ungefähr 90 % schlichtweg nicht akzeptieren wollen.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/bundesverwaltungsgericht-leipzig-3565618/

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5 Kommentare zu: Bundesrat: Kann die Online-Spielsteuer noch gestoppt werden?

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Egal welcher Bereich, die deutsche Regierung ist immer NUR an Steuern interessiert. Es ist denen scheissegal ob sie Spieler in einen illegalen Markt drängen mit ihren beknackten Ideen. Es geht immer nur darum noch mehr Geld zu...   Mehr anzeigen
Wenn man das geplante Steuermodell für die Online-Spielautomaten betrachtet, kann man tatsächlich zu dieser Aussage kommen. Vielleicht werden die Verantwortlichen mit der Zeit aber doch noch zu der Erkenntnis kommen, dass es nicht...   Mehr anzeigen
Dann geht nur noch aufhören, weil man dann gar nicht mehr gewinnt die werden das auf die Spieler umlegen. Ohne mich
Nö aufhören muss man da nicht, aber clever agieren und auf Casinos ausweichen die noch den alten Spielspaß anbieten. 5 Sekunden pro Dreh ist schon ne Bestrafung und dafür auch noch extra Steuern zahlen ? Das geht gar nicht !
Man sollte dem neuen GlüStV m.E. zunächst einmal die Chance geben, sich praktisch zu bewehren. Wenn die Verantwortlichen feststellen, dass aufgrund der praxisfernen Regeln (u.a. 5 Sekunden-Regel, kein Autodreh) die Kanalisierung...   Mehr anzeigen

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