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Spielotheken allgemein: Neue Spielverordnung :-O

Thema erstellt am 13.11.2017 | Seite: 1 von 2 | Antworten: 12 | Ansichten: 6.485
Anonym
Hallo alle zusammen,

ich habe mir mal den die Neue SpielV durchgelesen und bin dort auf einige punkte gestoßen die mich stuzig machen.



Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

1.Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.

2. Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden; dabei darf der Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen.

3. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen. Jackpots und andere Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen.


20 Cent Maximaleinsatz?   Maximalgewinn pro spiel 2€? Maximal 400€ in der Stunde?

Book of Ra 5 Foscher in Freispielen....oder Linehits... was ist damit.

Das ist doch das Urteil für alle spieler in Spielhallen 2018, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Liebe Grüße.

Daniel
Elite
Hallo und herzliche willkommen im Forum ,

Hast du evtl. ne Quelle zu der neuen Spieleverordnung? Wäre evtl. ganz interessant.

Aber wenn ich mir das durchlese was du gepostet hast, dann hat sich da meiner Meinung nach doch kaum etwas geändert. Der einzige Punkt der sich geändert hat ist "maximal 400€ / Stunde". Sonst ist alles wie bisher. Bisher konnte man maximal 500€ / Stunde gewinnen.

Bisher ist es ja so, dass alle 5 Sekunden 20 Cent vom Geldspeicher auf den Punktespeicher gebucht werden. Dann spielt man ja nicht mit Geld, sondern mit Punkten, die man durch die Warterei ansammelt. Der Buchungsvorgang zählt als Spiel. Der Einsatz von 20 Cent pro Spiel wird somit eingehalten.

Mit den Gewinnen ist es bisher so, dass wenn du jetzt bei Book of Ra beispielsweise einem Linehit von 1.000€ erzielst, dann sind das ja 1.000 Punkte und nicht Euro. Und diese werden, wenn du das Geld auszahlen möchtest in 2€ Schritten vom Punkte in den Geldspeicher transferiert und wenn 500€ erreicht sind, dann macht der Spielautomat eine Buchungspause. In Zukunft wird der Spielautomat eben bei 400€ eine Pause machen. Das ist der einzige Unterschied.

Wirklich wieder toller Spielerschutz! Spieler können nun 100€ weniger pro Stunde auszahlen und müssen länger warten. In der Wartezeit werden dann schön andere Automaten gefüttert und der Gewinn wieder verspielt.

Wie gesagt ich sehe nur eine minimale Änderung zum Nachteil der Spieler und es wurde das Gegenteil vom Spielerschutz erreicht. Wahrscheinlich ist das sogar Absicht so. Da sitzen ja immerhin Spielsuchtexperten zusammen (mit den Lobbyisten?) und arbeiten solche Modelle aus. Und jeder der sich nur einen Millimeter mit der Materie auseinandergesetzt hat, weiss, dass dies dem Spielerschutz keinesfalls zuträglich sein kann. Das ist ja auch keine Raktenwissenschaft.
Daniel
Elite
gigagamer244 schrieb am 13.11.2017 um 16:49 Uhr:

1.Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.

Diesen Punkt habe ich ganz überlesen. Ok, wenn das tatsächlich dazu führt, dass das Umwandeln in Punkte nicht mehr möglich ist, dann wäre dies das Ende der Spielautomaten und die Automaten wären dann wirklich "Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeit" was sie ja eigentlich auch sein sollten.

Wer dann richtig spielen möchte, der muss dann eben eine Spielbank besuchen oder eben in seriösen Online Casinos spielen. Man sollte als Spieler sowieso auch heute schon Spielatuomaten in Kneipen, Spielotheken & Co. fernbleiben, da die Auszahlungsquoten und Gewinnmöglichkeiten so heruntergeschraubt sind, dass im Prinzip keine Risikoadäquaten Gewinne möglich sind.

Was das für Spieler bedeutet, kann man in unserem Ratgeber-Teil unter Spielautomaten & Automatenspiele nachlesen: https://www.gamblejoe.com/ratgeber/

Ich denke aber, dass die Hersteller Wege finden werden, diese Gesetze zu umgehen. Die sind da ja ganz kreativ. Ansonsten gibts eben abgespeckte Varianten der Spiele, wo man dann nur noch mit 20 Cent spielen und maximal 400€ durch Freispiele oder einen Liniengewinn erzielen kann. Oder man macht es über Actiongames oder sonstiges.
Dokado1212
Erfahrener
Ich denke, die Betreiber haben es nicht mehr so einfach.

Sicher sind die Hallen noch voll, aber wenn ich mir überlege, was vorher abging.

Rauchen war erlaubt .... Jetzt schon Jahre nicht mehr.

Damals konnte man in der Spielo noch Geld abholen ... Geht auch nicht mehr.

Getränke gibt es auch nicht mehr umsonst...

Immer wohl weniger Geräte pro Halle...

Wenn dann noch die Spielerkarte kommt, war es dass mit mehreren Automaten bespielen.

Ich denke, dass das Spieleraufkommen dadurch reduziert wird, wenn klar die Hardcorezocker weiter spielen.

gagapapamama
Experte
Dokado1212 schrieb am 13.11.2017 um 21:19 Uhr: Ich denke, die Betreiber haben es nicht mehr so einfach.

Sicher sind die Hallen noch voll, aber wenn ich mir überlege, was vorher abging.

Rauchen war erlaubt .... Jetzt schon Jahre nicht mehr.

Damals konnte man in der Spielo noch Geld abholen ... Geht auch nicht mehr.

Getränke gibt es auch nicht mehr umsonst...

Immer wohl weniger Geräte pro Halle...

Wenn dann noch die Spielerkarte kommt, war es dass mit mehreren Automaten bespielen.

Ich denke, dass das Spieleraufkommen dadurch reduziert wird, wenn klar die Hardcorezocker weiter spielen.


Also ich komme aus Rheinland Pfalz und da ist Rauchen noch erlaubt, Getränke gibt es auch noch umsonst, alle   viertel Stunde kommen die Frauen vorbei und bieten dir Snacks, Süßigkeiten und auch Zigaretten an und noch was, da ich Beruflich viel in den Spielotheken zu tun habe ist mir aufgefallen das viele Frauen morgens bis Mittags spielen und so ca. ab 16.00 Uhr kommen die Männer von der Arbeit und legen los. An den Wochenenden ist generell alles voll und was mir noch aufgefallen ist das viele Jugendliche 18 oder kaum älter mit ihren Freundinnen zocken gehen, also für Nachwuchs ist gesorgt und mit der neuen Spielverordnung wird's sich nicht viel verändern bis auf eines das die Spieler dann noch weniger gewinnen werden und die Betreiber wie auch der Staat kräftig weiter verdienen werden, dafür hat der Gauselmann schon gesorgt.
Anonym
Ich seh das so:

1. Ihr glaubt ja nicht das sich die Spielotheken Betreiber das gefallen lassen. Da wird Wiederspruch eingelegt und das ganze zieht sich über Jahre hinweg.

2. Sollte die "Spielerkarte" kommen, wird der Schwarzmarkt blühen. Fälschen von Ausweisen etc. ist ja heutzutage mit gewisser Technik ein Kinderspiel.

3. Wenn keiner mehr zocken geht in den Hallen und dem Staat die Einnahmen wegbrechen, wird das ganze so schnell zurückgerudert wie es angefangen hat.

Merkt euch eins: Wir leben im Kapitalismus. Und wenn die Bonzen ihre Gewinne davonschwimmen sehen, schrecken die auch vor Mord und Totschlag nicht zurück.
Dokado1212
Erfahrener
Soviel wie ich weiß, ist es landesrechtlich so geregelt, dass Getränke jetzt Geld kosten sollen, damit die Spieler nicht so lange in der Spielhalle verweilen.


Zum Thema Spielerkarte denke ich, dass sich die Masse sicher nicht strafbar macht, nur um an mehreren Automaten spielen zu können.

Technisch die Karten zu fälschen geht bestimmt, aber das Risiko ist wahrscheinlich viel zu hoch.


Klar würde dem Staat ne menge Geld verloren gehen, aber was ist denn, wenn die Spielsucht weiter steigt, und sich mehr Leute Gedanken über eine Therapie machen?!....
Daniel
Elite
Dokado1212 schrieb am 14.11.2017 um 07:31 Uhr: Soviel wie ich weiß, ist es landesrechtlich so geregelt, dass Getränke jetzt Geld kosten sollen, damit die Spieler nicht so lange in der Spielhalle verweilen.


Zum Thema Spielerkarte denke ich, dass sich die Masse sicher nicht strafbar macht, nur um an mehreren Automaten spielen zu können.

Technisch die Karten zu fälschen geht bestimmt, aber das Risiko ist wahrscheinlich viel zu hoch.


Klar würde dem Staat ne menge Geld verloren gehen, aber was ist denn, wenn die Spielsucht weiter steigt, und sich mehr Leute Gedanken über eine Therapie machen?!....

Glaube ich auch nicht, dass sich die Spieler Karten auf dem Schwarzmarkt kaufen würden. Ich denke eher die Betreiber. Also in der Spielbank Bayern gibt es so komische Karten. Was die für einen Sinn haben sollen, weiß ich nicht. Dort liegen die Karten am Eingang aus und keiner beschwert sich, wenn man mehrere Karten nimmt. Habs extra getestet und sogar gefragt ob es ok ist mehrere Karten zu nehmen. Der Mitarbeiter hat genickt und das wars.

Ich denke auch, dass Spielsucht den Staat langfristig mehr kostet als die Steuereinnahmen, die dadurch erzielt werden. Außerdem gehen den staatlichen Spielbanken Spieler verloren. Ich denke das ist Grund Nummer ein, warum man Spielotheken einschränkt. Um den Spielerschutz gehts da erst um zweiter, dritter oder zwanzigster Stelle.

Anonym
Also wenn das Punktespiel verboten wird, beseutet es ja, dass man "nur" um Euros spielt, und da wird dann der Maximaleinsatz 20Cent pro dreh betragen.

Interressant finde ich auch den Punkt, dass ein spiel also ein dreh mindesten 5 sekunden betragen muss und der Maximaleinsatz auf 20 Cent gesetzt wird.
Der Maximal Gewinn wird auf 2€ Pro dreh gesetzt!

Das kann doch nicht sein oder, anbei der Auszug aus der SpielV mit Quelle, man beachte Punkt 2.


Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

1.

Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.
2.
Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden; dabei darf der Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen.
3.
Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je volle Sekunde erhöht werden; bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Gewinn um höchstens 0,30 Euro je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen.
4.
Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen.
5.
Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen. Jackpots und andere Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen.
6.
Nach einer Stunde Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause von mindestens fünf Minuten ein, in der keine Einsätze angenommen und Gewinne gewährt werden. In der Pause dürfen keine Spielvorgänge, einsatz- und gewinnfreie Probe- oder Demonstrationsspiele oder sonstige Animationen angeboten werden.
6a.
Nach drei Stunden Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause ein, in der es für mindestens fünf Minuten in den Ruhezustand versetzt wird; zu Beginn des Ruhezustandes sind die Geldspeicher zu entleeren und alle Anzeigeelemente auf die vordefinierten Anfangswerte zu setzen.
7.
Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 10 Euro begrenzt. Höhere Beträge werden unmittelbar nach der Aufbuchung automatisch ausgezahlt. Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig. Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden. Es gibt eine nicht sperrbare Bedienvorrichtung zur Auszahlung, mit der der Spieler uneingeschränkt über die aufgebuchten Beträge, die in der Summe größer oder gleich dem Höchsteinsatz gemäß Nummer 1 sind, verfügen kann.
8.
Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.
8a.
Bei Mehrplatzspielgeräten müssen die einzelnen Spielstellen unabhängig voneinander benutzbar sein und jede Spielstelle hat die Anforderungen der § § 12 und 13 zu erfüllen, soweit diese landesrechtlich überhaupt zulässig sind; aus der Bauartzulassung eines Mehrplatzspielgerätes folgt kein Anspruch auf die Aufstellung des Mehrplatzspielgerätes.
8b.
Mehrplatzspielgeräte dürfen über höchstens vier Spielstellen verfügen, einzelne Spielstellen dürfen nicht abstellbar sein.
9.
Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 und Nummer 6a aufgeführten Begrenzungen.
9a.
Das Spielgerät zeichnet nach dem Stand der Technik die von der Kontrolleinrichtung gemäß Nummer 8 erfassten Daten dauerhaft so auf, dass a)
sie jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind,
b)
sie auf das erzeugende Spielgerät zurückgeführt werden können,
c)
die einzelnen Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpft sind,
d)
ihre Vollständigkeit erkennbar ist und
e)
feststellbar ist, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen worden sind.

10.
Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein, wobei a)
die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels durch das Spielgerät vor Aufnahme des Spielbetriebs geprüft werden muss und
b)
während des Spielbetriebs keine Daten auf dem verwendeten Identifikationsmittel gespeichert werden dürfen.

11.
Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.
12.
Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann.






Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/BJNR001530962.html#BJNR001530962BJNG000603377

Daniel
Elite
Das Gesetz muss bis spätestens November 2018 umgesetzt sein. Sprich ab November 2018 gibt es keine Automaten mit alter Zulassung mehr. Wenn das Gesetz in der Praxis so angewandt wird und die Hersteller keine Schlupflöcher finden, dann ist das ein herber Schlag gegen die Automatenbranche.

Das einzig wirklich positive ist, dass in Gaststätten nur noch 1 Automat stehen darf. Wobei mir lieber wäre, wenn in Gaststätten 0 Automaten stehen dürften und dafür in Spielotheken bessere Gewinnmöglichtkeiten und weniger Beschränkungen. Dies würde meiner Meinung nach zumindest Neuerkrankungen vorbeugen. Entweder man betreibt eine Kneipe oder eine Spielhallen. Und wenn eine Kneipe nicht ohne Automaten läuft, dann hat sie meiner Meinung nach auch keine Daseinsberechtigung.

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