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Sonstiges aus der Welt des... : Anzeige wegen §285 StGB (Seite 10)

Thema erstellt am 02.04.2019 | Seite: 10 von 26 | Antworten: 253 | Ansichten: 76.594
Unrealmaster32
Einsteiger
Totoro schrieb am 03.04.2019 um 12:22 Uhr: Einer macht nen Thread auf und plaudert aus dem Nähkästchen wobei die Umstände ungeklärt sind und die zeitliche Abfolge fraglich ist und das große Krabbeln beginnt.... LOL

Wenn du immer noch der Meinung bist, ich habe hier etwas frei erfunden, dann beachte den Post einfach nicht. Das gilt für jeden anderen auch. 

Ich finde es gut, dass einige das ganze als Warnung sehen und mit dem zocken warten bis hier eine Regelung getroffen wird oder sich das ganze wieder gelegt hat. 

Was ich mit dem Post jedoch nicht bezwecken möchte ist, dass sich alle aus dem Forum zurück ziehen. Man kann ja immer noch in der Com unterwegs sein 👍.

Und danke an die, die mir das beste Wünschen, ich halte euch auf dem laufenden. Sollte noch jemand Fragen haben, gerne auch per PM.
Anonym
Vielleicht sollte der ein oder andere mal nachdenken, bevor er einem anderen an den Karren fährt. Gern liest man, was man lesen möchte. Ich habe mich nicht über die Fakten des Threads "lustig gemacht", sondern lediglich über die Tatsache, dass LEUTE ALLEN ERNSTES IN BETRACHT ZIEHEN SICH WEGEN DEM GESCHRIEBENEN ABZUMELDEN AUS DIESEM FORUM. Ich hoffe, dass war deutlich genug. Wenn irgendjemand meint, etwas lesen zu müssen, was dort nicht steht, dann PM. Wir klären das.

Meinen Post als "DUMM UND DREIST" zu bezeichnen, schießt wohl sehr deutlich über das Ziel hinaus.
Blubbo33
Elite
Du verharmlost es trotzdem mit deinem Kommentar , deswegen dumm und dreist.

Wenn manche sich getriggert fühlen wegen dem Forum,  ist es deren Sache wie sie entscheiden .

Genauso wie viele schon geschrieben haben das sie sich von den gewinnbildern getriggert gefühlt haben.

Anonym
Totoro schrieb am 03.04.2019 um 13:03 Uhr: Vielleicht sollte der ein oder andere mal nachdenken, bevor er einem anderen an den Karren fährt. Gern liest man, was man lesen möchte. Ich habe mich nicht über die Fakten des Threads "lustig gemacht", sondern lediglich über die Tatsache, dass LEUTE ALLEN ERNSTES IN BETRACHT ZIEHEN SICH WEGEN DEM GESCHRIEBENEN ABZUMELDEN AUS DIESEM FORUM. Ich hoffe, dass war deutlich genug. Wenn irgendjemand meint, etwas lesen zu müssen, was dort nicht steht, dann PM. Wir klären das.

Meinen Post als "DUMM UND DREIST" zu bezeichnen, schießt wohl sehr deutlich über das Ziel hinaus.

Naja das Forum richtet sich ausschließlich an Personen an deren Wohnsitz bzw in deren Land Online Casinos legal sind. Wie man sieht ist es in Deutschland nicht legal. Von daher halten sich diese User ja nur an die Forenregeln.
ruhrpott
Experte
@Unrealmaster32
Es wäre ganz nett wenn du meine Fragen zur Durchsuchung auf Seite 8 mal beantworten würdest, hier im Thread bitte
Unrealmaster32
Einsteiger
ruhrpott schrieb am 03.04.2019 um 00:32 Uhr: Wie hast du dich bei der Durchsuchung verhalten?
Ein paar goldene Regeln , gucke nach, ob davon etwas nicht eingehalten wurde:
Welche Räume zur Durchsuchung standen im Beschluss? Das muss da exakt stehen, jeder Raum der da nicht aufgeführt ist, darf nicht betreten werden.
Wie viele Beamte waren zur Durchsuchung da?
Wurde dir ein Protokoll dessen übergeben was alles mitgenommen wurde? Zwingend erforderlich.
Wenn mehrere Räume durchsucht wurden, wurden alle nacheinander durchsucht?
Hast du jemanden kontaktiert der die Durchsuchung mit überwacht hat?
Hast du die Namen der Beamten ?

Des Weiteren hoffe ich, dass du den Beamten nicht versucht hast"irgendwas zu erklären" o.ä.. Juckt die erstens nicht, und zweitens können irgendwelche Aussagen im Nachgang zum Problem werden.

Klar, kein Thema. Ich war bei der Durchsuchung die ganze Zeit anwesend, aufgeführt war die Wohnung sowie "andere Räume". Dass jeder Raum explizit aufgelistet sein muss habe ich noch nirgendswo gelesen, ich denke "Wohnung sowie anderer Räume" beinhaltet alles. 
Insgesamt waren 2 Beamte sowie 2 Zeugen anwesend. Ich habe eine Kopie des Beschlusses sowie der sichergestellten Gegenstände erhalten. 
Es wurden alle Räume nacheinander durchsucht und ich war in jedem Raum dabei. 
Ja, meine Freundin war dabei. Die Namen der Beamten habe ich auch. 
sippi
Experte
Geht wohl eher darum, dass nicht (immer) alle Räume durchsucht werden dürfen. Z.B. wenn du in einer WG wohnst. Und am Ende natürlich nix unterschreiben
Anonym

Blubbo33 schrieb am 03.04.2019 um 13:12 Uhr: Du verharmlost es trotzdem mit deinem Kommentar , deswegen dumm und dreist.

Wenn manche sich getriggert fühlen wegen dem Forum,  ist es deren Sache wie sie entscheiden .

Genauso wie viele schon geschrieben haben das sie sich von den gewinnbildern getriggert gefühlt haben.


Ich habe versucht, es einigermaßen klar zu formulieren. Für dich zum Mitschreiben: Manch einer liest das, was er gern lesen möchte. Du hast absichtlich oder unabsichtlich etwas falsch gelesen. Deine Dünnhäutigkeit hier zur Schau zu stellen, ist lächerlich. Du kannst jetzt gern in der Ecke ein wenig weinen gehen.
roro28
Hallo zusammen,

nachdem hier der Thread von Unrealmaster32 zu diesem Thema hohe Wellen schlägt, möchte ich Euch diesen sehr lesenswerten, juristisch tiefgehenden Artikel dazu empfehlen:

https://www.elookon.de/artikel/montanablack-und-das-gluecksspiel

Der Artikel kommt zu diesem Fazit:
Im Ergebnis ist äußerst fraglich, ob sich der YouTuber und Livestreamer MontanaBlack wegen der Spielteilnahme an Online-Glücksspielen nach § 285 StGB strafbar gemacht hat. Nach Ansicht des Autors ist dies freilich nicht der Fall – und darf vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Einwände, einer kaum zu durchdringenden und von höchstrichterlichen Entscheidungen abhängenden Rechtslage, der Allgegenwärtigkeit von Spielangeboten im Internet und der massiven Bewerbung dieser, nicht der Fall sein. Der Beschuldigte hat auch jeden Grund, einen Verbotsirrtum (§ 17 StGB) für sich zu beanspruchen, denn mehr, als dass eine Strafbarkeit höchst fraglich ist (und das einzige im Internet auffindbare Urteil, das einen Teilnehmer verurteilt hat, aufgehoben wurde), lässt sich schlichtweg nicht feststellen. Dies darf nicht dazu führen, sich im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams selbst einzuschränken. Strafrecht mag durch seine generalpräventive Wirkung auf Abschreckung abzielen; doch ist dieses Ziel nur dann legitim, wenn es hinreichend bestimmt, also verständlich ist.

Letztlich hat sich auch ein Geldwäschevorwurf (§ 261 StGB) erledigt, soweit dieser im Zusammenhang mit der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel erhoben wurde, da die etwaigen Gewinne nicht rechts­widrig erlangt wurden. Ob oder unter welchen Voraussetzungen gleichwohl eine Strafbarkeit wegen des Werbens (§ 284 Abs. 4 StGB) in Betracht kommt, kann der Autor momentan nicht bewerten.

Liebe Grüße
roro28
Latino
Erfahrener
@roro28:
Warum sollte man diesem Artikel Beachtung schenken ? Ja, er ist lesenswert geschrieben , aber wer ist der Autor und  was Qualifiziert Ihn eine Einschätzung zur Rechtslage abgeben zu können ?

Warum sollte man diesem Pseudonym mehr glauben als einem namentlich bekannten Medienanwalt ?

Wenn er im letztem Satz die Strafbarkeit zu (§ 284 nicht einschätzen kann , warum kann er das bei denn anderen Punkten ?

Warum hat der Autor in der Rubrik "Artikel" nur einen einzigen Artikel ?

Wenn er rechtlich so bewandert ist, warum hat er denn kein Impressum ? Durch die Donationpage ist  eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben...

Verbotsirrtum kömmt übrigends wohl kaum in Frage da er zu genüge auf eine mögliche illegale Handlung hingewiesen wurde.

Aus meiner Sicht ist der Artikel wertlos ...

Aktuelle Themen01.05.2024 um 17:40 Uhr

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