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Öffentliche Beschwerden: Probleme Jickl Gewinn/AGB (Seite 2)

Thema erstellt am 28.06.2018 | Seite: 2 von 4 | Antworten: 33 | Ansichten: 8.426
redriver67
Experte
Denke auch das in diesen Fall dein Lehrgeld zahlen musst.  
Anonym
taada schrieb am 28.06.2018 um 21:22 Uhr: Ich habe mir die leider erst im nachhinein durchgelesen..

Das ist leider ein sehr schwerwiegender Fehler gewesen

AGB sollte man immer VORHER durchlesen, gerade in Onlinecasinos ist das wirklich sehr wichtig.

@Random, ja eigentlich müsste das dann tatsächlich so sein, was aber leider nicht unbedingt heißt, dass sie es dann auch wirklich tun.
taada
Besucher
Random schrieb am 28.06.2018 um 21:22 Uhr:
Wäre nur interessant ob er das Geld zurückbekommen hätte wenn er die Einzahlung verloren hätte.
Immerhin ist ja laut deren Argumentation jeglicher Einsatz dann ungültig.

natürlich nicht, da ich ja gegen die Regeln verstoßen habe, sind auch die Einzahlungen weg.
Anonym
Ist aber trotzdem eine Frechheit, da du ja sowieso nie eine Chance hattest, etwas zu gewinnen, also müssen sie dir zumindest die Einzahlung zurückerstatten, ansonsten wäre das nämlich Betrug!

Auf jeden Fall an die MGA wenden, da so etwas gar nicht geht.

https://www.mga.org.mt/support/online-gaming-support/
taada
Besucher
Mache ich, vielen Dank euch allen schonmal!
Anonym
taada schrieb am 28.06.2018 um 22:00 Uhr:
natürlich nicht, da ich ja gegen die Regeln verstoßen habe, sind auch die Einzahlungen weg.

Das nennt man dann aber Diebstahl. Mindestens die Einzahlungen musst du bekommen.
Ich würde aber alles versuchen um auch den Gewinn zu bekommen.
Schildere deinen Fall der MGA und sende denen gleich eine Bestätigung des Freundes mit das du einzahlen durftest, inklusive sämtlicher Dokumente von ihm, also Perso, Stromrechnung usw.
Anonym
Hab so ne Idee... weiss nicht ob die noch für euren Fall fruchtbar ist. Was wäre, wenn du mit deinem Freund zu seiner Bank geht und dich mit eintragen lässt. Also, ein sogenanntes Gemeinschaftskonto. Lässt sich auch problemlos wieder rückgängig machen. Ihr seid dann beide Kontoinhaber, wäre auch kein Datum irgendwo auf Kontoauszügen vermerkt, seid wann ihr das gemeinsame Konto habt.  
Anonym
Samira schrieb am 29.06.2018 um 00:56 Uhr: Hab so ne Idee... weiss nicht ob die noch für euren Fall fruchtbar ist. Was wäre, wenn du mit deinem Freund zu seiner Bank geht und dich mit eintragen lässt. Also, ein sogenanntes Gemeinschaftskonto. Lässt sich auch problemlos wieder rückgängig machen. Ihr seid dann beide Kontoinhaber, wäre auch kein Datum irgendwo auf Kontoauszügen vermerkt, seid wann ihr das gemeinsame Konto habt.  

Das ist echt eine gute Idee.

Und dann alles an die MGA schicken.
Könnte klappen.
taada
Besucher
Aber auf den Buchungen, bzw den Einzahlungen , von welchen die auch Screenshots wollten und bekommen haben, stehe ich als Kontoinhaber
Anonym
Random schrieb am 29.06.2018 um 01:09 Uhr:
Das ist echt eine gute Idee.

Und dann alles an die MGA schicken.
Könnte klappen.

Not macht erfinderisch xD

Aktuelle Themen18.05.2024 um 05:58 Uhr

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