In Braunschweig müssen sich ein Schulrektor und seine Ehefrau vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen zwischen 2013 und 2016 mehr als 170.000 Euro von Schulkonten gestohlen haben. Der Grund: Der Schulleiter hatte offenbar 300.000 Euro Spielschulden.

Der Ex-Rektor stammt aus Salzgitter und war Schulleiter einer Hauptschule. Ihm und seiner Frau werden Betrug und Untreue in 326 Fällen zwischen 2013 und 2016 vorgeworfen. Er habe offenbar die Konten der eigenen Schule genutzt, um seine Spielschulden zu finanzieren. Jetzt müssen sich die beiden für ihre Taten vor Gericht verantworten.

Kleine Zahlungen und keine Kontrollen

Der 53-jährige Schulleiter einer Hauptschule in Salzgitter legte zum Auftakt des Prozesses ein umfassendes Geständnis ab. Er gab vor Gericht an, dass die Plünderung der Konten nicht aufgefallen sei, weil er immer kleine Beträge überwiesen habe. Außerdem habe er das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip bei den Überweisungen auf das Konto seiner Frau umgangen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dabei dem Angeklagten vor, dass er innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren mehr als 170.000 Euro umgeleitet habe. Er habe zudem Reisekosten und Leistungen des Jobcenters nicht richtig abgerechnet.

Ferner wurden ein Sound-System und ein Fernseher nicht für die Schule angeschafft, sondern für das Haus des Ehepaars gekauft. Der Rektor wurde nach Aufkommen des Verdachts von der Landesschulbehörde im Jahr 2016 suspendiert.

Spielschulden stellen das Motiv dar

Mehr als 300.000 Euro soll der Schulleiter an Spielschulden über die Jahre angesammelt haben. Er gab vor Gericht an, dass er Probleme mit dem Glücksspiel habe. Teilweise hat er Nächte hindurch gespielt, sobald seine Frau geschlafen hat. Vor Gericht sagte er dazu nur:

An manchen Tagen habe ich bis zu 20.000 Euro verloren.

9 Kreditkarten hat der Angeklagte am Ende gehabt. Das eigene Wohnhaus war mit 130.000 Euro belastet. Insgesamt habe er 300.000 Euro Spielschulden. Wegen der Spielsucht ist er seit zwei Jahren in Therapie.

Bisher lässt sich der Schaden für die Hauptschule nicht ermitteln. Teile des verwendeten Geldes habe der Schulleiter zurücküberwiesen.

Hatte die Ehefrau Kenntnis von der Spielsucht?

Seine Frau will unterdessen nichts von der Sucht gewusst haben. Laut ihrer Aussage war der Mann vollständig für die Finanzen und Konten verantwortlich, was auch Buchführung und Steuererklärung beinhaltet. Sie habe von den Überweisungen auf ihr Konto keine Kenntnis gehabt. Ihr Ehemann hatte die Kontrolle über alle Konten der Familie.

Trotzdem wird ihr von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. In 254 Fällen wird sie also vor dem Landgericht Braunschweig mitangeklagt.

Was war der Auslöser für das exzessive Glücksspiel?

Der Schulleiter hatte versucht, vor Gericht sein Doppelleben zu veranschaulichen. Nachts das Glücksspiel, teilweise bis er zur Schule musste und zu Hause bei seiner Ehefrau und Tochter.

Seine Spielerkarriere nahm in seiner Erinnerung 2009 den Anfang. Damals habe er nach dem Urlaub mit der Familie einen Gutschein für Online Glücksspiel im Briefkasten gefunden. Er nutzte die Chance und hatte laut eigenen Aussagen Glück:

Ich habe direkt 1000 Euro gewonnen.

Nach dem Gewinn folgte die bekannte Abwärtsspirale mit Teufelskreis. Er zockte angeblich, sobald die Frau einkaufte oder schlief. Auf Dauer hat er nur noch verloren und versucht, die Verluste auszugleichen und zu vertuschen, bis es Ende 2016 aufgeflogen war. Daraufhin wurde er suspendiert.

Wie geht der Prozess jetzt weiter?

Nach dem umfangreichen Geständnis des Rektors wird die Zeugenbefragung im November fortgesetzt. Allein die Verlesung der Anklage durch Staatsanwältin Sonja Walther hat fast eine Stunde gedauert, da jeder Vorfall einzeln erwähnt wurde.

Sicher ist, dass nach Abschluss des eigentlichen Strafverfahrens die Landesschulbehörde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Bianca Schöneich kommentierte als Sprecherin der Behörde:

Welche Maßnahme in diesem konkreten Fall in Betracht kommt, wird Gegenstand des Verfahrens sein.

Zu dem Strafmaß des Schulleiters lässt sich bisher nicht viel sagen. Das Geständnis wird zur Strafmilderung beitragen. Sofern sich eine Spielsucht nachweisen lässt, kann sich diese ebenfalls strafmildernd auswirken. Inwiefern die Frau belangt wird, bleibt noch offen. Sobald es hier neue Erkenntnisse gibt, werde ich davon berichten.

Bildquelle: AdobeStock 198753715; Teacher in the classroom hands up students, © sebra 

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