Der Landtag in Thüringen hat vor wenigen Tagen die Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes (ThürSpbkG) beschlossen. Demnach wird das Land in Zukunft ein Monopol erhalten, was das Veranstalten von Online-Casinospielen betrifft. Demzufolge soll es zumindest in Thüringen keine privaten Online-Glücksspielanbieter geben, die im Internet Roulette, Blackjack & Co. anbieten dürfen.

Am 17. März 2022 hat der Landtag in Thüringen in dritter Beratung mehrheitlich beschlossen, dass das Thüringer Spielbankgesetz (ThürSpbkG) geändert wird und dass es für Online-Casinospiele ein Monopol geben wird. Damit verzichtete der Landtag auf die Möglichkeit, Konzessionen an private Glücksspielanbieter zu vergeben. Diese Möglichkeit sah der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vor. Erst vor wenigen Wochen berichteten wir darüber, dass Nordrhein-Westfalen fünf Konzessionen für solche Online-Casinospiele vergeben wird

Staatliches Monopol für besseren Jugend- und Spielerschutz?

Der Landtag hat sich für das staatliche Monopol im Bereich der Online-Casinospiele entschieden, um eigenen Angaben zufolge den Jugend- und Spielerschutz möglichst effizient umsetzen und sicherstellen zu können. Darüber hinaus sollen dadurch Manipulationsrisiken erfolgreich abgewehrt werden. Mit dem Beschluss des Parlaments wird gleichzeitig auch der Name des Gesetzes geändert - aus dem bisherigen ThürSpbkG wird zukünftig dann das „Thüringer Gesetz über Spielbank und Online Casino“, kurz ThürSpbkOCG. Spielangebote in der Verantwortung des Landes würden - so die Argumentation - die Gewähr dafür bieten, dass „die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen“.

Das bedeutet auch, dass Online-Casinospiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat für Menschen mit Wohnsitz in Thüringen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen werden. Diese dürfen nämlich dem aktuellen Beschluss zufolge dann nur von einer Anstalt oder Gesellschaft veranstaltet werden, die vom Land Thüringen beauftragt wurde. Außerdem muss diese Anstalt oder Gesellschaft vollständig in Landeshand sein, was dementsprechend ausschließt, dass es sich beim Betreiber um einen privaten Online-Glücksspielanbieter handelt. Denkbar ist zum Beispiel, dass die Thüringer Staatslotterie als Veranstalter der Online-Casinospiele auftreten wird. Die Gewinne aus dem laufenden Spielbetrieb fließen dann in den Landeshaushalt. Bereits im Dezember haben wir uns in einem Artikel die Frage gestellt, ob Lotto Thüringen bald Blackjack, Roulette & Co. anbieten wird.

Legalisierung von Online-Casinospielen: Jedes Bundesland entscheidet selbst

Während virtuelle Spielautomaten seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) am 1. Juli 2021 bundesweit legalisiert wurden, können die Bundesländer bei den Online-Casinospielen jeweils eigenständig entscheiden. Das bedeutet, dass es theoretisch in jedem Bundesland andere Vorschriften geben kann, die Online-Casinospiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat betreffen. So berichteten wir beispielsweise Mitte Januar, dass Lotto BW eine staatliche Online Spielothek in Baden-Württemberg plant. Für die Spielerinnen und Spieler könnte es jedoch kompliziert werden: Sie müssen in Zukunft überprüfen, welche gesetzlichen Vorgaben in dem Bundesland gelten, in dem sich ihr Wohnsitz befindet.

Fazit

In Thüringen erhält das Land ein Monopol für sämtliche Online-Casinospiele mit Ausnahme von virtuellen Slot-Machines. Eine entsprechende Anpassung des Thüringer Spielbankgesetzes wurde am 17. März in Erfurt von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen. Dementsprechend will das Land Thüringen keine Konzessionen an private Anbieter vergeben und stattdessen selbst solche Spielangebote veranstalten. Man darf gespannt sein, wie attraktiv diese staatlich veranstalteten Online-Casinospiele tatsächlich sein werden und vor allem, wann diese verfügbar sein werden.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/monopol-spiel-brett-stück-spaß-3427599/

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