Bereits seit längerer Zeit bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) allen Interessierten eine kostenfreie Service-Hotline und weitere Hilfsangebote. Die erst kürzlich gegründete Glücksspielbehörde der Länder (GGL) will sich nun darum bemühen, auch in Zukunft die Finanzierung der Hotline sicherzustellen. Aber wer kommt aktuell für die Kosten der BZgA-Hotline auf?

Erst Mitte Februar haben wir darüber berichtet, dass endlich die Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) online ist. Schritt für Schritt nimmt die bundesweit tätige Glücksspielbehörde nun ihre Arbeit auf. Ab dem 1. Januar 2023 soll die GGL dann den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland komplett regulieren. In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung der GGL geht es nun jedoch zunächst um die weitere Finanzierung der BZgA-Hotline. Die offizielle Pressemitteilung kann hier online abgerufen werden.

GGL bringt Verbände der deutschen Glücksspielbranche an einen Tisch

Bereits am 12. Mai 2022 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die deutsche Glücksspielindustrie an einem Tisch zusammengebracht. Das Ziel bestand darin, die gebührenfreie Glücksspielsucht-Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch in Zukunft weiterhin anbieten zu können. Des Weiteren wollten sich Behörde und Glücksspielindustrie darüber austauschen, welche weiterführenden Suchtpräventionsangebote sinnvoll sein könnten. An der Gesprächsrunde waren unter anderem der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB), der Deutsche Spielbankenverband e.V., die Deutsche Automatenwirtschaft e.V., der Deutsche Sportwettenverband e.V., der Deutsche Online Casinoverband e.V. und der Deutsche Lottoverband e.V. beteiligt.

Der Vorstand Benjamin Schwanke äußerte sich zu diesem Thema wie folgt:

„Die kostenfreie Telefonberatung zur Glücksspielsucht ist ein wichtiges Angebot für Betroffene. Der Glücksspielmarkt in Deutschland wächst und damit auch die Bedeutung der Präventionsarbeit."

 

Kostenlose Telefonberatung für Betroffene und Interessierte

Bereits seit mehreren Jahren bietet die BZgA eine gebührenfreie Telefonberatung zur Glücksspielsucht an. Über diese Beratungshotline können Betroffene und Interessierte Auskunft und Aufklärung über die Themen Glücksspielsucht und problematisches Spielverhalten erhalten. Dabei geben die Expertinnen und Experten am Telefon auch Anlaufstellen für Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort bekannt und beraten zum Beispiel bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht entstanden sind.

Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht kann von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und am Wochenende täglich von 10 bis 18 Uhr erreicht werden. Die kostenfreie Hotline lautet 0800 1 37 27 00.

Ratgeber: Spielsucht erkennen & bekämpfen

Finanzierung der BZgA-Hotline muss ab 2023 neu geregelt werden

Die derzeitige Situation sieht so aus, dass die Finanzierung der BZgA-Hotline ab nächstem Jahr neu geregelt werden muss. Aus diesem Grund bemüht sich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) schon jetzt, die Finanzierung langfristig sicherzustellen. Dazu sollen und wollen auch die an der Gesprächsrunde beteiligten Verbände ihren Beitrag leisten. Bereits in einem im Januar dieses Jahres veröffentlichten Artikel haben wir uns die Frage gestellt, ob tatsächlich jeder dritte Automatenspieler spielsüchtig ist. Bisher wird die kostenintensive Spielsucht-Hotline vom Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) finanziert.

Fazit

Trotz einer ersten Gesprächsrunde steht bisher noch nicht endgültig fest, wer für die Finanzierung der Spielsucht-Hotline ab 2023 aufkommen wird. Fakt ist, dass sich die BZgA-Hotline seit vielen Jahren einer großen Beliebtheit erfreut und dass hierüber bereits vielen Betroffenen geholfen werden konnte.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/service-kunde-center-forderung-4482162/

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