Zukünftig wird die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für die Kontrolle und staatliche Aufsicht von Glücksspielangeboten im Internet bundesweit zuständig sein. Zwar befindet sich die Behörde mit Sitz in Halle (Saale) aktuell noch im Aufbau, aber geplant ist, dass die Behörde am 1. Januar 2023 ihre Arbeit vollständig aufnimmt. Nun ist zumindest die Website der GGL online.

Bereits vor knapp einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass die bundesweite Glücksspielbehörde in Halle (Saale) entstehen soll. Bis heute befindet sich die Behörde allerdings noch im Aufbau. Geplant ist derzeit, dass die „Glücksspielwächter“ ihre Arbeit am 1. Januar 2023 vollständig aufnehmen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die Behörde die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Online-Glücksspielangebote übernehmen.

Bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz an der Anschrift Hansering 15, 06108 Halle (Saale). Die Behörde kann per E-Mail unter info@gluecksspiel-behoerde.de oder telefonisch unter der +49 345 514 4000 erreicht werden.

Website der Glücksspielbehörde ist online

Seit einigen Tagen ist jetzt zumindest die Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) online. Wie auf der Internetpräsenz nachgelesen werden kann, erfolgt die „Wahrnehmung der durch die Länder zugewiesenen Aufgaben stufenweise“. Bedeutet im Klartext: Die zukünftig bundesweit zuständige Behörde wird noch etwas Zeit benötigen, bis sämtliche Aufgaben vollständig wahrgenommen werden können. Aktuell ist die GGL noch mit dem Aufbau von Strukturen und der Personalgewinnung beschäftigt. Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass die GGL ab dem 1. Januar 2023 den deutschen Online-Glücksspielmarkt vollständig regulieren wird.

Offizielle Website der „Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder" (GGL)

Wer übernimmt die staatliche Kontrolle in der Übergangsphase?

Bis die bundesweite Glücksspielbehörde in Halle (Saale) vollständig betriebsbereit ist, wird die Kontrollaufgabe von „verschiedenen Ländern und deren zuständigen Glücksspielbehörden wahrgenommen“. Der GGL-Website ist diesbezüglich zu entnehmen, dass für virtuelle Automatenspiele etwa das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und für Sportwetten das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig ist. Für die gewerbliche Spielevermittlung ist in der Übergangsphase demnach das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zuständig. Mit den bundesweiten Soziallotterien beschäftigt sich das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz und für Klassenlotterien ist die Behörde für Inneres und Sport Freie und Hansestadt Hamburg zuständig.

Tatsächlich scheint zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine lückenhafte Kontrolle der geltenden Maßnahmen zum Spielerschutz durchgeführt zu werden. Natürlich ist es aber auch verständlich, dass eine komplett neu gegründete Behörde auch zunächst aufgebaut werden muss und nicht von heute auf morgen in den Vollbetrieb gehen kann. Bereits im Oktober berichteten wir darüber, dass die Glücksspielbehörde in Halle eine Doppelspitze bekommen wird.

Laut Angaben der GGL wird man den Betrieb deshalb stufenweise aufnehmen. So ist beispielsweise geplant, bereits ab dem 1. Juli 2022 gegen unerlaubte Angebote und die entsprechende Werbung rechtlich vorzugehen. Wie sich die GGL in Zukunft positionieren und öffentlich wahrgenommen werden will, schreibt sie auf ihrer Website:

„Im Mittelpunkt des Handelns der Behörde stehen die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. Die GGL wird dabei eine einheitliche Rechtsanwendung und -durchsetzung sicherstellen und Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen ermöglichen.“

Noch herrscht Sachbearbeiter-Notstand bei der GGL 

Bereits vor wenigen Wochen haben wir in unserem Artikel zum Thema „Online-Glücksspiel 2022: Ein Zukunftsausblick“ darauf hingewiesen, dass bis heute noch keine deutsche Lizenz von der Glücksspielbehörde an eine Online Spielothek erteilt wurde. Und das, obwohl mittlerweile wohl eine größere zweistellige Anzahl an Anträgen von Online-Glücksspielanbietern vorliegt und der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bereits seit 1. Juli 2021 in Kraft ist.

Es scheint, als führe der noch vorherrschende „Mitarbeiter-Mangel“ bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) dazu, dass die Anträge noch nicht (abschließend) bearbeitet werden konnten. Derzeit sucht die GGL unter „Aktuelle Stellenangebote“ allerdings nur eine(n) „Leiter/-in der Abteilung 3 zur Bekämpfung unerlaubtes Glücksspiel und Dateien“. Laut Aussage der GGL werden in den kommenden Wochen und Monaten aber ständig neue Stellenangebote veröffentlicht. Geplant ist, dass im Vollbetrieb mindestens 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die GGL tätig sein werden. Bislang gibt es allerdings noch keine Informationen, zu welchem Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass die ersten Glücksspielanbieter ihre deutsche Lizenz erhalten werden.

Fazit

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) fährt ihren Betrieb langsam und stufenweise hoch. Erst ab dem 1. Januar 2023 wird der länderübergreifende Glücksspielmarkt in Deutschland komplett von der GGL reguliert. Bis dahin ist es aber scheinbar noch ein langer Weg. Mit der Veröffentlichung der offiziellen Website am 1. Februar 2022 ist nun eine weitere kleine Etappe geschafft.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/laptop-kaffee-arm-desktop-1205256/

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1 Kommentar zu: Website der bundesweiten Glücksspielbehörde geht online

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Danach geht es dann nur noch bergab , macht ja jetzt kaum noch Spaß, Online zu spielen und von Spielotheken in BW brauchen wir gar nicht erst anfangen.

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