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Online Casinos allgemein: Online-Casino muss Paderbornerin 132.000 Euro zurückzahlen (Seite 4)

Thema erstellt am 28.07.2021 | Seite: 4 von 4 | Antworten: 34 | Ansichten: 7.579
evopower140
Experte
Antiheld1335 schrieb am 29.07.2021 um 23:49 Uhr:
Ich behaupte mal, dass eine Betrugsanzeige eines maltesischen Onlinecasinos bei einer deutschen Staatsanwaltschaft zunächst mal für ausgiebiges Gelächter sorgen und anschließend direkt in die Rundablage wandern würde. 

Genau so werden die Malesischen Behörden auf die Reagieren die ihre kohler verzogen und dann denken ah die hol ich mir mal wieder. Wenn dieses so geht wird die ganze EU infrage gestellt bin mal gespannt man hört nur von Urteilen jedoch gibt es noch keine Bestätigung das je jemand auch wirklich sein Geld bekommen hat. 
Falke
Experte
evopower140 schrieb am 30.07.2021 um 01:21 Uhr:
Genau so werden die Malesischen Behörden auf die Reagieren die ihre kohler verzogen und dann denken ah die hol ich mir mal wieder. Wenn dieses so geht wird die ganze EU infrage gestellt bin mal gespannt man hört nur von Urteilen jedoch gibt es noch keine Bestätigung das je jemand auch wirklich sein Geld bekommen hat. 

Die maltesichen Behörden haben NICHTS, Null, rein gar nichts damit zu tun.
Es handelt sich bei solchen Prozessen um reine Zivilprozesse. Man beauftragt einen Anwalt und dieser sendet dem Casino über ein Gericht sozusagen eine Rechnung über Summe XY mit Zahlungsfrist bis zum Datum XY.

Jetzt kann das Casino entweder die Summe bezahlen oder sie reagieren einfach nicht auf das Schreiben was einem Zugeständnis gleich kommt.

Innerhalb eines Monats kann das Casino Einspruch erheben. Wird dieser gemacht dann wird in Deutschland/Österreich eine Verhandlung darüber geführt und der Richter prüft ob die Geld Forderung zu Recht besteht oder nicht.

Gibt der Richter dem Kläger (Spieler) (R)recht dann hat der Kläger einen Vollstreckungstitel erwirkt. Dieser kann EU weit (auch darüber hinaus, aber dann wirds komplizierter) vollstreckt werden. 


Keine maltesiche Behörde hat damit irgendwas zu tun. Und wenn der Vollstreckungsbescheid bei einem maltesichen Gerichtsvollzieher landet, dann macht der einfach seinen Job und treibt das Geld ein. Der prüft nicht nach ob dieser Titel seiner Meinung nach ungerechtfertigt ist oder nicht. Hat der auch gar nicht die Befugnis dazu. Der in Deutschland erwirkte Titel ist ausnahmslos gültig und wird natürlich auch von maltesichen Behörden akzeptiert. 

Und zum Thema EU. In Österreich kann man seine Verluste deshalb zurück holen weil der Europäische Gerichtshof mehrfach entschieden und bestätigt hat, durch alle Instanzen durch, dass die Glücksspiel Gesetzgebung Sache der einzelnen Länder ist und die EU da nichts mitzureden hat. Oder warum glaubst macht da Deutschland gerade ein/e ganz eigene/s Gesetz/Lizenz dazu? 

Bitte, wenn man etwas nicht weiß, dann einfach nachfragen oder sich erkundigen. Aber nicht ständig Sachen aus dem Bauch heraus in den Raum stellen die hinten und vorne nicht richtig sind. 

Almoehi
Einsteiger
Die Dame hat das Geld eingezahlt und das Casino muß es wieder zurückzahlen, das kann es verkraften. Das Geld ist ja nicht in Luft aufgelöst.
Klaeger
Die Vollstreckung ist kein Problem. Mit der Titulierung des Gerichtsurteils können die deutschen Konten des  Schuldners (Casino) mit einem Pfändungsbeschluss gepfändet werden. Sollte dies nicht fruchtbar sein, wird in der Regel die Zwangsverwaltung der Internetdomäne beantragt. Diesem muss gemäß der Titulierung stattgegeben werden. Hier zahlen die die Casinos.

Deutsche Gerichte sind zuständig gemäß Art. 17 und 18 EUGVVO. Man kann als Verbraucher am Gericht seines Wohnortes Klage erheben. 
Ich finde es zudem richtig dass Online Casinos bestraft werden und die Verluste der Spieler zurück erstatten müssen. Weil der Glücksspielstaatsvertrag vom Verständnis geprägt ist, dass der Spielerschutz, Spiel- und wettsucht entgegenzuwirken, im Vorrang stehen. Ein Spieler soll demnach vor illegalen Glücksspielanbietern und deren rechtswidrigen Glücksspielangeboten geschützt werden. Denn die haben ja keine deutsche Konzession und sind somit nicht durch ein Erlaubnisverfahren durchlaufen, wodurch das Glücksspielangebot nicht geprüft werden kann. Es gibt zunehmend Urteile zu Gunsten der Spieler. Die Gerichte argumentieren auch dass die Dienstleistungsfreiheit mit nationalen Gesetzen insbesondere Schutzgesetzen im Glücksspielsektor, vereinbar sind. 

Das der Spieler bestraft wird, nach 285 StGB ist sehr unwahrscheinlich, denn dies setzt ein Tatbestand Vorsatz voraus. Des weiteren ist das Casino hier in die Pflicht zu nehmen und nicht der Spieler. 
Bullit986
Tonkabohne schrieb am 28.07.2021 um 15:37 Uhr: Mich würde brennend interessieren welche Casino das wohl war ?

https://www.radiohochstift.de/nachrichten/paderborn-hoexter/detailansicht/online-casino-muss-paderbornerin-132000-euro-zurueckzahlen.html

Das war aber kein online Casino sondern eine Spielbank sowie ich mitbekommen habe.(es ging um einen internerjackpot der einen Fehler hatte und an 7 Automaten gleichzeitig gegeben hat. Das dass ganze für die Sicherheitsfragen nach Betrug ausgesehen hat und die nicht grade höflich mit der Frau umgegangen sind ist auch verständlich 

Aktuelle Themen19.04.2024 um 09:03 Uhr

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