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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 73)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 73 von 84 | Antworten: 834 | Ansichten: 200.236
roccoammo11
Experte

Donnie schrieb am 27.12.2024 um 11:05 Uhr:

Ich verstehe sowieso nicht warum manche sich so ins Höschen machen, kommt doch sehr oft vor das es eingestellt wird. Hätte null Angst bei einer Strafanzeige oder Schreiben von Polizei/Staatsanwaltschaft. Das Einzige was stören würde wäre mein Bankkonto, mit dem ich ohne Probleme gut zurecht komme, zu verlieren

Liegt dir deine Bank so am Herzen oder gibt's nur davon in deiner Nähe Geldautomaten? bin zwar auch schon endlos lange bei meiner Bank aber das würde mich am wenigsten stören..gibt doch genug alternativen 
r****i
Jetzt muss ich mich hier auch mal melden, da ich glaube richtig scheiße gebaut habe.

1.) ING hat mein Konto bereits im Februar diesen Jahres gekündigt. Ging in Summe vielleicht um 3000€. Gehört habe ich von der Polizei/ Staatsanwaltschaft diesbezüglich noch nichts. Mal sehen ob da noch was kommt.

2.) Bei meiner neuen Bank c24 habe ich Anfang der Woche insgesamt vier Einzahlungen (in Summe 2100) getätigt zu retrobet. Nachdem ich auszahlen wollte kamen Sie immer wieder mit neuen Auflagen, die absolut absurd sind: Selfie mit Ellenbogen, Kontoauszug von Anfang bis Ende Dezember, etc..

Das hat mir dann gereicht und ich habe ein Charge Back angestoßen, sowohl in der c24- App als auch via Brief

Folgendes habe ich Idiot dazu geschrieben (quasi ein Schuldeingeständnis):

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückbuchung der oben genannten Zahlung, die ich fälschlicherweise an ein Online-Casino geleistet habe, das nachweislich nicht über eine gültige Lizenz in Deutschland verfügt und somit als illegaler Anbieter eingestuft wird.
 
Begründung:

  1. Illegalität des Anbieters
    Das genannte Online-Casino retrobet ist nicht auf der offiziellen White List der lizenzierten Glücksspielanbieter in Deutschland aufgeführt. Dies verstößt gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), welcher den Betrieb und die Teilnahme an nicht lizenzierten Glücksspielangeboten untersagt.

  2. Verstoß gegen geltendes Recht
    Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter sind nach deutschem Recht nichtig (§ 134 BGB i. V. m. GlüStV). Daher besteht für diese Zahlung keine rechtliche Grundlage.

  3. Täuschung und Irreführung
    Das Casino hat sich auf seiner Webseite als legal und reguliert ausgegeben, was sich nach eingehender Recherche als falsch herausgestellt hat. Diese Täuschung hat dazu geführt, dass ich die Zahlung irrtümlich vorgenommen habe.

  4. Pflichten der Zahlungsdienstleister
    Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des GlüStV sind Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, Zahlungen an nicht lizenzierte Glücksspielanbieter zu unterbinden. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung, um diese Zahlung rückgängig zu machen.


 
 
Vielen Dank und freundliche Grüße
 


WithoutWings
Experte

rippi schrieb am 28.12.2024 um 18:17 Uhr: Jetzt muss ich mich hier auch mal melden, da ich glaube richtig scheiße gebaut habe.

1.) ING hat mein Konto bereits im Februar diesen Jahres gekündigt. Ging in Summe vielleicht um 3000€. Gehört habe ich von der Polizei/ Staatsanwaltschaft diesbezüglich noch nichts. Mal sehen ob da noch was kommt.

2.) Bei meiner neuen Bank c24 habe ich Anfang der Woche insgesamt vier Einzahlungen (in Summe 2100) getätigt zu retrobet. Nachdem ich auszahlen wollte kamen Sie immer wieder mit neuen Auflagen, die absolut absurd sind: Selfie mit Ellenbogen, Kontoauszug von Anfang bis Ende Dezember, etc..

Das hat mir dann gereicht und ich habe ein Charge Back angestoßen, sowohl in der c24- App als auch via Brief

Folgendes habe ich Idiot dazu geschrieben (quasi ein Schuldeingeständnis):

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückbuchung der oben genannten Zahlung, die ich fälschlicherweise an ein Online-Casino geleistet habe, das nachweislich nicht über eine gültige Lizenz in Deutschland verfügt und somit als illegaler Anbieter eingestuft wird.
 
Begründung:

  1. Illegalität des Anbieters
    Das genannte Online-Casino retrobet ist nicht auf der offiziellen White List der lizenzierten Glücksspielanbieter in Deutschland aufgeführt. Dies verstößt gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), welcher den Betrieb und die Teilnahme an nicht lizenzierten Glücksspielangeboten untersagt.

  2. Verstoß gegen geltendes Recht
    Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter sind nach deutschem Recht nichtig (§ 134 BGB i. V. m. GlüStV). Daher besteht für diese Zahlung keine rechtliche Grundlage.

  3. Täuschung und Irreführung
    Das Casino hat sich auf seiner Webseite als legal und reguliert ausgegeben, was sich nach eingehender Recherche als falsch herausgestellt hat. Diese Täuschung hat dazu geführt, dass ich die Zahlung irrtümlich vorgenommen habe.

  4. Pflichten der Zahlungsdienstleister
    Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des GlüStV sind Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, Zahlungen an nicht lizenzierte Glücksspielanbieter zu unterbinden. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung, um diese Zahlung rückgängig zu machen.


 
 
Vielen Dank und freundliche Grüße
 



Meine Anzeige kam 10 Monate nach der Kündigung der Ing Diba ich denke die wirst du noch erhalten. Da ich jetzt auch bei der C24 bin rate ich dir ab das Konto zu benutzten denn die C24 schickt Auszahlungen einfach wieder dahin wo sie herkommen oder blockiert sie einfach. Bleibt nur Krypto
r****i
Das Geld ist mir egal. Ich frage mich nur, ob das meinerseits gegenüber c24 nicht ein Schuldeingeständnis ist und ich mich da rechtlich angreifbar gemacht habe. 

Bezüglich ING hoffe ich einfach mal, dass ich Glück habe und es nicht soweit kommt. Das ist mittlerweile ziemlich genau 10 Monate her…

Das war’s jetzt endgültig mit dem zocken bei mir 
Heidi54
@WithoutWings kam die Anzeige 10 Monate nachdem das Konto letztendlich geschlossen wurde oder ab dem Schreiben der Bank?

Hat die ING zuvor mal was in der Hinsicht an dich herangetragen? Mittelherkunftsnachweis oÄ?

@rippi was hat die ING dir denn geschrieben?

Ich wurde auch gekündigt am 15.10. zum 24.12. bisher kam nix... den Herren am Telefon fragte ich hypothetisch aus, ob noch was kommt und da meinte er nein, aber die Bank will einfach nur keine seltsamen Überweisungen haben. Keine Ahnung, was ich darauf jetzt geben soll.

Die FIU scheint aber sehr überlastet zu sein. Ich hoffe, dass das aehr lange dauert... Jeder Tag mehr ohne Brief von der Staatsanwaltschaft, schafft einen Tag mehr in Richtung Verjährung...
WithoutWings
Experte

Heidi54 schrieb am 28.12.2024 um 19:26 Uhr: @WithoutWings kam die Anzeige 10 Monate nachdem das Konto letztendlich geschlossen wurde oder ab dem Schreiben der Bank?

Hat die ING zuvor mal was in der Hinsicht an dich herangetragen? Mittelherkunftsnachweis oÄ?

@rippi was hat die ING dir denn geschrieben?

Ich wurde auch gekündigt am 15.10. zum 24.12. bisher kam nix... den Herren am Telefon fragte ich hypothetisch aus, ob noch was kommt und da meinte er nein, aber die Bank will einfach nur keine seltsamen Überweisungen haben. Keine Ahnung, was ich darauf jetzt geben soll.

Die FIU scheint aber sehr überlastet zu sein. Ich hoffe, dass das aehr lange dauert... Jeder Tag mehr ohne Brief von der Staatsanwaltschaft, schafft einen Tag mehr in Richtung Verjährung...

Ich meine ab der Kündigung das Schreiben kam 2 Monate vorher, aber bei mir war die Summe ziemlich hoch. Das hängt aber auch vom Bundesland ab wie lange das dauert. 
r****i

Heidi54 schrieb am 28.12.2024 um 19:26 Uhr: @WithoutWings kam die Anzeige 10 Monate nachdem das Konto letztendlich geschlossen wurde oder ab dem Schreiben der Bank?

Hat die ING zuvor mal was in der Hinsicht an dich herangetragen? Mittelherkunftsnachweis oÄ?

@rippi was hat die ING dir denn geschrieben?

Ich wurde auch gekündigt am 15.10. zum 24.12. bisher kam nix... den Herren am Telefon fragte ich hypothetisch aus, ob noch was kommt und da meinte er nein, aber die Bank will einfach nur keine seltsamen Überweisungen haben. Keine Ahnung, was ich darauf jetzt geben soll.

Die FIU scheint aber sehr überlastet zu sein. Ich hoffe, dass das aehr lange dauert... Jeder Tag mehr ohne Brief von der Staatsanwaltschaft, schafft einen Tag mehr in Richtung Verjährung...

Das Schreiben von der ING erhielt ich am 12.02. Das Konto wurde dann zum 22.04 gekündigt. Puh, ich hoffe da kommt nichts mehr… Wann verjährt denn das ganze?
LikeAno

rippi schrieb am 28.12.2024 um 19:47 Uhr:

Das Schreiben von der ING erhielt ich am 12.02. Das Konto wurde dann zum 22.04 gekündigt. Puh, ich hoffe da kommt nichts mehr… Wann verjährt denn das ganze?

3 Jahre ab Auszahlungsdatum auf deinem Konto.

Dauert also noch ein wenig, darauf würde ich eher weniger hoffen. Das es sofort eingestellt wird ist wahrscheinlicher, als das gar nichts kommt denke ich mal  
Theodor
Einsteiger

rippi schrieb am 28.12.2024 um 19:47 Uhr:

Das Schreiben von der ING erhielt ich am 12.02. Das Konto wurde dann zum 22.04 gekündigt. Puh, ich hoffe da kommt nichts mehr… Wann verjährt denn das ganze?

Die Justiz kommt immer.. früher oder später, aber sie kommt. Der eine Kollege hat hier ein paar Tage vor der Verjährung die Anzeige bekommen für nen mickrigen Betrag. Also darauf würde ich mich nicht verlassen.
r****i
Jetzt mal abwarten… Ich bin zuversichtlich. Letztendlich diskutieren wir hier Einzelfälle. Die graue Masse äußert sich nicht bzw. ist gar nicht in diesem Forum unterwegs… 

Aktuelle Themen13.01.2025 um 22:09 Uhr

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