Die spanische Regierung hat in den vergangenen zwei Jahren nicht nur das Online-Glücksspiel, sondern auch den landbasierten Glücksspielsektor strenger reguliert. Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat die autonome Gemeinschaft Madrid nun weitergehende Glücksspielrestriktionen verabschiedet. Unter anderem wird schon bald ein „Türsteher“ vor jeder Spielhalle zur Pflicht. Aber wie sinnvoll sind die neu beschlossenen Maßnahmen?

Bereits im vergangenen Oktober berichteten wir über ein drohendes Kreditkartenverbot für Glücksspiel auf Mallorca und anderen spanischen Baleareninseln. Nun hat die Regierung der spanischen Hauptstadt Madrid neue Richtlinien und Vorschriften beschlossen. Das Ziel bestehe darin, die Sicherheit der Spielerinnen und Spieler zu verbessern und diese bestmöglich vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass kein Minderjähriger Zugang zu Glücksspielangeboten erhalte. Die neu beschlossenen Regeln wurden erst vor wenigen Tagen im Amtsblatt, dem Boletín Oficial de la Comunidad de Madrid, kurz BOCM, veröffentlicht.

In Wettbüros und Spielhallen müssen die Eingänge künftig überwacht werden

Unter anderem sieht das neue Regelwerk vor, dass die Eingänge von Wettbüros und Spielhallen streng überwacht werden müssen. Vorgeschrieben ist am Eingang eine Person, die das Alter der Gäste überprüft. Demzufolge schreibt die Regierung in Madrid den Spielhallen-Chefs faktisch also einen Türsteher vor ihren Spielstätten vor. Damit würden minderjährige Spielerinnen und Spieler abgeschreckt werden, sodass diese es gar nicht erst versuchen würden, sich unerlaubt Zutritt zu einer Spielhalle zu verschaffen.

Darüber hinaus könnte ein weiterer Nebeneffekt der neuen „Zutrittskontrolle“ sein, dass die Anzahl der Überfälle auf Spielhallen abnehmen könnte. Denn wenn vor jeder Spielhalle ein „Türsteher“ die Gäste empfängt, sind vermutlich auch potenzielle Kriminelle abgeschreckt. Erst im Januar dieses Jahres berichteten wir über einen Räuber, der auf Mallorca innerhalb kurzer Zeit dreimal dieselbe Spielhalle überfallen hat.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen beschlossen

Wie die Regierung in Madrid festgelegt hat, muss zwischen einzelnen Spielhallen und Wettbüros darüber hinaus ein Mindestabstand von mindestens 300 Metern eingehalten werden. Zudem darf sich keine Spielstätte oder Wettannahmestelle in einer Entfernung von 100 Metern zu einer Bildungseinrichtung (z.B. Schule) befinden. Weiterhin verbietet das neue Regelwerk das Aufstellen von Geldautomaten in den Spielstätten.

Die Regierung von Madrid hat außerdem festgelegt, dass in Zukunft 0,7 % der Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel dafür genutzt werden, um Spielsucht zu bekämpfen und Präventionsmaßnahmen finanzieren zu können. Aktuell kalkuliert man mit einem Betrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro, der dadurch allein in der spanischen Hauptstadt zusammenkommen soll.

Fazit

Zukünftig wird man sich mit dem Anblick anfreunden müssen, dass in der spanischen Hauptstadt vor jeder Wettannahmestelle und jeder Spielhalle ein „Türsteher“ stehen wird. Seine einzige Aufgabe besteht darin, das Alter der eintretenden Gäste zu überprüfen. Darüber hinaus gelten in Madrid zukünftig strenge Mindestabstände, die zwischen einzelnen Spielstätten und Bildungseinrichtungen eingehalten werden müssen. Natürlich verursacht insbesondere die „Türsteher-Pflicht“ vor allem für kleinere Spielhallen hohe Personalkosten, die irgendwie gedeckt werden müssen. Vielleicht werden sogar einige Spielhallen oder Wettbüros in Madrid deshalb schließen müssen.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/sicherheit-mann-rolltreppe-polizei-869216/

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