In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass ein österreichischer Spieler auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung genaue Übersichten über seine Einsätze, Gewinne und Spielzeiten bei WinWin Casinos und Terminals eingefordert hat. Es steht derzeit die Frage im Raum, ob Casinos Austria den Spielerschutz vernachlässigt hat.

Der Spieler hatte vor allem an WinWin Video Lottery Terminals gespielt. Die Firma WinWin ist eine Tochtergesellschaft der Casinos Austria AG. Nach 4 Jahren und 6-stelligen Verlusten hatte der Spieler eine Übersicht seiner Einsätze und Gewinne gefordert. Casinos Austria ist dem auch nachgekommen und hat ihm einen 180-seitigen Bericht über seine Glücksspielbilanz der letzten 4 Jahre zugeschickt.

Die Firma WinWin ist eine Tochtergesellschaft der Casinos Austria und der österreichischen Lotterien. Das Unternehmen wurde 2004 gegründet und kann mittlerweile mehr als 20 Standorte vorweisen, an denen man eigene Video Lottery Terminals aufstellen kann. Außerdem gibt es sogenannte tipp3 Terminals für Sportwetten. Das Unternehmen kann also auch Spielautomaten außerhalb von Spielbanken in Österreich anbieten.

Auf welcher Grundlage kam es zu der Statistik?

Admiral Arena am Wiener PraterSeit Januar 2015 gibt es eine Spielerkarte, welche für alle WinWin Outlets gesetzlich vorgeschrieben ist. Man darf den Spielbereich nur mit dieser Karte betreten und bekommt auch nur mit ihr Zugang zu den Geldspielgeräten. Der Hintergrund ist hier, dass der Spieler- und Jugendschutz damit gestärkt werden soll.

Die Spieler müssen sich registrieren, um eine Karte zu erhalten. Für den Erhalt müssen der Ausweis vorgezeigt und Daten zur Person gespeichert werden. Telefonnummern, E-Mail-Adressen und ein Bild können freiwillig hinterlegt werden. Die Daten werden im Netzwerk von WinWin aufbewahrt, die Karte selbst trägt keine persönlichen Informationen. Mit der Anmeldung erklärt man sich ebenfalls einverstanden, dass Spielverhalten sowie Dauer und Frequenz des Aufenthalts gespeichert werden.

Die Daten zum Spielverhalten werden eigentlich nur für das Unternehmen und deren Spielerschutzprogramme erhoben. Es ist das erste Mal, dass ein Spieler die Daten anfordert und sie teilweise veröffentlicht.

Was lässt sich anhand der persönlichen Zockerstatistik ablesen?

Die Statistik wurde in tabellarischer Form dargestellt. Dabei sieht man jeden Spieltag einzeln. Es ist ersichtlich, ob er ein Slotgame oder ein Livegame gespielt hat. Am Ende ist eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung für den gesamten Tag angegeben.

Der Spieler aus Oberösterreich hatte innerhalb von 4 Jahren der Datenaufzeichnung an den Spielautomaten von WinWin genau 633.829 Euro und 6 Cent verloren. Die Auswertung ergab, dass der Mann teilweise 5-stellige Verluste alleine an einem Tag eingefahren hatte. Von Januar 2015 bis zum März 2017 soll der Mann bereits 87.600 Euro Verlust gemacht haben. Erst zu dem Zeitpunkt wurde er vom Personal zum ersten Mal verwarnt. Aus Gründen des Spielerschutzes wurde die Anzahl der Besuche bei den WinWin-Standorten auf 8 pro Monat reduziert.

Von März bis August 2017 hat er das Limit ausgeschöpft und an 48 Tagen noch einmal 15.700 Euro verspielt. Damit hatte er die 100.000-Euro-Marke überschritten.

Für den Spieler war das eine schwere Zeit und er fasste den Entschluss, sich sperren zu lassen. Mit einem Freund ging er zum Stammlokal und füllte das Formular zur Selbstsperre aus.

Der Spieler hatte herausgefunden, dass er trotz der Sperre bei WinWin noch an den Automaten der Muttergesellschaft Casinos Austria spielen konnte. Im Casino Linz verspielte er noch mehr Geld, bis sein Verlust im Sommer 2019 auf mehr als 630.000 Euro angewachsen war.

Mangelnder Spielerschutz bei Casinos Austria?

Für die meisten Suchtexperten zeigt sich hier relativ klar, dass die Spielerschutzmaßnahmen in Österreich ihren Zweck verfehlen. Immerhin war der Tochtergesellschaft von Casinos Austria das Spielsuchtproblem bekannt. Der Mann konnte aber weiter an den Automaten der Spielbank in Linz spielen.

Der Spieler versucht mit einer sogenannten Spielerklage nun sein Geld zurückzuerhalten. Die Rechtsanwältin Julia Eckhart aus Graz hat bereits mehrere Spieler vor Gericht in ähnlichen Fällen vertreten. Sie hat gegenüber der Presse erklärt, auf welcher Grundlage die Rückholung der Einsätze erfolgen kann:

Wenn die Spielsucht ein derart großes Ausmaß hat, dass der Spieler zum Spielzeitpunkt nicht in der Lage ist, nach seinem eigenen Willen zu handeln, dann kann er durch ein psychiatrisches Gutachten für partiell geschäftsunfähig erklärt werden – und zwar hinsichtlich des Abschlusses von Spielverträgen. Jedes absolvierte Spiel am Automaten ist damit im Nachhinein nichtig und rückabzuwickeln.

Sicherlich kann man über solche Geldrückholaktionen verschiedene Ansichten haben. Letztlich sind Spielschulden immer Ehrenschulden. Ob man sich wirklich „partiell geschäftsunfähig“ erklären lassen möchte, ist jedem selbst überlassen.

Der Fall zeigt aber einmal mehr, dass der Spielerschutz bei staatlich geprüften Glücksspielanbietern wie der Firma WinWin nicht unbedingt besser ist als in Online Casinos mit EU-Lizenz. Man sollte an der Stelle auch bedenken, dass es auf dem Online Glücksspielmarkt deutlich mehr Anbieter gibt, sodass die Entwicklung einheitlicher Sperr- und Limit-Systeme deutlich aufwendiger ist als bei der recht überschaubaren Zahl an Spielbanken oder WinWin-Standorten in Österreich.

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