Vor kurzer Zeit hat die Niederlande die sogenannte Fremdsperre für das Online-Glücksspiel eingeführt. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, einen Spieler durch eine dritte Person sperren zu lassen. Natürlich gibt es für diesen eher unüblichen Fall strenge Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Doch wie sinnvoll ist die Fremdsperre wirklich und gibt es so was auch in Deutschland?

Im Kampf gegen die Glücksspielsucht soll die Fremdsperre in den Niederlanden das allerletzte Mittel sein. Doch schon ab Herbst dieses Jahres ist diese Möglichkeit in unserem Nachbarland unter bestimmten Bedingungen zulässig. Der Hintergrund ist der, dass unter einer Spielsucht manchmal nicht nur der Betroffene selbst, sondern auch die Familie oder der Arbeitgeber leiden. Erst vor rund zwei Wochen berichteten wir davon, dass die Niederlande eine 500.000 Euro-Strafe gegen ein MGA-Casino verhängt hat.

Niederländische Glücksspielaufsicht veröffentlicht Rahmenbedingungen  

Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit hat vor kurzer Zeit verbindliche Richtlinien zum Thema Fremdsperre veröffentlicht. Genauer gesagt geht es dabei um die „Glücksspiel-Sperre“ ohne das unmittelbare Einverständnis der betroffenen Person. Das funktioniert so, dass die umstehenden Personen wie Familienmitglieder oder der Arbeitgeber den „Problemspieler“ für die nationale Zentraldatei „CRUKS“ vorschlagen. Nach einem umfassenden Prüfverfahren wird dann über den Eintrag in die Zentraldatei entschieden.

Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass der Meldende unmittelbar unter der Glücksspielsucht des „Problemspielers“ leidet. Das wird in den allermeisten Fällen im familiären Umfeld oder beim Arbeitgeber zutreffen. Nicht aber trifft das zu, wenn beispielsweise ein Freund den „Problemspieler“ melden will. Dieser wird in der Regel nämlich nicht finanziell unter den Folgen der Spielsucht leiden.

In gewissen Fällen muss der Person mit dem problematischen Spielverhalten die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben werden. Darüber hinaus gilt die „CRUKS-Sperre“ teilweise nur für einen begrenzten Zeitraum von beispielsweise sechs Monaten. Es ist jedoch so, dass vor einer Fremdsperre alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sein müssen. Das bedeutet, dass dem „Problemspieler“ zuvor erfolglos ein Therapieangebot zugänglich gemacht worden sein muss.

Der Online-Glücksspielmarkt in den Niederlanden befindet sich aktuell im Aufwind. Die niederländische Glücksspielaufsicht hat erst vor wenigen Monaten prognostiziert, dass bereits im Jahr 2024 ein Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro zu erwarten ist.

Wann ist die Fremdsperre sinnvoll?

Es steht außer Frage, dass eine Fremdsperre einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der betroffenen Person darstellt. Eine nahestehende Person soll quasi darüber entscheiden dürfen, dass der Spieler vom Glücksspiel ausgeschlossen wird. Eine solche Entscheidung muss selbstredend an strenge Voraussetzungen geknüpft sein.

Am einfachsten ist es natürlich, wenn der „Problemspieler“ selbst erkennt, dass sein Spielverhalten nicht in Ordnung ist. Dazu haben wir bereits vor mehreren Monaten einen Ratgeber zum Thema veröffentlicht.

Ratgeber: Wie funktioniert verantwortungsvolles Spielen?

Glücksspiel-Sperre durch Dritte – auch in Deutschland möglich?

Auch in Deutschland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer solchen Fremdsperre. Diese gilt unseren Informationen zufolge allerdings nur für niedergelassene Lotteriegesellschaften und stationäre Spielcasinos. Als Grund für eine Fremdsperre kommen unter anderem Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder der Umstand, dass finanzielle Verpflichtungen (z. B. Miete) nicht mehr eingehalten werden können, infrage. Auf dem Onlineportal von „check-dein-spiel.de“ gibt es einen Beispielantrag für eine Fremdsperre zum kostenlosen Download.

Beispielantrag für eine Fremdsperre herunterladen

Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Fremdsperre ein effektives Mittel, um (drohende) Spielsucht zu bekämpfen. In den Niederlanden steht die Möglichkeit einer Spielsperre durch Dritte wahrscheinlich ab Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Allerdings gilt diese Maßnahme aufgrund ihres grundrechtseinschränkenden Charakters als „Ultima Ratio“. Wer einen entsprechenden Antrag stellen möchte, muss allerdings unmittelbar unter dem Glücksspiel der jeweils betroffenen Person leiden. Das ist beispielsweise bei Ehepartnern oder bei Arbeitsverhältnissen der Fall.  

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/kanal-fluss-brücke-fahrrad-baum-2643627/

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4 Kommentare zu: Niederlande führt Fremdsperre für Glücksspiel ein

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Hört sich im Ersten Moment sinnvoll an. Beim zweiten mal Nachdenken: Jeder hat das Recht sich selbst kaputtzumachen. Ich kann auch nicht neben jemand an der Kasse stehen und sagen: "Verkaufen Sie ihm das Bier nicht! Er ist...   Mehr anzeigen
Hört sich auch nach dreimal und auch noch öfters wenn ich drüber nachdenke immer noch Sinnvoll an.
Süchtige sind selten allein, haben Familie, eventuell auch Kinder usw. - und sind noch seltener bei klarem Verstand.
Schlimmer...   Mehr anzeigen
@Ichbins2018: Vielen Dank für deinen Kommentar, ichbins2018. Ich finde die Aussage "Jeder hat das Recht, sich kaputtzumachen" natürlich auch schwierig. Vor allem weil der Staat ja schon die Aufgabe hat, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren...   Mehr anzeigen
@Ichbins2018: Hi, mein Kommentar soll die Sucht auch nicht schönreden und klar ist es Hölle. Habe vielleicht etwas zynisch geschrieben. Aber alle Menschen regulieren zu wollen und Nachteile für 95% der Menschen zu etablieren finde ich sehr...   Mehr anzeigen

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