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News & Hinweise: Droht Millionen Kreditverträgen die Rückabwicklung?

Thema erstellt am 19.02.2020 | Seite: 1 von 1 | Antworten: 7 | Ansichten: 2.247
Begbie
Elite
Zahlreichen Banken droht in Deutschland Ungemach – und zwar in einer Art und Weise, die so manchen Banken-Vorstand bereits jetzt deutliche Sorgenfalten ins Gesicht „zaubern“ dürfte. Der Anlass? Hintergrund ist die Entscheidung des Landgerichts in Ravensburg einer von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann aus Esslingen in Kooperation mit der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier eingereichte Klage zum Thema „Rechtmäßigkeit von Darlehensverträgen“ mit positivem Beschluss zu zulassen.
Bedeutet im Klartext, dass nun eine ganze Reihe von juristischen Fragen zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden dürfen. Und die beiden beteiligten Kanzleien haben bereits angekündigt, den Beschluss des Landgerichts Ravensburg auch zeitnah umzusetzen.
Fehlerhafte Formulierung in Darlehensverträgen – darum geht es
Im Wesentlichen geht es in der Vorlage an den EuGH um die Frage, wie bestimmte Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensverträgen ausgestaltet sein müssen. Es handelt sich um Angaben im Zusammenhang mit dem Verzugszinssatz, über die Vorfälligkeitsentschädigung sowie über die Kündigungsrechte.
Entsprechende Passagen finden sich in unterschiedlichen Ausformulierungen in nahezu jedem Verbraucherdarlehensvertrag, der zwischen dem 11.06.2010 und heute in Deutschland abgeschlossen wurde. Mit dem Beschluss des LG Ravensburg, die verwendeten Formulierungen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen, befürchten die Banken jedoch nun eine weitere, millionen-schwere Widerrufswelle.
Kanzleien wollen Widerrufsrecht als auch Auflösungsrecht von Kaufverträgen durchsetzen
In dem Vorhaben der beiden kooperierenden Kanzleien liegt also viel Brisanz, denn sollte der Gerichtshof der europäischen Union der Auffassung der Anwaltskanzleien folgen, so stehen Millionen, seit 11. Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit auf der Kippe. Die Folge eines positiven Entscheids des EUGh würde die Rückabwicklung bedeuten. Die Kreditgeschäfte aus diesen Verträgen wären also null und nichtig!
Eine weitere Brisanz hat die Angelegenheit aber auch dadurch, dass nicht nur die Darlehensverträge selbst widerrufbar wären, sondern auch die damit finanzierten Kaufverträge. Dem betroffenen Verbraucher müsste seitens des Verkäufers in einem solchen auch sein Geld gegen Rückgabe des Kaufgegenstands erstattet werden. Gerade im immer noch aktuellen Abgas-Skandal beispielsweise für die betroffenen Autobauer eine Katastrophe!
Prinzipiell wäre jedoch von einem positiven Entscheid seitens des EuGH zur Vorlage so ziemlich jeder, auf Kredit finanzierter Kauf betroffen. Also praktisch von der Waschmaschine über das Notebook bis zum Smartphone und Fernseher.
Mögliche Folgen für betroffene Unternehmen und Banken kaum absehbar
Zweifelsohne: Die Entscheidung des Landgerichts (LG) Ravensburg vom 7. Januar 2020 (Az: 2 O 315/19) kommt für Banken und betroffene Unternehmen – allen voran abermals die Autobauer – einem wirtschaftlichen Erdbeben gleich.
Denn Ihnen droht jetzt eine neue Widerrufswelle seitens der Verbraucher. Und das gilt dann eben nicht nur bei Autokrediten, sondern bei jeglichen finanzierten Verbrauchsgüterkäufen. Bei einer Anzahl von mehreren Millionen von betroffenen Verträgen ist dies ein Schreckensszenario für die Banken.
Widerruf von Darlehensverträgen: Horror für Banken, aber Glücksfall für Verbraucher?
Doch was der Finanz- als auch der Autobranche bereits jetzt Sorgen bereitet, stellt für Verbraucher hinsichlich ihrer Rechte eine echte Chance dar, wie sagt Rechtsanwalt Christopher Kress von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, bestätigt:
“Für Verbraucher ist das eine ausgezeichnete Chance. Wenn Banken in ihren Verträgen Fehler machen, insbesondere in den Pflichtangaben, kann der Verbraucher mit dem Widerruf den Darlehensvertrag und den damit verbundenen Kauf vorzeitig rückabwickeln können.
Was den Stein ins Rollen brachte
Auslöser für den ganzen Prozess war die Klage eines Verbrauchers, der ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug mittels Finanzierung erworben hat. Um sich von seinem manipulierten Dieselfahrzeug zu trennen und sein Geld zurückzuerhalten, zog der Kläger den sog. Widerrufsjoker. Und genau da setzte mit einer Klage der, den Käufer vertretende Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, an.
Er vertritt hierbei grundsätzlich folgende Auffassung:
“Der Widerruf ist der elegante Ausweg aus der Dieselfalle, und zwar nicht nur für die betrogenen Käufer von Schummeldieseln, sondern für alle Dieselfahrer, die von massiven Wertverlusten und drohenden Fahrverboten betroffen sind.”
Das er mit dieser Auffassung recht hat, belegt unter anderem sein Erfolg mit einer Klage gegen die Volkswagen Bank.
“Der Vorlage-Beschluss des Landgerichts Ravensburg zeigt, dass der Bundesgerichtshof entgegen den europäischen Vorgaben entschieden hat. Der EuGH muss sich daher zwingend mit der verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen.”, sagt Rechtsanwalt Georgios Aslanidis von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann. Und in dem Punkt sind sich die beiden agierenden Kanzleien mehr als einig.


https://www.cashper.de/blog/rueckabwicklung-von-darlehens-vertraegen

v****2
ich hab deinen post zwar nur überflogen aber in wie fern
hat das bitte mit glückspiel zu tun...das ist doch hier nicht
der verbraucherschutzbund.
eierlothar
Stamm-User
vomvom12 schrieb am 19.02.2020 um 22:39 Uhr: ich hab deinen post zwar nur überflogen aber in wie fern
hat das bitte mit glückspiel zu tun...das ist doch hier nicht
der verbraucherschutzbund.

Musst du ja auch nicht nachvollziehen können, es gibt halt glücklicher weise Leute,
deren Intellekt dreht sich nicht nur beim Roulette.
Halt eine Gesellschaftliche Geschichte die man zweifelsohne beruhigt hier posten kann.
Hättest ja nicht Lesen müssen, war ja genausten zu sehen um was es geht.
Begbie
Elite
vomvom12 schrieb am 19.02.2020 um 22:39 Uhr: ich hab deinen post zwar nur überflogen aber in wie fern
hat das bitte mit glückspiel zu tun...das ist doch hier nicht
der verbraucherschutzbund.

weil Spieler nicht selten Kredite abzahlen habe ich das hier geposted.
hast du denn verstanden um was es da geht?
zahle selber auch mehr als einen Kredit ab und wenn die Anwälte vorm EuGh, der letztmöglichen richterlichen Instanz, damit durchkommen, sind alle seit 2010 abgeschlossen Kreditverträge juristisch angreifbar und am Ende ungültig.

Edit: Schriftfarbe angepasst

s****e

Begbie schrieb am 19.02.2020 um 23:04 Uhr:
weil Spieler nicht selten Kredite abzahlen habe ich das hier geposted.
hast du denn verstanden um was es da geht?
zahle selber auch mehr als einen Kredit ab und wenn die Anwälte vorm EuGh, der letztmöglichen richterlichen Instanz, damit durchkommen, sind alle seit 2010 abgeschlossen Kreditverträge juristisch angreifbar und am Ende ungültig.


Eine Rückabwicklung würde ähnlich verlaufen wie die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Immobilien. Natürlich war der

Kredit nicht unwirksam, nur konnte man ohne Probleme auch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kostenlos den Vertrag beenden,
und sich nach was zinsgünstigerem umschauen. Normalerweise kostet dies Vorfälligkeitsentschädigung, die fiel dadurch weg.

Ich glaube also nicht daran, daß die Kredite unwirksam sind, da Du das Geld ja erhalten hast. Du bekommst evt. Bearbeitungsgebühren
zurück, und kannst kostenfrei aus dem Kredit aussteigen und evt günstiger umschulden. Trotzdem wirst Du die eigentliche Kreditsumme zurückzahlen
müssen, wenn Du aus dem Vertrag rauswillst. Eine fehlerhafte Klausel bewirkt nicht die komplette Unwirksamkeit des Kredites.Das einzige, was
echt was bringen würde, wenn es ein alter teurer Kredit wäre, und Du die günstigen heutigen Zinsen mitnehmen könntest.

Auch Autos und Sachen die man auf Pump gekauft hat, wird das betreffen. Allerdings wird man die Differenz zwischen dem Neupreis und dem
jetzigen Preis zahlen müssen, da Du die Sachen ja auch genutzt hast. Du kommst halt aus dem Kredit raus, mehr auch nicht. Zeitwert wirst
Du zahlen müssen, daß war auch schon bei anderen Entscheidungen so. Alles andere wäre ja auch absurd irgendwie.

Meine Einschätzung, wir werden ja sehen!
eierlothar
Stamm-User
startpage schrieb am 19.02.2020 um 23:16 Uhr:

Eine Rückabwicklung würde ähnlich verlaufen wie die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Immobilien. Natürlich war der

Kredit nicht unwirksam, nur konnte man ohne Probleme auch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kostenlos den Vertrag beenden,
und sich nach was zinsgünstigerem umschauen. Normalerweise kostet dies Vorfälligkeitsentschädigung, die fiel dadurch weg.

Ich glaube also nicht daran, daß die Kredite unwirksam sind, da Du das Geld ja erhalten hast. Du bekommst evt. Bearbeitungsgebühren
zurück, und kannst kostenfrei aus dem Kredit aussteigen und evt günstiger umschulden. Trotzdem wirst Du die eigentliche Kreditsumme zurückzahlen
müssen, wenn Du aus dem Vertrag rauswillst. Eine fehlerhafte Klausel bewirkt nicht die komplette Unwirksamkeit des Kredites.Das einzige, was
echt was bringen würde, wenn es ein alter teurer Kredit wäre, und Du die günstigen heutigen Zinsen mitnehmen könntest.

Auch Autos und Sachen die man auf Pump gekauft hat, wird das betreffen. Allerdings wird man die Differenz zwischen dem Neupreis und dem
jetzigen Preis zahlen müssen, da Du die Sachen ja auch genutzt hast. Du kommst halt aus dem Kredit raus, mehr auch nicht. Zeitwert wirst
Du zahlen müssen, daß war auch schon bei anderen Entscheidungen so. Alles andere wäre ja auch absurd irgendwie.


 


Ich denke Du wirst Recht haben, es werden auch Zinsen seit Kredit Beginn bis zum Tag der Gerichts Entscheidung Prozentuell zurückerstattet werden. Ist auch völlig in Ordnung, und bei der Momentanen Zins Lage unabdingbar.

Edit: Schriftfarbe angepasst
v****2

Begbie schrieb am 19.02.2020 um 23:04 Uhr:
weil Spieler nicht selten Kredite abzahlen habe ich das hier geposted.
hast du denn verstanden um was es da geht?
zahle selber auch mehr als einen Kredit ab und wenn die Anwälte vorm EuGh, der letztmöglichen richterlichen Instanz, damit durchkommen, sind alle seit 2010 abgeschlossen Kreditverträge juristisch angreifbar und am Ende ungültig.


ok dann lass ich das mal durchgehen...(kleiner scherz)

natürlich hab ich verstanden worum es geht...
war auch nicht böse gemeint ich hab hab mich nur etwas
gewundert weil es jetzt keinen direkten bezug zum glückspiel
an sich gab


s****e
eierlothar schrieb am 20.02.2020 um 00:12 Uhr:
Ich denke Du wirst Recht haben, es werden auch Zinsen seit Kredit Beginn bis zum Tag der Gerichts Entscheidung Prozentuell zurückerstattet werden. Ist auch völlig in Ordnung, und bei der Momentanen Zins Lage unabdingbar.

Ist die Frage. Bei den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen beim Kauf einer Immobilie bekam man nicht rückwirkend die Zinsen erstattet. Sie waren ja damals so hoch. Bei einem Bekannten mitbekommen, der prozessiert hatte.
Er konnte allerdings sofort aus dem Vertrag raus, und einen Immobilienkredit mit fast 3% günstigeren Konditionen aufnehmen, was bei einer Summe von fast 200.000€ echt viel war. Dafür musste er keine Vorfälligkeitszinsen bezahlen, die sich um die 16.000€ beliefen.

Er bekam aber wie gesagt die Zinsen auch nicht prozentual zurück, weil vor fast 8 Jahren das Zinsniveau eben so hoch war.
Ich weiß nicht, wie man das begründen könnte, da eine Erstattung zu bekommen. Auch wenn es eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung war, hätte es am Zins ja nichts geändert. Wäre das der Fall gewesen, hätte er mit Sicherheit den Differenzbetrag bekommen. Aber so...

Kann mich aber auch irren.

Edit: Absätze entfernt

Aktuelle Themen26.04.2024 um 15:08 Uhr

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