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Ein- und Auszahlungsmethoden: Sparkasse brief was nun (Seite 2)

Thema erstellt am 21.06.2025 | Seite: 2 von 2 | Antworten: 21 | Ansichten: 1.172
Druff
Amateur
frapi07 schrieb am 29.06.2025 um 21:24 Uhr:

Sehr geehrter XXXXXXX

wir vermuten, dass ihr Girokonto mit der Nummer XXXXXXXXX für die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel gemäß §285 des Strafgesetzbuches nutzen. Dies stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß Nummer 26 (2) unserer AGB´s da. Wir fordern sie daher auf, die Teilnahme an dem unerlaubtem Glücksspiel unverzüglich und für die Zukunft zu unterlassen. Andernfalls werden wir ihr oben genanntes Girokonto kündigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Sparkasse


Steht doch da ^^

Langhans_innen schrieb am 24.06.2025 um 15:00 Uhr:

bestätigt zumindest für mich den bereits von den anderen geäußerten Verdacht, dass bisher nichts passiert ist. Dein Konto ist unter erhöhter Beobachtung und bei der nächsten Transaktion wärst du fällig im Sinne einer Anzeige. Quasi bist du bei der Bank auf Bewährung.

Haha hey mein guter, das von dir zitierte bezog sich hierauf 😜😂 dort steht nur das es Konto bei Wiederholung gekündigt wird, und NICHT das keine Meldung/Anzeige erfolgt ist, von der Meldung würde die Beraterin eh nicht wissen, das ist ne eigene Abteilung.

Alleine der Verdacht muss schon angezeigt werden (Anzeigen ist in diesem Fall eher nur die Meldung an die zuständige Behörde, und keine Anzeige die erstattet wird wie bei Körperverletzung etc.)

Junge sieben Beträge schaffst du ja hoffentlich noch 😅
frapi07
Elite

Druff schrieb am 29.06.2025 um 21:33 Uhr:
Haha hey mein guter, das von dir zitierte bezog sich hierauf 😜😂 dort steht nur das es Konto bei Wiederholung gekündigt wird, und NICHT das keine Meldung/Anzeige erfolgt ist, von der Meldung würde die Beraterin eh nicht wissen, das ist ne eigene Abteilung.

Alleine der Verdacht muss schon angezeigt werden (Anzeigen ist in diesem Fall eher nur die Meldung an die zuständige Behörde, und keine Anzeige die erstattet wird wie bei Körperverletzung etc.)

Junge sieben Beträge schaffst du ja hoffentlich noch 😅

In den meisten Fällen hatte man nach ne Kündigung ne Anzeige und wegen dieser Anzeige/Meldung bekamen die meisten danach auch son Wisch ("Einladung") von der Polizei natürlich kein "have to", aber lieber auf das schlimmste gefasst machen, falls er das wiederholen sollte.

Klar schaffe ich das noch sind ja nur noch 6 ;D
Druff
Amateur
frapi07 schrieb am 29.06.2025 um 21:42 Uhr:

In den meisten Fällen hatte man nach ne Kündigung ne Anzeige und wegen dieser Anzeige/Meldung bekamen die meisten danach auch son Wisch ("Einladung") von der Polizei natürlich kein "have to", aber lieber auf das schlimmste gefasst machen, falls er das wiederholen sollte.

Klar schaffe ich das noch sind ja nur noch 6 ;D

Ja genau das, nach/mit ner Kündigung erfolgt die Meldung/Anzeige, aber nur weil es Konto nicht gekündigt wurde, schließt es das Anzeigen des Verdachts der Teilnahme an illegalen Glücksspiel ja nicht aus☝️

Gleich hast du die Challenge gewonnen 😁
frapi07
Elite

Druff schrieb am 29.06.2025 um 21:56 Uhr:
Ja genau das, nach/mit ner Kündigung erfolgt die Meldung/Anzeige, aber nur weil es Konto nicht gekündigt wurde, schließt es das Anzeigen des Verdachts der Teilnahme an illegalen Glücksspiel ja nicht aus☝️

Gleich hast du die Challenge gewonnen 😁

Kann natürlich auch sein, will ich nicht ausschließen, aber bei 90% gefühlt wars Kontokündigung und dann die Anzeige. Hab nicht in Kopf, dass jemand eine Anzeige bekam und noch das Konto hatte^^

Jup, schon sinds nur noch 4
Druff
Amateur
frapi07 schrieb am 29.06.2025 um 22:00 Uhr:

Kann natürlich auch sein, will ich nicht ausschließen, aber bei 90% gefühlt wars Kontokündigung und dann die Anzeige. Hab nicht in Kopf, dass jemand eine Anzeige bekam und noch das Konto hatte^^

Jup, schon sinds nur noch 4

Man kann ja auch nicht ausschließen, das im Vorgehen etwas geändert wurde, wenn es Konto direkt gekündigt wird ohne Angabe von Gründen nur mit Verweis auf die AGB's, lässt sich ein Vorsatz halt schwer nachweisen 😁

Die sollten einen ja auch nicht wegen ner/nem Vermutung/Verdacht kündigen können, so ganz ohne erwiesener schuld, von daher würde eine Änderung des Vorgehens schon Sinn ergeben 🤷

Gleich hat es jemand geschafft 🔥🏆
schmiiiddy
Besucher

Druff schrieb am 29.06.2025 um 21:33 Uhr:
Haha hey mein guter, das von dir zitierte bezog sich hierauf 😜😂 dort steht nur das es Konto bei Wiederholung gekündigt wird, und NICHT das keine Meldung/Anzeige erfolgt ist, von der Meldung würde die Beraterin eh nicht wissen, das ist ne eigene Abteilung.

Alleine der Verdacht muss schon angezeigt werden (Anzeigen ist in diesem Fall eher nur die Meldung an die zuständige Behörde, und keine Anzeige die erstattet wird wie bei Körperverletzung etc.)

Junge sieben Beträge schaffst du ja hoffentlich noch 😅

Wie meinst du das mit nur der Verdacht mit angezeigt werden. Das beunruhigt mich doch wieder etwas. In meiner „Akte“ steht ja „auffällig geworden“. Ist das nicht eher jetzt das die mich beobachten und wenn das so weiter geht wirklich ernsthafter Verdacht besteht und die das denn an die FIU melden ?  Ob nur eine Auffälligkeit vorliegt oder ein Verdacht nach dem Paragrafen liegt ja im ermessen der Banken. Meine Beraterin sagte mir sie kriegt alles über mich mit weil sowieso alles über ihren Tisch läuft. Ich weiß nicht ob sie abseits von der „Beraterin“ dort ein höheres „Tier“ ist 
Druff
Amateur
Wie ich das meine? Das kannst du dem Text entnehmen der der zugespielt wurde: 

""Hallo Frau (name meiner Beraterin), der §261 StGB wurde neu verfasst. Dies führt zum Wegfall des bisherigen Vortatenkatalogs für Geldwäscheverdachtsanzeigen. Nunmehr sind bereits der verdacht bzw. die einfache Straftat anzeigepflichtig. Hierunter fällt auch die Teilnahme am unerlaubtem Glücksspiel, insbesondere wenn hieraus Gewinne bzw. Eträge erwirkt werden. Dies sind direkten oder indirekten Zahlungseingänge von nicht in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zugelassenen Glücksspielanbietern (Die Links zu den Listen der zugelassenen Anbieter sind unten aufgeführt."

Was spielt ein "ernsthafter" Verdacht für eine Rolle wenn der Verdacht/einfache Straftat schon anzeigepflichtig ist?  Was soll überhaupt ein ernsthafter verdacht sein?

Ob nur eine auffälligkeit oder ein Verdacht vorliegt ist im Ermessen der Bank ?

"wir vermuten, dass ihr Girokonto mit der Nummer XXXXXXXXX für die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel gemäß §285 des Strafgesetzbuches nutzen. Dies stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß Nummer 26 (2) unserer AGB´s da. Wir fordern sie daher auf, die Teilnahme an dem unerlaubtem Glücksspiel unverzüglich und für die Zukunft zu unterlassen. Andernfalls werden wir ihr oben genanntes Girokonto kündigen."

Es liegt einmal der Verdacht der Geldwäsche (§261 StGB) UND unerlaubtes Glückspiel (nach §285) vor. Also wie kommst du darauf das KEIN verdacht vorliegt ? Weil die Beraterin es dir gesagt hat?

"Meine Beraterin sagte mir sie kriegt alles über mich mit weil sowieso alles über ihren Tisch läuft. Ich weiß nicht ob sie abseits von der „Beraterin“ dort ein höheres „Tier“ ist "

Wie ist das gemeint? Deine Beraterin weiß es entweder nicht besser oder sie hat schlicht gelogen! Deine Beraterin bekommt eben nicht alles auf ihren Tisch, woher ich das weiß?

"Die Abgabe wird im.. (und so weiter und sofort)

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXXXX (Compliance Management)"


Compliance ist gegenüber anderen Stellen der Bank unabhängig und weisungsfrei. Das Compliance-System beinhaltet insbesondere Vorgaben und Mechanismen zum Umgang mit Interessenkonflikten, zur Prävention von Insidergeschäften sowie zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. (Google)

Das ist die Aufgabe einer Compliance Abteilung bei einer Bank, das bedeutet die können melden ohne andere Stellen im Haus zu informieren oder deren Einwilligung einzuholen, es ist also egal wie weit oben die Person sitzt mit der du gesprochen hast, die hat da schlicht keinen Einfluss darauf, und selbst WENN, wieso sollte die Beraterin persönliche Konsequenzen riskieren und wieso sollte die Bank das nicht melden und damit selber eine Strafe riskieren?

Ich hoffe natürlich für dich das nichts weiter passiert, und keinen Verdachtsanzeige (Anzeigen ist das melden des Verdachts/Auffälligkeit) erfolgt ist, aber ich habe daran doch arge Zweifel, aber da hier morgen geschlossen ist, wollte ich dich darauf hinweisen (falls du Post von der Polizei bekommst ) und du dann panisch zum anwalt rennst und hunderte Euro aus dem Fenster wirfst.

"Ist das nicht eher jetzt das die mich beobachten und wenn das so weiter geht wirklich ernsthafter Verdacht besteht und die das denn an die FIU melden ?"

Natürlich beobachten die dich, haben die ja geschrieben:

"Stellen sie 14 Tage ab Zugang des Schreibens beim Kunden keine Änderung des Verhaltens fest, übergeben sie das Engagement nach Rücksprache mit uns an die XXXXXXXX Abwicklung."

Anschreiben mit Androhung der Kündigung versandt. Konto wird nun eng überwacht.""

Das heißt nichts anderes als das dein konto überwacht wird, also sehr gründlich kontrolliert wird, und dein Konto dann Gegebenenfalls gekündigt wird bei weiteren nicht legalen Vorgängen, das hat aber absolut nichts mit dem melden des Verstoßes an sich zu tun, das sind völlig verschiedene Verwaltungsvorgänge.

Verdammt ist das lang geworden 😂😂

Aktuelle Themen30.06.2025 um 03:27 Uhr

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