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Ein- und Auszahlungsmethoden: Skrill fordert Geld von 2020 ein. (Sepa Collect) (Seite 2)

Thema erstellt am 02.08.2022 | Seite: 2 von 3 | Antworten: 21 | Ansichten: 4.427
Cheeseburger
Erfahrener

Cheeseburger schrieb am 02.08.2022 um 20:57 Uhr: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt g*

Lustigerweise war dir die Illegalität bei der Einzahlung relativ wurscht (bei einem ordentlichen Gewinn wahrscheinlich auch ) und jetzt ist das dein Gegenargument ?

Das ist ja so, als würde ein Handwerker vors Arbeitsgericht ziehen weil er zu wenig Geld für seine Schwarzarbeit bekommen hat. (Obwohl, mittlerweile kann ich mir das sogar vorstellen, das der noch Recht bekommen würde g*)


Ich spiel übrigens gar nicht mehr. Klappt ganz gut, man muss nur ausreichend andere Aktivitäten finden. Mit dem letzten Gewinn aus der Spielbank von 173.000 Euro findet das jahrelange Dilemmer nen guten Abschluss.
Freakz0id
Amateur
Bin mir zwar nicht ganz sicher aber eigentlich ist die Forderung nichtig sofern die Nummer älter als ein Jahr ist: 

Sprich, sofern die Nummer die du da abgezogen hast länger als ein Jahr her ist ohne das sich Skrill gemeldet hat, verfällt der Anspruch seitens skrill
gamble1
Legende
Freakz0id schrieb am 02.08.2022 um 21:32 Uhr: Bin mir zwar nicht ganz sicher aber eigentlich ist die Forderung nichtig sofern die Nummer älter als ein Jahr ist: 

Sprich, sofern die Nummer die du da abgezogen hast länger als ein Jahr her ist ohne das sich Skrill gemeldet hat, verfällt der Anspruch seitens skrill

Das sind 3 Jahre und das zum ende des Jahres wo die Forderung entstanden ist 

Bedeutet die können wenn ich keinen Denkfehler habe bis 31.12.23 kommen 

Und da jetzt ein Inkasso dran ist wird die Verjährung mit Sicherheit durch einen Titel gehemmt 
Anonym

Hidaruma schrieb am 02.08.2022 um 17:38 Uhr:
Ui Ui Ui. Mit so einer Einstellung machst du dich bei den ganzen Weichflöten hier sehr unbeliebt. Immer schön gegen Casinos sein und die armen Spieler in Schutz nehmen. Danke.


Der OP ist ganz klar nicht Schuld. Immer die anderen.

Ich bin nicht hier, um mich bei anderen Zockern beliebt zu machen. Ist mir sowas von egal. War mal anders, aber Zeiten und Menschen ändern sich.

Ich schreibe, was ich denke.
Anonym

gamble1 schrieb am 02.08.2022 um 22:01 Uhr:
Das sind 3 Jahre und das zum ende des Jahres wo die Forderung entstanden ist 

Bedeutet die können wenn ich keinen Denkfehler habe bis 31.12.23 kommen 

Und da jetzt ein Inkasso dran ist wird die Verjährung mit Sicherheit durch einen Titel gehemmt 

Soweit ich weiss, kann man so einen Titel alle 12 Jahre verlängern.
Freakz0id
Amateur

Vadder schrieb am 02.08.2022 um 22:48 Uhr:

Soweit ich weiss, kann man so einen Titel alle 12 Jahre verlängern.

Titel darf nur das Gericht verteilen und die gelten mindestens 10 Jahre 
Justin
Amateur
Wie war das früher, Spielschulden sind Ehrenschulden. Offensichtlich hast du ja auch das angebotene Produkt in Anspruch genommen.
Zahl einfach die Kohle, die Gebühr ist Lehrgeld.
Danach Schwamm drüber, das Leben geht weiter.


Freakz0id
Amateur

gamble1 schrieb am 02.08.2022 um 22:01 Uhr:
Das sind 3 Jahre und das zum ende des Jahres wo die Forderung entstanden ist 

Bedeutet die können wenn ich keinen Denkfehler habe bis 31.12.23 kommen 

Und da jetzt ein Inkasso dran ist wird die Verjährung mit Sicherheit durch einen Titel gehemmt 

Hast recht mit den 3 Jahren
Anonym

Freakz0id schrieb am 02.08.2022 um 23:28 Uhr:

Titel darf nur das Gericht verteilen und die gelten mindestens 10 Jahre 

Habe eben nachgeschaut: "Liegt z. B. eine titulierte Forderung vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre"
gamble1
Legende


Freakz0id schrieb am 02.08.2022 um 23:28 Uhr:

Titel darf nur das Gericht verteilen und die gelten mindestens 10 Jahre 

Das ist aber der normale Gang 

Schulden (mehr kosten) --> Inkasso (noch mehr Kosten) --> Gerichtlicher Mahnbescheid (noch mehr Kosten / muss Gläubiger vorstrecken) 

Man kann zwar Widerspruch einlegen aber dann geht es sicherlich zum Richter und legt man diesen nicht ein folgt der Vollstreckungstitel 

Mit dem kann man dann Dinge machen lassen wie Lohnpfändung oder Kontopfändung oder es kann auch der GV vor der Tür stehen 

Und das für die relativ kleine Summe ? Nein Danke dafür stehen die Chancen zu schlecht das ein Richter der Auffassung des TE folgt da eben die vorherrschende Tatsache das Skrill ein legitimes und legales E-wallet ist das für genug andere Dinge benutzt werden kann als OC sich nicht einfach löschen lässt 

Und als kleine Info am Rande egal wie man es dreht und wendet die Kosten steigen und die bezahlt man am ende immer außer man wird quasi von der Schuld freigesprochen und Gerichtskosten sind teuer gerade wenn es verhandelt wird 

Vom ruinierten Schufa Score mal ganz zu schweigen da steht dann auch jede Pfändung und jeder Verzug drin 

Und das sind alles erstmal die Zivilrechtlichen Dinge ohne die moralischen Aspekte 

Aktuelle Themen02.05.2024 um 23:16 Uhr

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