Während der Corona-Pandemie soll ein Schweizer mehrere Bekannte in seinen Hobbyraum eingeladen haben. Das Problem: Hier befanden sich zwei funktionsfähige Spielautomaten. Aufgrund der damals geltenden Kontaktbeschränkungen überprüfte die Polizei die Veranstaltung und löste diese auf. Der Veranstalter erhielt nicht nur eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Vorschriften, sondern auch eine Anzeige, da er die Spielautomaten Dritten bereitstellte.

Vor dem Bezirksgericht Kulm wurde vor wenigen Tagen ein Fall verhandelt, der an eine längst vergessene Zeit erinnert – der Corona-Zeit. Der Anklage zufolge soll sich der Fall im Frühjahr 2020 wie folgt zugetragen haben: Der 41-jährige Angeklagte hat insgesamt sieben Freunde in seinen Hobbyraum eingeladen. Hier befanden sich jedoch zwei Spielautomaten, an denen echtes Geld eingesetzt und auch gewonnen werden konnte. Als wenig später die Kantonspolizei Aargau die Veranstaltung aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen auflöste, wurden die Spielautomaten festgestellt, für die sich der Veranstalter nun vor Gericht verantworten musste.

Schweizer Spielbankkommission forderte 56.000 Franken

Die Eidgenössische Spielbankkommission (ESKB) forderte von dem 41-Jährigen daraufhin im Rahmen einer Strafverfügung 56.000 Franken. Die Begründung: Der Mann habe gegen das Geldspielgesetz verstoßen, indem er ohne Erlaubnis Dritten den Zugang zum Glücksspiel ermöglicht hat.

Da der Angeklagte das geforderte Geld nicht hatte, legte er Einspruch ein, sodass der Fall vor Gericht verhandelt wurde. Eigenen Angaben zufolge sei der Mann bis vor vier oder fünf Jahren spielsüchtig gewesen. Heute besuche er lediglich einmal pro Jahr das Casino in Bregenz. Bereits vor rund einem Jahr ging es auf GambleJoe in einem Artikel darüber, dass trotz neuem Geldspielgesetz immer mehr Schweizer Spielprobleme haben.

Spielsüchtiger kaufte sich zwei Spielautomaten, um Sucht auszuleben

Interessant ist die Erklärung des Angeklagten, dass er die in seinem Hobbyraum befindlichen Spielautomaten selbst für 800 Franken gekauft habe. Diese habe er dazu genutzt, seine Sucht auszuleben. Auch am Tattag habe er an einem der Automaten gespielt. Die Freunde des Angeklagten bestätigten vor Gericht, dass der 41-Jährige teilweise stundenlang an seinen eigenen Spielautomaten beschäftigt war. Zu keinem Zeitpunkt wurden die anderen Gäste dazu animiert, an den Spielautomaten zu spielen. Da es sich um seine eigenen Spielautomaten handelte, besaß der Angeklagte natürlich auch die Schlüssel und konnte dementsprechend das Geldfach öffnen. Folglich konnte er seinen Einsatz beliebig wiederverwenden und dadurch stundenlang spielen, ohne effektiv Geld zu verlieren oder zu gewinnen.

Dennoch sei laut Gericht der Tatbestand erfüllt, da der Schweizer die Spielautomaten spielbereit einem Dritten zugänglich gemacht habe.  Letztendlich verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 770 Franken. Darüber hinaus reduzierte das Gericht die Ersatzforderung der Eidgenössischen Spielbankkommission auf 360 Franken statt 56.000 Franken. Erst vor einigen Wochen berichteten wir auf GambleJoe darüber, dass das Casino Baden wegen des schlechten Spielerschutzes zu Recht sanktioniert wurde.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/währung-reichtum-geld-bargeld-3211407/

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7 Kommentare zu: Schweiz: Spieler spielt am eigenen Automaten und soll Strafe zahlen

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Oh mein Gott. Habe auch zwei Freunde die Daddel Automaten im Partyraum haben. Spielen auch oft daran - Just for Fun und ja auch mit echtem Geld.
Was hat das bitte mit illegalem Glückspiel zu tun?
Die Schweizer spinnen doch....   Mehr anzeigen
Könnte dir hier so dumm wie es sich auch anhört hier auch drohen bei uns Habe selbst ein paar Geräte in meinem privaten Party Raum und da darf nur ich Geld aufbuchen da es meine sind und andere dürfen auch nur mit Spielgeld dort...   Mehr anzeigen
Verrückt auf alle Fälle, immerhin ist die Strafe wenn auch absolut absurd, noch im Verhältnis, sehr gering. Bruder arbeitet wie ich in der Schweiz, hat damals den Blitzer um 23 Uhr in der Baustelle nicht gesehen und die damit...   Mehr anzeigen
@gamble1: Macht auch irgendwo Sinn. Ist beim Pokern genau so. Man kann ja das Equipment besitzen (also den Koffer), aber man darf da nicht für Geld spielen. Ist ja ähnlich wie bei den Automaten.
@frapi07: Ja schon aber die dürfen nicht mal ihr Geld reinwerfen wenn ich es ihnen mit dem Schlüssel wieder gebe und müssen wie gesagt über 18 sein da die Geräte anscheinend auch süchtig machen wenn man nicht um Geld Gewinne spielt
@gamble1: ja aber nur wegen der bunten Lichter und auf Drogen 🤣🤣🤣
@gamble1: Ja theoretisch darfst du auch nicht Pokern mit Echtgeldeinsätzen spielen und auch da musst du über 18 sein. Ich sehe hier kein Unterschied zu dem Automaten. Anders wäre es, wenn sogar mit Demo-Geld man diese Automaten nicht...   Mehr anzeigen

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