Wie in diesen Tagen bekannt wurde, hat das Parlament in Lettland ein komplettes Glücksspielverbot für Unterhaltsschuldner beschlossen. Die Glücksspielfirmen sollen zukünftig in die Pflicht genommen werden und sicherstellen, dass Spielerinnen und Spieler mit Unterhaltsschulden landesweit nicht am Glücksspiel teilnehmen können.

Die Saeima, das Parlament der Republik Lettland, hat nun einen Gesetzesvorschlag genehmigt, der zur Folge hat, dass Unterhaltsschuldner nicht mehr am Glücksspiel teilnehmen können. Bereits zu Beginn der weltweiten Pandemie im vergangenen Frühling verbot die Regierung sämtliche Glücksspielaktivitäten für alle im Land lebenden Menschen. Wir berichteten etwa vom temporären Verbot des Online-Glücksspiels in Lettland. Nachdem die Maßnahmen nach mehreren Monaten wieder gelockert wurden, will man nun spezifischer vorgehen und gezielt Unterhaltsschuldner vom Glücksspiel fernhalten.

Unterhaltsschuldner sind stark eingeschränkt

In Lettland gelten für Unterhaltsschuldner bereits seit längerer Zeit strenge Beschränkungen. Wer für sein Kind keinen Unterhalt bezahlt, muss sich unter anderem darauf einstellen, dass er oder sie bestimmte Fahrzeuge nicht besitzen darf und zudem keinen Waffenschein bekommen wird. Darüber hinaus soll in Zukunft verhindert werden, dass die Unterhaltsschuldner Geld für Freizeitaktivitäten oder Unterhaltung ausgeben. Damit ist beispielsweise auch Geld gemeint, welches in Spielautomaten oder in andere Arten des Glücksspiels fließt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass die betreffenden Schuldner komplett von der Teilnahme ausgeschlossen werden müssen. Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass die Unterhaltsschulden beglichen sind, dürfen Glücksspielanbieter die Spieler wieder akzeptieren. Das gilt sowohl für die landbasierten Spielhallen und Spielbanken als auch für die Online Casinos in Lettland. Ein Inkrafttreten der neuen Regelung ist bereits für Anfang April dieses Jahres geplant. Zuvor gab es bereits großes Lob für die geplante Gesetzesänderung vom lettischen Komitee für Menschenrechte.

Aktuell sind in Lettland alle landbasierten Spielhallen und Wettbüros noch bis zum 7. Februar 2021 komplett geschlossen. Während im ersten Lockdown in Lettland sogar auch Online-Glücksspielanbieter ihren Betrieb einstellen sollten, dürfen diese nun wieder öffnen.

Wie sollen Glücksspielfirmen Unterhaltsschuldner erkennen?

Die lettische Regierung fordert von ihren ansässigen Glücksspielfirmen, dass sie die Unterhaltsschuldner erkennen und vom Spiel ausschließen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein eigenes Register geplant, wo die Daten der Unterhaltsschuldner erfasst werden. Mit diesem Register können die Glücksspielanbieter dann ihre Kundendaten abgleichen, um herauszufinden, ob jemand Unterhaltsschulden hat und aus diesem Grund nicht am Glücksspiel teilnehmen darf. Geplant ist, dass die Glücksspielfirmen selbst die betreffenden Spielerinnen und Spieler sperren.

Erst seit 1998 gibt es in Lettland die „Lotteries and Gambling Supervisory Inspection“ (IAUI). Zuletzt wurden von der Lotterie- und Glücksspielbehörde immer wieder Rekordumsätze der Branche gemeldet. So betrugen die Gesamtbruttoeinnahmen im Jahr 2019 rund 307,1 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor waren es nur 277,7 Millionen Euro gewesen (+10,5 %).

Wie ist die Situation in Deutschland?

In Deutschland leben rund 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren, die unterhaltsberechtigt sind. Aus diesem Grund ist es natürlich keine Überraschung, dass es hierzulande auch Tausende Unterhaltsschuldner gibt. Bislang gibt es in Deutschland allerdings noch keinen Vorstoß, säumige Unterhaltsschuldner wie in Lettland in ihren Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten einzuschränken. Stattdessen sieht die Situation so aus, dass abhängig vom Einkommen ein gewisser Anteil als Unterhalt gezahlt werden muss. Wer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, riskiert, dass das Geld entsprechend eingetrieben wird. Eine behördliche Kontrolle, ob ein Unterhaltsschuldner dem Glücksspiel nachgeht, findet jedoch nicht statt.

In Deutschland ist der Kindesunterhalt weitgehend bundeseinheitlich in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Seit dem 1. Januar 2021 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, jeden Monat mindestens 393 Euro zahlen, sofern das Kind unter sechs Jahre alt ist. Als Unterhaltspflichtiger dürfen 1.160 Euro im Monat selbst behalten werden, ohne dass hiervon Unterhalt gezahlt werden muss.

Fazit

Es dürfte weitgehende Einigkeit darüber bestehen, dass ein Unterhaltsschuldner sein vorhandenes Geld nicht im Glücksspiel einsetzen sollte. Das für Lettland geplante Gesetz hätte allerdings zwangsläufig zur Folge, dass die Daten der Unterhaltsschuldner durch die Glücksspielanbieter abgeglichen werden müssten. Das wiederum wäre zumindest für ein ähnliches Vorhaben hierzulande datenschutzrechtlich bedenklich. Ohne eine solche Datei hätten die Glücksspielanbieter allerdings keine Möglichkeit, zuverlässig Unterhaltsschuldner zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese Menschen vom Spiel ausgeschlossen werden. In Lettland werden Unterhaltsschuldner allerdings nicht nur im Bereich des Glücksspiels eingeschränkt. Sie dürfen auch keine unangemessenen Ausgaben für andere Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten verursachen.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/anschlag-anmelden-stop-schild-rot-1374937/

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