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Ein- und Auszahlungsmethoden: LUGAS (Einzahlungslimit) (Seite 6)

Thema erstellt am 02.06.2022 | Seite: 6 von 6 | Antworten: 51 | Ansichten: 15.222
btssultan
Erfahrener
Beitrag wurde entfernt, da sich die GGL bzw. diese einen Anwalt damit beauftragt haben, dass ich einen Klarnamen genannt habe, dabei findet man diesen Herrn im Internet mit Klarnamen zu LUGAS mit Video auf YouTube und anderen Pressemitteilungen.

Typisch Behörden, schaffen es nicht ein einfaches System für Datenüberprüfung an den Start zu bringen, aber regen sich über einen Klarnamen auf und ignorieren gekonnt, jede Mail und weiteren Schreiben der letzten Monate.

Nein die GGL liest hier mit und ein Herr der dortigen Abteilung, hat sich wohl angesprochen gefühlt, da sich aber bis zum jetzigen Zeitpunkt die GGL bzw. Abteilung LUGAS nicht weiter darum bemüht hat und nicht weiter auf meine Schreiben eingegangen ist, entsprechend eine Lösung zu finden,  somit wurde es vor wenigen Monaten, an das Landesgericht weitergegeben und der -Konkreter Hinweis auf die Person musste aus Sicherheitsgründen entfernt werden- wird noch früh genug eine Antwort erhalten.

Auch weil es noch immer möglich ist, trotz Richtigkeit meiner Angaben, bei den jeweiligen Anbietern mit DE-Lizenz und ohne monatliche Erhöhung das Einzahlungslimit, um mehr als den gesetzlichen Betrag von 1000€ zu umgehen. Somit sammle ich einfach bis zur Verhandlung einfach weitere Beweise.

Heißt hast bei einem DE-Anbieter 1000€ erreicht, kannst beim anderen erneut 1000€ einzahlen, was aber ohne Erhöhung nicht möglich sein darf, laut Video und Auszug des Glückspielstaatsvertrages, heißt die GGL bzw. LUGAS setzt sich aus meiner Sicht, über die eigenen Vorgaben hinweg.

Aber die GGL bzw. LUGAS schiebt das Problem natürlich auf die Anbieter und die Kunden der Plattformen, was wieder typisch ist für Behörden, einfach Probleme auf andere abzuwälzen, statt bei sich anzufangen.

Für mich liegt hier der Fehler ganz klar bei dem System LUGAS was Überzahlungen betrifft und diese sind auch aus meiner Sicht für die Überwachung zuständig und auch dann in der Haftung, wenn dieses System entsprechend versagt oder nicht funktioniert. Daher lass ich esentsprechend per Landgericht prüfen, wer für die Überzahlung zuständig ist, wenn eigentlich ein System im Hintergrund laufen soll, was entsprechend so etwas verhindern soll!

Dann sollte man einfach direkt jedem DE-Lizenz Anbieter Vorgaben machen, also standardisieren (Formular nach GGL Vorgabe) um entsprechend so etwas zu vermeiden, aber selbst dass schaffen die Damen und Herren dort nicht.

Edit von Julian: Textzeile auf möglichen Hinweis der Person musste angepasst werden
 
btssultan
Erfahrener
Möchte noch hinzufügen, wir reden hier von Spielerschutz, heißt man schützt den Spieler. 

Gibt genug Spieler, die sich nicht unter Kontrolle haben und auf Grund von solch einem aus meiner Sicht fahrlässigen Fehler, sich um ein wesentlichen Teil unnötig weiter verschulden können. Mal abgesehen davon, dass es gegen den eigentlichen Grundsatz widerspricht.

Darauf habe ich entsprechend die GGL bzw. Abteilung LUGAS aufmerksam gemacht, nur hat sich noch immer nichts geändert und das Problem besteht nach wie vor.

Meine die Damen und Herren unterstellen mir ich würde "Unwahrheiten" verbreiten, Nein tue ich nicht, ich kann gerne meine Einzahlungen belegen bei DE-Anbieter zzgl. der Profildaten die jeweils im Profil eingereicht sind und diese sind alle identisch, keine Abweichung im Namen, der Anschrift oder ähnlichem, somit also die Frage wie kommt es dann zu diesem Problem?

Aber lieber versucht man dieses Problem in stillschweigen zu umgehen und Menschen zu denunzieren mit Anwalt und Co. um vom Problem abzulenken.

Habe die GGL bzw. Abteilung LUGAS vor mehr als einem halben Jahr damit konfrontiert und geändert hat sich bis heute nichts, das Problem existiert noch immer und man kann mehr als 1000 € einzahlen. Heißt du hast das Limit bei einem DE-Anbieter erreicht, kannst beim nächsten Anbieter noch immer 1000 € einzahlen und dass obwohl keine erweiterte Limiterhöhung vorliegt.

Aktuelle Themen16.06.2024 um 11:34 Uhr

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