In Sachen Chargeback von Glücksspieleinsätzen über Skrill wurde mittlerweile das erste rechtskräftige Urteil gesprochen. Das eigentliche Urteil erging am 18.12.2018 (Az. 2 O 31/15) am Zivilgericht Duisburg. Inzwischen wurde es durch einen Beschluss vom OLG Düsseldorf vom 03.01.2020 (Az. I-16 U 88/19) bestätigt. Die Berufung wurde vom Spieler zurückgenommen und das Urteil ist rechtskräftig.

Im Forum spielen immer wieder Fragen zu Rückbuchungen von Glücksspielverlusten durch Zahlungen via Kreditkarten, Sofortüberweisung oder anderen E-Wallets eine große Rolle. Mittlerweile gibt es ein rechtskräftiges Urteil in Sachen Skrill, wobei es sich hier strenggenommen nicht um eine Rückbuchung handelt. Der Spieler hatte Skrill per Lastschrift verwendet und das Konto war nicht gedeckt. So war eine Abbuchung für den Zahlungsdienstleister nicht möglich. Es zeigt dennoch einmal mehr, dass dem „Zocken ohne Risiko“ nicht so einfach nachgegeben wird.

Skrill-Rückbuchungen – der Fall vor dem Zivilgericht Duisburg

In diesem Fall hatte die Skrill Limited gegen den Spieler geklagt. Der Angeklagte soll seit 2012 ein Konto bei Skrill gehabt haben. Im August 2014 hat das Unternehmen den Angeklagten aufgefordert, die bisher offenen Zahlungen von 117.164,26 Euro zu begleichen. Eine Frist von einer Woche wurde eingeräumt. Der Kunde hatte bei Skrill ein Lastschriftverfahren verwendet. Das Unternehmen hatte Zahlungen im Auftrag des Angeklagten geleistet und wollte diese sofort von einem hinterlegten Konto abbuchen. Da das Konto aber nicht gedeckt war, konnte nichts abgebucht werden.

Der Angeklagte hatte alle Zahlungen einzeln autorisiert. Der Angeklagte muss laut Anklage von dem nicht gedeckten Konto gewusst und somit den Zahlungsdienstleister betrogen haben.

Seitens Skrill bestand man auf eine Zahlung von 100.000 Euro und Zinsen von 5 %.

Glücksspieleinsätze seien nicht rechtmäßig

Im Zuge des Gerichtsverfahrens hatte Skrill belegt, dass ein summierter Betrag von 172.500 Euro an die EveryMatrix Limited autorisiert wurde. Der Spieler hatte auch in diesem Fall angeführt, dass es sich um Glücksspieleinsätze handle und die Zahlungen eigentlich nicht hätten ausgeführt werden dürfen.

Das Gericht entschied: Es sei für den Gerichtsprozess unerheblich, dass die Forderungen der EveryMatrix Limited eventuell nicht bestanden haben. Selbst wenn es sich um Glücksspieleinsätze handele, sei davon der Vertrag zwischen Skrill und dem Kunden nicht betroffen.

Spielsucht als weiteres Problem

Der Spieler hatte ebenfalls im Gerichtsverfahren ausgeführt, dass er spielsüchtig gewesen sei. Für den vorliegenden Fall war das aber ebenfalls nicht relevant, da nicht ausgeführt wurde, dass er bei den einzelnen Autorisierungen der Zahlungen geschäftsunfähig war.

Dem Spieler wird Computerbetrug vorgeworfen

Eine Zahlung von Skrill erfolgt komplett automatisch. Durch seine Angaben hätte der Spieler vorgetäuscht, dass für die Rückzahlung der vorgenommenen Zahlungen genug Geld auf seinem Konto sei. Das Computerprogramm hat die Zahlung durch die Autorisierung veranlasst. Die Folgen sind in der Begründung des Gerichts so beschrieben:

Dies hatte zur Folge, dass bei der Klägerin ein Vermögensschaden eingetreten ist. Sie hat für die verauslagten Kosten keinen Ersatz bekommen und mangels Vermögens des Beklagten auch keinen werthaltigen Ersatzanspruch. Der Beklagte handelte zudem vorsätzlich und mit der für einen Computerbetrug erforderlichen rechtswidrigen Bereicherungsabsicht. In Anbetracht der erheblichen Summen, die der Beklagte an die Firma EveryMatrix Limited autorisiert hat, musste er zum Zeitpunkt der Zahlungsautorisierungen davon ausgehen, dass sein Konto keine ausreichende Deckung aufweist und die Klägerin daher keinen werthaltigen Gegenanspruch für die von ihr erbrachten Zahlungen erhält.

Der Angeklagte hatte zudem ausgeführt, dass er dachte, er könne nur mit Geld auf dem Konto spielen. Seitens des Gerichts ist die Argumentation „lebensfremd und nicht nachvollziehbar“.

Welche Strafe wird dem Spieler auferlegt?

Der Spieler muss 100.000,00 Euro und die Zinsen von 5 %, die seit dem 04.09.2014 angefallen sind, zahlen. Außerdem müssen die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.084,40 € inklusive Zinsen (seit dem 03.10.2014) gezahlt werden.

Weiterhin wurde festgehalten, dass es sich um eine vorsätzliche und unerlaubte Handlung des Spielers handelt. Der Angeklagte muss auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

An diesem Fall zeigt sich einmal mehr, dass Glücksspielverluste gezahlt werden müssen. Selbst wenn es sich um einen spielsüchtigen Menschen handelt, ist es kein Freifahrtschein. Zumal eine Rückbuchung oder Nichtzahlung von Glücksspielverlusten das eigentliche Problem nicht löst. Solange man nicht eine Spielsuchttherapie beginnt und sie auch erfolgreich abschließt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, wieder in die Spielsuchtspirale zu gelangen. Aus dem Grund sollte man von Rückbuchungs- und Nichtzahlungsaktionen an Glücksspielanbieter absehen. Zumal die Gerichte immer öfter auf der Seite der Zahlungsdienstleister sind.

Bildquelle: AdobeStock 206193525 Statue of justice. Law concept. Legal law, advice and justice concept © prime1001

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13 Kommentare zu: Erstes Urteil zu Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen über Skrill

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Ich dachte bisher das es die Bezahlung über Lastschrift nur bei Paypal geht. Ich habe kein Skill,kann das daher selber nicht testen Aber hier wurde doch nach dem Rückzug von Paypal mal ein Artikel geschrieben zu Alternativen und...   Mehr anzeigen
früher ging das scheinbar mal..ist ja auch schon paar Jahre her wo dieser Vorfall war.
Das Lastschriftverfahren ging nur in den frühen Jahren bei Skrill. Die haben irgendwann damit einmal aufgehört
Erstes Urteil zu Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen über Skrill -blablabla verdrehte Tatsachen!

Rückbuchung bzw. Chargeback, darum ging es in diesem Urteil nicht.
Der Typ wollte/konnte seine schulden bei Skrill nicht...   Mehr anzeigen
Das wird im Artikel erwähnt, dass der Typ Skrill via Lastschrift nutzte und sein Konto nicht gedeckt war. Vielleicht wäre Nichtzahlung von Glücksspieleinsätzen besser, aber letztlich ist es irgendwo ähnlich. Es geht um...   Mehr anzeigen
@Christoph: Na ja...ob jemand seine schulden nicht bezahlt bzw. nicht bezahlen kann oder aber ein Chargeback in die Wege leitet sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Im besagten Fall konnte der Spieler seine Schulden nicht mehr bezahlen und als...   Mehr anzeigen
@Ichbins2018: Jup, die habe ich wirklich nicht grundlos gewählt. Den Sachverhalt erkläre ich im Text gleich am Anfang.
Einen Moment mal verstehe ich das richtig skrill gibt einem über Lastschrift über 100k und keiner überprüft das ??

Auch wenn ich nichts von Rückbuchen verlorener Einsätze halte finde ich in diesem Fall das Verhalten von Skrill...   Mehr anzeigen
Sehe ich genauso!!
Das Urteil gefällt mir mal so richtig!
Avatar von S****8
klar ...mit deine 0,10€ Einsätze wirst du nie in solch eine Situation kommen aber wie Gamble1 schon schreibt unverantwortlich von Skrill solch Summen durch zu winken
@S****8: Ja ich komme eher nicht in so eine Situation mit meinen Mini Einsätzen. Klar die Summe um die es hier geht ist heftig. Was mich aber generell stört ist, das sich Menschen die sich nicht unter Kontrolle haben dann immer die Schuld...   Mehr anzeigen
Avatar von S****8
@RebellYell: bin ich voll bei dir !

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