In Österreich kritisieren Gegner des Glücksspiels, dass die Maßnahmen zum Spielerschutz in Spielbanken kaum Anwendung finden. Kritiker behaupten, dass der Casinos Austria Gruppe aufgrund der Monopolstellung und wirtschaftlichen Macht mehr Freiheiten auf Kosten des Spielerschutzes gewährt werden.

Vor einigen Jahren hat das Glücksspielgesetz alle Bereiche des Glücksspiels mit Ausnahme der ausländischen Online Casinos reguliert. Dennoch gibt es immer wieder Spielsuchtexperten, welche den großen Anbietern in Österreich Verfehlungen beim Spielerschutz vorwerfen. Was es damit auf sich hat, versucht der folgende Artikel zu erklären.

Glücksspielsituation in Österreich

Es gibt zwar insgesamt 15 Lizenzen für Spielbanken, aber diese gehören alle der Casinos Austria Gruppe. Der Glücksspielbetreiber verfügt über ein Monopol und ist der einzige Betreiber von Spielbanken in Österreich. Man darf somit auch als einziger das „große Spiel“ in Form von Blackjack, Roulette und Poker mit Dealern anbieten.

Bei der Casinos Austria AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, die einen Umsatz von ungefähr 330 Millionen jährlich generiert. Mehrheitseigentümer ist seit 2018 die tschechische SAZKA-Gruppe mit 34 % der Aktien.

Beim „kleinen Glücksspiel“ handelt es sich um das Automatenspiel. Neben dem kleinen Glücksspiel in Spielbanken gibt es auch Spielautomaten außerhalb von den offiziellen Casinos. Die Bundesländer haben einen gesetzlichen Spielraum, sodass sich die Gesetze der verschiedenen Regionen unterscheiden können. Den Bundesländern ist es nämlich erlaubt, Lizenzen für das Automaten-Glücksspiel zu vergeben. Die Mindeststandards werden dabei vom Staat vorgegeben und vergebene Lizenzen für Spielautomaten sind maximal 15 Jahre gültig.

Derzeit ist das „kleine Glücksspiel“ in den Regionen Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten erlaubt. Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben Verbote erlassen. Nach dem Finanzministerium sind derzeit 6.998 Geldspielgeräte in Betrieb.

Die österreichischen Lotterien und Casinos Austria verfügen über das Recht 5.000 Video Lottery Terminals (VLTs) außerhalb ihrer Spielbanken aufzustellen. Video Lottery Terminals sind Spielautomaten, die eine Verbindung mit einem kontrollierten Zentralrechner haben. Es gibt demnach keinen Zufallsgenerator auf dem Gerät, sondern der Zufallsgenerator wird über den Zentralrechner angefragt. Die Glücksspiel-Marke WINWIN wird von den beiden Firmen betrieben und unterhält landesweit 20 Spielhallen-Standorte.

Legale Online Casinos stellen in Österreich die Minderheit dar. So ist es Win2Day als einzigem Anbieter gestattet, ein Online Casino zu unterhalten. Jedoch beschränkt sich dieses Angebot nur auf einige Casinospiele und Sportwetten – große und bekannte Online-Glücksspielhersteller wird man dort kaum finden.

Der Großteil der Online Casinos, welche von österreichischen Spielern genutzt werden, befindet sich im Ausland.

Maßnahmen zum Spielerschutz funktionieren in der Theorie

In Österreich ist den Abgeordneten von FPÖ und ÖVP, nach eigenem Bekunden, der Spielerschutz ein wichtiges Anliegen. Ihrer Meinung nach sind die Maßnahmen zum Spielerschutz ausreichend. Stattdessen sehen sie das größere Problem in den Glücksspielanbietern mit Sitz im Ausland.

Die Spielbanken der Casinos Austria Gruppe sind derzeit verpflichtet, Risikospieler im Bedarfsfall vom Spiel auszuschließen. Dennoch besteht keine rechtliche Grundlage seitens des Finanzministeriums, Einsicht in die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen zu verlangen. Kritiker bemängeln im Allgemeinen, dass die Casinos Austria Gruppe sich nicht ausreichend um den Spielerschutz in ihren Spielstätten kümmert.

Zentrale Sperrdatenbank existiert in Österreich nicht

Die Schweiz verfügt mit der zentralen Sperrdatenbank für Spielsüchtige bereits über ein Mittel, welches anbieterübergreifend funktioniert. In Österreich gibt es eine solche Sperrdatei noch nicht. Der folgende Fall zeigt, was passieren kann.

Sperrung bei Spielbanken gilt nicht für WINWIN

WINWIN ist ein Tochterunternehmen der Casinos Austria Gruppe und unterhält mehrere Spielhallen-Standorte in ganz Österreich. Im November 2019 wurde bekannt, dass ein Spieler bei sich selbst ein Spielproblem festgestellt hat. Zum weiteren Schutz vor seinem unkontrollierten Spielverhalten verhängte er sich eine Selbstsperre. Das Verlangen zu spielen war jedoch so groß, dass er das Casino Linz aufgesucht hat. Der Glücksspielstandort gehörte ebenfalls zur Casinos Austria Gruppe. Sie gewährten ihm ungehindert Einlass ohne jegliche Spielbeschränkungen.

Die Folge war, dass der Spieler über 4 Jahre, 633.829 Euro verloren hat. Sein Vorwurf daraufhin lautete, dass die Betreiber ihre Listen zum Selbstausschluss hätten untereinander austauschen müssen, weil sie alle Teil der Casinos Austria Gruppe waren.

In einer Stellungnahme der betroffenen Anbieter ging hervor, dass ein übergreifender Spielerschutz innerhalb verschiedener Casinos Austria-Unternehmen nicht möglich sei. Der Grund seien die österreichischen Datenschutzbestimmungen und das Spielgeheimnis.

Das österreichische Finanzministerium bestätigte diese Behauptung. Denn die strengen Regelungen zum Datenschutz und zum Spielgeheimnis würden dies verhindern. Die Unternehmen WINWIN und Casinos Austria dürften keine Daten austauschen.

Als Begründung wurde angegeben, dass sie mit unterschiedlichen Glücksspiel-Konzessionen operieren und als getrennte Unternehmen anzusehen sind. Somit verhindert das derzeitige Gesetzessystem den zwingenden Datenaustausch zwischen Unternehmen, die zur gleichen Gruppe gehören.

Besuchsbeschränkung in Spielbanken ist unzureichend

Kritiker bemängeln auch die laschen Maßnahmen einiger Spielbanken zum Schutz der Spieler. Demnach vertraut die Casinos Austria Gruppe auf sogenannte Besuchsbeschränkungen. Dabei werden Gäste, welche im Verdacht von Spielsucht stehen, mit einer Besuchsbeschränkung belegt. Diese beschränkt die möglichen Besuche auf eine festgelegte Anzahl an Tagen im Monat für alle Standorte des Unternehmens.

Diese Maßnahme sorgt für mehrere Probleme: Eine Beschränkung der Anzahl der Aufenthalte gleicht nicht zwangsläufig einer Verlustbegrenzung. Schließlich können Besucher mehr Geld an weniger Spieltagen ausgeben. Das andere Problem besteht darin, dass meistens die Spielsucht bereits sehr weit vorangeschritten ist, wenn sich Spielbanken für eine Besuchsbeschränkung entscheiden. In den meisten Fällen wäre den Betroffenen eher mit einer Totalsperre geholfen.

Umgehung der Besuchsbeschränkung mit dem Mastercode

Spielerhilfe.at berichtet in einem kürzlich erschienen Artikel, dass solche laschen Maßnahmen wie die Besuchsbeschränkung mit Leichtigkeit umgangen werden könnten. Demnach sind Guest-Relations-Manager mit einem “Mastercode” ausgestattet. Wenn nun ein Gast das Casino aufsucht, welcher vom System des Casinos keinen Zutritt erhält, kann mittels dieser Maßnahme die Sperre umgangen werden. Für diese Behauptung hat Spielerhilfe.at keine Belege angeführt. Es ist dem Verein, der für den Spielerschutz eintritt, lediglich bekannt.

Spielerschutzvorgaben in Online Casinos, Spielhallen und Spielbanken

Das Glücksspielgesetz hat in Österreich viele Maßnahmen zum Spielerschutz realisiert, an denen Deutschland nach wie vor arbeitet. Die Verpflichtung nach 2 Stunden die Spielsession zu unterbrechen, die Abschaffung der Autoplay-Funktion sowie die Beschränkung nur an einem Slot gleichzeitig zu spielen, wurden durch das Glücksspielgesetz eingeführt. Die Regeln sollen zur Sicherheit im legalen Online Casino Bereich (Win2Day) beitragen.

Bei ausländischen Online Casino Anbietern gelten diese Maßnahmen nicht, auch wenn ausländische Online Casinos für ihre Geschäftstätigkeiten von Österreich besteuert werden.

Auch das kleine Glücksspiel ist stark reguliert worden. In Einzelaufstellungen (mit 1 bis 3 Spielautomaten pro Lokal) und Automatensalons (mit 10 bis 50 Spielautomaten pro Standort) gelten folgende Regelungen:

  • Maximalgewinn: 1.000 Euro in Einzelstandorten / 10.000 Euro in Automatensalons
  • Maximaler Einsatz: 1 Euro an Einzelstandorten / 10 Euro in Automatensalons
  • Abkühlphase: In Automatensalons schalten sich die Maschinen nach zwei Stunden Spielzeit automatisch ab.

Diese Maßnahmen gelten aber nicht in österreichischen Spielbanken. Während im kleinen Glücksspiel maximal 10 Euro pro Walzendrehung gestattet sind, können in der Spielbank Wetten in Höhe von bis zu 1.000 Euro getätigt werden.

Mangelnder Jugendschutz bei Werbemaßnahmen

Casinos Austria steht darüber hinaus im Verdacht für unzureichenden Jugendschutz beim Bewerben ihres Angebots zu sorgen. Es gibt in mehreren Supermärkten Geschenkgutscheine für einen Casinobesuch. Diese Geschenkidee beinhaltet 30 € Spielguthaben inklusive eines Glases Frizzante. Der Verkauf wurde teilweise gemeldet, weil sich die Gutscheine in vielen Fällen direkt neben weiteren Gutscheinkarten befinden, welche meistens von Jugendlichen gekauft werden.

Gutscheinkarten sind bei Jugendlichen besonders begehrt, da sie über kein eigenes Bankkonto verfügen und mit einer Barzahlung einen gleichwertigen Gutscheincode erhalten können. Mit dem Code können sie dann auf der gewünschten Film- oder Spieleplattform ihren Kontostand auffüllen. Das Aushängen solcher Gutscheine im gleichen Regal stellt für Kritiker eine unverantwortliche Verführung Minderjähriger zum Glücksspiel dar.

Am Ende zählt auch die Eigenverantwortung der Spieler

Das Problem ist nicht anders als in Deutschland. Man lässt sich in den Spielbanken sperren und kann weiterhin in die Spielhallen. Andersherum ist es genau das Gleiche. Man sperrt sich bei einer Spielhalle oder einer Spielotheken-Gruppe, kann aber weiterhin in die Spielbanken gehen. Eine Sperrdatei wäre sicherlich sinnvoll. Dann bleiben aber noch die Online Casinos, die man ebenfalls dort berücksichtigen müsste.

Kritiker machen der Casinos Austria Gruppe berechtigte Vorwürfe im Umgang mit dem Spielerschutz. Dennoch darf bei der Betrachtung die Eigenverantwortung der Spieler nicht völlig ausgeblendet werden. Letztlich wird man immer Gelegenheiten zum Spielen finden, selbst wenn man sich sperren lässt. Im Internet gibt es beispielsweise genügend Glücksspielportale ohne Lizenzen, die völlig illegal agieren. Zudem wird in Österreich immer wieder vor illegalen Spielautomaten gewarnt, deren Betreiber keine Berechtigung für die Aufstellung haben.

Letztlich muss der Betroffene einen Weg finden, mit der Spielsucht umzugehen. Hilfsangebote für Spielsüchtige sind in Österreich sehr stark ausgeprägt und bieten viele Möglichkeiten für Hilfesuchende. Wenn man eine Sperre einrichtet, sollte man auch darüber nachdenken, ob man nicht mehr Hilfe benötigt.

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1 Kommentar zu: Kritiker bemängeln unzureichenden Spielerschutz in österreichischen Spielbanken

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Hello,
leider finde ich diesen Artikel nicht gut recherchiert, sondern fast alles von reißerischen Seiten kopiert, die Gegner des Monopols sind.

ein paar Anmerkungen zu den Punkten, die mich am meisten fasziniert haben:

"Jedoch...   Mehr anzeigen

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