Das Verwaltungsgericht Berlin hat vor wenigen Tagen bestätigt, dass Wettbüros in der Hauptstadt einen Mindestabstand von 500 Metern zu Spielhallen einhalten müssen. Damit wurden die Klagen mehrerer Wettanbieter aus Malta abgewiesen. Aber welche Konsequenzen hat das Urteil für die Praxis?

In Berlin wird seit vielen Jahren über den beschlossenen Mindestabstand von 500 Metern gestritten, der zwischen Wettvermittlungsstellen und Spielhallen eingehalten werden soll. Das VG Berlin hat nun mit einem Urteil vom 13. Juli 2023 (u. a. Az. VG 4 K 468/21) erneut bestätigt, dass diese Regelung rechtmäßig und damit nicht zu beanstanden ist – zum Ärgernis mehrerer maltesischer Wettanbieter. Erst im März dieses Jahres berichteten wir darüber, dass Entscheidungen zum Abstand von Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen aufgehoben wurden.   

Berliner Amt lehnte etliche Anträge für neue Wettbüros ab

Seit 2022 hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zahlreiche Anträge verschiedener Wettunternehmen abgelehnt. Diese hatten jeweils die Eröffnung weiterer Wettbüros in Berlin geplant. Nach dem entsprechenden Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag müssen die Wettvermittlungsstellen jedoch einen Mindestabstand von 500 Metern zu Spielhallen einhalten. Gerechnet wird hier mit dem kürzesten Fußweg, nicht mit der Luftlinie. Da dieser Abstand in der Hauptstadt in den allermeisten Fällen nicht gewährleistet werden konnte, wurden die Anträge abgelehnt.

Wettveranstalter können behördliches Vorgehen nicht nachvollziehen

Die betroffenen Wettunternehmen vertreten die Ansicht, dass die Ablehnung der Wettbüros sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig ist. Insbesondere sahen sich die Unternehmen gegenüber den bestehenden Spielhallen benachteiligt. Überdies sei die Mindestabstandsregelung dem Spieler- bzw. Jugendschutz nicht zuträglich.

Nun hat die 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts jedoch entschieden, dass die 500 Meter-Regelung nicht zu beanstanden ist. Damit wurden in zwei Musterkomplexen die Klagen der Wettveranstalter abgewiesen. Die entsprechende Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli 2023 kann hier online abgerufen werden.

Das Gericht ist überzeugt, dass die Mindestabstände dazu beitragen, die Bevölkerung vor den Suchtgefahren zu schützen. Zudem sei die Regelung sowohl geeignet als auch erforderlich und angemessen (= Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Das VG Berlin hat jedoch aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Bereits im Februar 2022 ging es in einem auf GambleJoe veröffentlichten Artikel darum, dass die Stadt Freiburg alle Spielhallen schließen ließ. Hier musste die Stadt jedoch teilweise Konsequenzen hinnehmen und unterlag auch in einigen Fällen vor Gericht.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die betroffenen Wettanbieter Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen werden. Fakt ist jedoch, dass das VG Berlin die bestehenden Mindestabstände zwischen Wettvermittlungsstellen und Spielhallen als rechtmäßig eingestuft hat. Damit dürfte die Zahl der Wettbüros in Berlin vorerst beschränkt bleiben.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/distanz-hände-meter-coronavirus-4917124/

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3 Kommentare zu: Urteil: Mindestabstände für Wettannahmestellen und Spielhallen rechtmäßig

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Naja. ist ja schön das die sich immer mal was einfallen. Aber wenn jemand sein Geld verbraten will, hindert ihn auch die Entfernung nicht daran
So ist es leider!
Also bei mir in der Stadt gibt es einen kleinen Tipico-Laden und gute 20 Meter weiter ne Spielhalle. Offensichtlich gibt es diese Regeln nur in Berlin, was auch immer das heißen soll

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