Im Laufe der vergangenen Monate wurde in der Presse immer wieder darüber berichtet, dass Online Casinos zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt worden sind. Es folgte eine hitzige Diskussion darüber, ob es möglich und moralisch vertretbar ist, erlittene Casino-Verluste zurückzufordern. Dass in diesem Thema das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, beweist ein aktuelles Urteil des Münchener Landgerichts.

Ein Spieler klagt vor dem Landgericht München I und fordert hierbei von einem Online Casino die Rückerstattung erlittener Verluste. Die bayrischen Richter entschieden nun jedoch gegen den Spieler und damit für das Online Casino (Az. 8 O 16058/20). Damit erhält der Spieler seine Casino-Verluste nicht zurück. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang vor allem die meist einseitige Berichterstattung der „Mainstream-Medien“. Während über Urteile, in denen Online Casinos zur Rückzahlung verurteilt werden, präsent berichtet wird, bleiben die Fälle wie jetzt aus München weitestgehend unerwähnt.

§ 817 BGB als Hauptargument gegen den Spieler

Das Landgericht München I hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 13. April 2021 gegen den klagenden Spieler entschieden. Damit ist eine Rückerstattung erlittener Casino-Verluste in diesem Fall nun komplett ausgeschlossen. Die Münchener Richter argumentierten hierbei hauptsächlich mit den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Genauer gesagt heißt es hier im § 817 S. 2 BGB:

„Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden“.

Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass der Kläger immer dann keinen Anspruch auf Rückzahlung der Verluste hat, wenn er selbst auch gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Dadurch, dass der Spieler als Kläger in einem illegalen Online Casino gespielt hat, hat er selbst auch gegen ein Gesetz verstoßen und verliert damit seinen Anspruch auf Rückforderung der Verluste. Bereits vor mehreren Wochen stellten wir uns in einem Artikel die Frage, ob es eine gute Idee ist, seine Casino-Verluste hinterher wieder zurückzufordern.

Weiterhin verweist das Gericht darauf, dass die Rückerstattung der Spielverluste gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde. Dieser ist im § 242 BGB geregelt. Hier heißt es im Wortlaut:

„Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.

Im Urteil führt das Gericht weiterhin aus, dass sowohl das Online Casino als auch der Spieler gegen das Verbot illegaler Glücksspiele verstoßen hätten. Es sei geradezu „lebensfremd“, dass sich der Spieler nicht über die Illegalität von Online-Glücksspielen in seinem Bundesland bewusst gewesen sein will.

Jurist lobt sorgfältige Urteilsbegründung

In einem aktuellen Kommentar im „Beck-Blog“ hebt Prof. Dr. Marc Liesching hervor, dass die Klage des Spielers vom Landgericht München I mit „sorgfältiger Begründung“ abgewiesen wurde. In seiner juristischen Kurzbewertung stellt Prof. Dr. Liesching Folgendes dar:

„Anders als im Fall der BGH-Rechtsprechung zu sittenwidrigen Schneeballsystemen scheint eine teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB bei Online-Glücksspielen schon deshalb nicht angezeigt, weil den Teilnehmern an Online-Glücksspielen das Verlustrisiko bewusst sein dürfte und die Anbieter den Spielern zugleich tatsächliche Gewinnchancen einräumen, die bei Schneeballsystemen schon naturgemäß nicht gegeben sind. Des Weiteren erscheint es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Spieler, der die Augen vor der Rechtslage verschließt und das Risiko von Spielverlusten bewusst in Kauf nimmt, im Nachhinein den Schutz der Rechtsordnung genießen soll.“

Der vollständige Kommentar kann hier abgerufen werden.

Rückerstattung von Spielerverlusten, fatales Signal für Suchtprävention

Insgesamt ist es ein fatales Signal für die Spielsuchtprävention, wenn Spielerinnen und Spieler im Nachhinein Casino-Verluste zurückfordern können. Vor mehreren Monaten berichteten wir beispielsweise von der Verurteilung des Glücksspielanbieters Mr Green. Hier wurde der Anbieter unter anderem vom Landgericht Traunstein zur Rückzahlung von Spielerverlusten in Höhe von über 25.000 Euro verurteilt, da die Zahlungen ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien. Das aktuelle Urteil vom LG München I hat jedoch in der Gesamtwürdigung die überzeugenderen Argumente und begründet seine Entscheidung sorgfältiger. Von daher darf man gespannt sein, ob zukünftig weitere Klagen, in denen Spieler ihre Casino-Verluste zurückfordern wollen, mit ähnlichen Begründungen abgewiesen werden.

In der Regel enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online Casinos einen Hinweis darauf, dass Spielerinnen und Spieler die Legalität von Online-Glücksspielen in ihrem Heimatland selbst überprüfen müssen. Damit liegt es in der Verantwortung des Kunden zu wissen, ob Glücksspielangebote in seinem jeweiligen Heimatland erlaubt sind oder nicht. Bevor ein Nutzer am Spiel teilnehmen kann, muss er bekanntermaßen die AGB akzeptieren. Dieser Umstand dürfte die Erfolgschancen vor Gericht ebenfalls reduzieren.

Fazit

Unterm Strich gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine eindeutige Meinung seitens der Gerichte. Es kommt – wie immer im juristischen Bereich – auf den Einzelfall an. Wer also denkt, dass er seine erlittenen Casino-Verluste vor einem deutschen Gericht zurückfordern kann, der nimmt im Prinzip am nächsten (erlaubten) Glücksspiel teil. Insgesamt bleibt die Thematik über die Rückforderung von Casino-Verlusten also weiterhin spannend – und ein Ende ist bislang auch noch nicht in Sicht.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/richter-hammer-urteil-gericht-rat-1587300/

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17 Kommentare zu: LG München: Klage zur Rückzahlung von Casino-Verlusten abgelehnt

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Achso, über das Fakeurteil (allgemein bekannt) aus München berichten, aber Gießen ignorieren Top!
Avatar von Anonym
Was laberst du für ein Müll. Recherchiere doch mal, dann findest du das Urteil mit AZ. lächerlicher Junge.
Hey Thomas! Ich finde es auch etwas verwirrend, wenn du bei einem Landgerichtsurteil eines deutschen Gerichtes von einem "Fakeurteil" sprichst. Ich habe extra das Aktenzeichen im Artikel genannt, um die "Eigenrecherche" der User...   Mehr anzeigen
@A****m: Habe ich. Der Kläger wird von Herrn Bernd Hansen vertreten, einem Anwalt, der sich eigentlich um Spielhallen kümmert: https://www.rechtsanwalt-hansen.de/unser-team und der öffentlich erklärt, dass das Internetverbot rechtswidrig...   Mehr anzeigen
@Christian_1994: Du sagst es: "möglichst" differenziert zu berichten". Eure "Möglichkeiten" geben es eben nicht her, genauso ausführlich über das Urteil aus Gießen zu berichten. Ist aber ok. Hier geht es halt um Lobbyarbeit für Zockerbuden.
Avatar von Anonym
@Thomas520: Ich bin der Kläger: Meine Verluste belaufen sich auf 1,5 Mio Eur. Freue mich auf deine Überweisung. PS: Deine Nachricht, sagt leider noch immer nichts darüber aus, ob es sich bei dem Urteil um ein fake handelt.
Hätte auch mal ein...   Mehr anzeigen
@A****m: Kommt Zeit, kommt Rat.
@Christian_1994: Hallo Christian, das stimmt. Schauen wir mal, wie es in Deutschland weitergeht. Der Kläger aus München hat sich jedenfalls nicht sonderlich mit Ruhm bekleckert. Im November 2020 Gelder verspielen und sofort klagen- das war nicht...   Mehr anzeigen
Ganz einfach, wer Geld verzocken kann ohne seinen Kopf einzuschalten, sollte sich nicht auf angeblich "illegales Glückspiel" berufen. Selber Schuld!
Guter Beitrag. Wo bekommt Ihr immer eure tollen Infos her. Finde diese Informationen Spitze. Danke für Eure Mühe die Ihr euch macht um uns zu informieren.
Vielen Dank für das positive Feedback. Darüber freuen wir uns natürlich sehr
Avatar von Anonym
Ich finde richtig, dass unterschieden wird. Man kann nicht alle in einen Topf werfen und es kommt immer auf die persönlichen Hintergründe an. Grundsätzlich sollte jede Klage zunächst abgelehnt werden. Eine psychiatrische Analyse...   Mehr anzeigen
Man darf gespannt sein, wie sich die Rechtsprechung in der Zukunft entwickeln wird, wenn man auf den GlüStV blickt
Avatar von T****z
So ne Analyse wäre bei dir auch nicht falsch
Avatar von Anonym
@T****z: Bei dir wäre so eine Analyse mehr als angebracht. Du nervst mit deinen Beiträgen und das einzige was du kannst ist hier Müll zu schreiben. Lass dich wirklich mal behandeln. Das ist ein gut gemeinter Ratschlag
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