Ein Rechtsstreit um Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen der Stadt Göttingen mit einem bundesweit agierenden Spielhallenbetreiber wurde nun entschieden. Die Stadt wurde in der Ansicht bestätigt, dass mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex zukünftig nicht mehr erlaubt sind. Das Verwaltungsgericht in Göttingen urteilte ferner, dass auch kein Härtefall vorliegt.

Ein bundesweit agierender Spielhallenbetreiber hatte gegen die Stadt Göttingen in Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht geklagt, da einige Spielhallen keine Betriebserlaubnis mehr erhalten hatten. Im konkreten Fall hatte der Spielhallenbetreiber einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt und wollte die Stadt dazu verpflichten, den Spielbetrieb auch in Zukunft zu erlauben.

Was wollte der Spielhallenbetreiber konkret?

Das Glücksspielunternehmen betreibt wohl fünf Spielhallen in einem Gebäudekomplex der niedersächsischen Stadt Göttingen. Seitens der Stadt hat man den Betreiber darüber aufgeklärt, dass vier der fünf Spielotheken schließen müssen.

Hintergrund war die 2011 beschlossene Änderung des Glücksspielstaatsvertrages. In Niedersachsen muss seitdem ein Mindestabstand von 100 Metern zu Spielhallen untereinander eingehalten werden. Zudem ist es nicht mehr statthaft, dass sich mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex befinden (Mehrfachkonzessionen sind verboten). Eine Ausnahme von den Verboten ist nur möglich, wenn dadurch unbillige Härten vermieden werden sollen.

Die Betriebserlaubnis wurde seitens der Stadtverwaltung nicht über den 01. Juli 2017 hinaus verlängert. Am 28. Februar 2017 hat das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Göttingen Klage eingereicht und bat um die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes.

Friedrich Leinemann von der Flippothek-Gruppe hatte beispielsweise im letzten Jahr von dem gleichen Problem berichtet. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kam relativ kurzfristig, aber man durfte den Spielbetrieb bis zum Ende des Rechtsstreites aufrechterhalten. Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren einige Spielotheken schon leergeräumt und das Personal entlassen. Daraufhin hatte man im letzten Moment den Spielbetrieb wieder aufgenommen.

Der bundesweit agierende Konzern berief sich durch die Schließung der vier Spielhallen auf eine unbillige Härte. Man war der Meinung, dass infolge der Schließungen die Insolvenz des Unternehmens drohe.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Göttingen

Das Verwaltungsgericht in Göttingen hat entschieden, dass man sich in dem konkreten Fall nicht auf eine unbillige Härte berufen kann. Es sei kein atypischer Fall, wenn einzelne Spielhallen in der Existenz gefährdet werden, sondern vom Gesetz so gewollt. Ferner müsse man hier nicht den Einzelfall sehen, sondern das Unternehmen insgesamt mit allen Spielhallen deutschlandweit. Die bundesweite Insolvenz des Unternehmens konnte nicht glaubhaft dargestellt werden, die vorgelegten Zahlen seien nicht aussagekräftig genug. Weiterhin wurde nicht dargestellt, was man in der gesetzlichen Übergangszeit von 5 Jahren bis zum 1. Juli 2017 gemacht habe, um den wirtschaftlichen Schaden abzuschwächen.

Aus diesen Gründen wurde der einstweilige Rechtsschutzantrag nun vom Verwaltungsgericht Göttingen abgewiesen. Gegen das Urteil kann aber noch Revision oder Berufung eingelegt werden, daher ist der Fall noch nicht vollends abgeschlossen.

Spielhallensituation in Göttingen

In Göttingen gab es 2017 rund 39 Spielhallen, etwa 24 Spielotheken hätten aufgrund von Abstandsregelungen schließen müssen. Im Juli 2017 liefen aus diesem Grund 42 Verfahren beim Verwaltungsgericht Göttingen nur wegen der Schließungen in der Stadt selbst. Die Flippo-Gruppe ist beispielsweise von den Gesetzesänderungen relativ stark betroffen, in Göttingen hätte man wohl zehn Spielhallen, vier müssen geschlossen werden. Im Landkreis Göttingen sehe die Lage für die Firma besser aus, hier gäbe es acht Spielhallen und lediglich drei von ihnen müssen schließen.

Insgesamt finden sich die Betreiber ungerecht behandelt. So äußerte sich Friedrich Leinemann gegenüber den Medien bereits im letzten Jahr recht negativ über die derzeitige Situation. Vor allem in Hinblick auf die staatlichen Spielbanken äußerte er viel Kritik:

Der einzige Unterschied [zwischen Spielbanken und Spielotheken] ist, dass Sie dort am Eingang Ihren Ausweis vorzeigen müssen. Danach können Sie machen, was Sie wollen.

Er hob damals noch einmal hervor, dass es in Spielhallen ein Verlustlimit von 80 Euro in der Stunde gebe und höchstens 500 Euro pro Stunde gewonnen werden können. Gegenüber den Spielbanken seien also deutlichere Spielbegrenzungen vorhanden. Die Sperrung von Spielern in staatlichen Casinos sei in seinen Augen ebenfalls wirkungslos, da diese für Spielhallen und Geldspielgeräte in Bars nicht gelte. Es habe keinen Nutzen, wenn sich ein Spieler in der Spielbank sperrt, aber einfach in die nächste Bar gehen kann, um weiterzuspielen.

Damals hatte er die Gesetzesänderungen in Frage gestellt und war der Meinung, dass es lediglich um den Ausbau des staatlichen Monopols gehe.

Losentscheidungen sind in Göttingen statthaft

In einem Verfahren am Verwaltungsgericht Göttingen ging es auch darum, ob Losentscheide wirklich rechtmäßig sind. Damals handelte es sich ebenfalls um fünf Spielhallen, die in einem Gebäude untergebracht sind und zu einem Unternehmensverbund gehören. Zur Entscheidung, welche Spielhalle geschlossen werden soll, hatte die Verwaltung der Stadt das Los genutzt.

Das Gericht hatte damals entschieden, dass diese Art der Entscheidung in dem konkreten Fall rechtmäßig ist. Die Unternehmensgruppe habe fünf Jahre Zeit gehabt, eine eigene Entscheidung zu treffen. Da dies versäumt wurde, sollte der Umstand dem Betreiber nicht zum Vorteil werden. Daher war der Losentscheid, der sonst eher umstritten ist, zulässig.

Fazit: Spielhallenschließungen bleiben in Niedersachsen weiterhin ein großes Thema

Ich hatte bereits im November 2017 beschrieben, dass 700 Spielhallen in Niedersachsen geschlossen wurden. Das Bundesland schien relativ hart gegen die Betreiber vorzugehen. Dennoch versuchen die Eigentümer der Spielotheken alles, um den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Es wird sich zeigen, wie lange die verschiedenen Gerichtsverfahren noch laufen müssen, bis das Thema deutschlandweit endlich abgeschlossen ist. Vielleicht gibt es bis dahin auch ein neues Spielhallengesetz, welches wiederum die gesamte Branche auf den Kopf stellt.

Bildquelle: 158251646 - Stadt Göttingen in Niedersachsen © ASonne30

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