Ursprünglich sollte sich der Bundesgerichtshof (BGH) am vergangenen Donnerstag, 7. März 2024 mit der Frage auseinandersetzen, ob Sportwettenanbieter ohne deutsche Lizenz die Verluste von Spielern zurückerstatten müssen. Doch das Verfahren wurde kurzfristig ausgesetzt, da zwischen dem Wettanbieter und dem klagenden Spieler wieder Verhandlungen laufen.

In der Vergangenheit berichteten wir bei GambleJoe bereits mehrmals über Entscheidungen des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland. So ging es beispielsweise in einem im November 2022 veröffentlichten Artikel um ein BGH-Urteil, wonach die Bank autorisierte Glücksspiel-Kreditkartenzahlungen nicht zurückzahlen muss. In diesem Zusammenhang musste der BGH bereits im Herbst 2021 die Frage klären, ob Banken für Casino-Überweisungen schadensersatzpflichtig sind. In einem aktuellen Fall hätte der BGH sich eigentlich mit der Frage beschäftigen sollen, ob Veranstalter von Sportwetten ohne Konzession die Verluste der Spieler erstatten müssen. Die Verhandlung wurde jedoch kurzfristig abgesagt – aber warum?

Spieler klagt gegen Sportwettenanbieter

In dem aktuellen Fall klagt ein Spieler gegen den auf Malta beheimateten Glücksspielanbieter Tipico. Konkret hatte sich der Spieler im Zeitraum von 2013 bis 2018 zunächst auf der Plattform registriert und dann regelmäßig Sportwetten online platziert. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Tipico allerdings nur über eine EU-Lizenz aus Malta, nicht aber über die Erlaubnis einer deutschen Behörde. Im weiteren Verlauf gelang es Tipico dann jedoch, eine solche Erlaubnis per gerichtlicher Anordnung im Jahr 2020 zu bekommen.

Über den oben Zeitraum hinweg habe der klagende Spieler insgesamt mehr als 3.700 Euro beim Sportwettenanbieter verloren. Die Verluste forderte er daraufhin vor Gericht zurück. Zuletzt scheiterte der Spieler vor dem Landgericht Ulm mit seinem Vorhaben. Gegen dieses Urteil ging der Kläger dann in Revision, woraufhin eine Entscheidung des BGH anberaumt wurde. In einem anderen Fall berichteten wir von einer Entscheidung des LG Ulm, wonach ein Spieler 170.000 Euro vom Online Casino zurückbekommen soll.

BGH: Verfahrensbeteiligte beantragen, Verfahren ruhen zu lassen

Ursprünglich war ein Termin vor dem obersten deutschen Gericht für den vergangenen Donnerstag, 7. März 2024 geplant (Az. I ZR 90/23). Nur wenige Tage vor dem Termin beantragten sowohl der Kläger als auch der Sportwettenanbieter dann jedoch, das Verfahren ruhen zu lassen, da über einen außergerichtlichen Vergleich verhandelt werde. Dies teilte der BGH in Karlsruhe vergangene Woche mit.

Offensichtlich möchte der beklagte Wettanbieter ein Grundsatzurteil verhindern, da in diesem Fall eine Klagewelle drohen könnte. Aus diesem Grund erscheint es zum derzeitigen Zeitpunkt wahrscheinlich, dass Tipico im aktuellen Fall zumindest einen Teil der Verluste zurückzahlen wird. Bereits im März 2021 haben wir uns auf GambleJoe die Frage gestellt, ob es eine gute Idee ist, erlittene Casino-Verluste hinterher wieder zurückzufordern.

Fakt ist: Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) gibt es eine klare und unmissverständliche Rechtslage. Demnach dürfen Spieler nur dann an virtuellen Automatenspielen oder an Sportwetten teilnehmen, wenn der jeweilige Anbieter über eine Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, verfügt. Die offizielle „Whitelist“, also die Übersicht erlaubter Glücksspielanbieter, kann hier auf der Website der Behörde tagesaktuell abgerufen werden.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/gerechtigkeit-gerade-zuständigkeit-2071539/

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