Der Bundesgerichtshof (BGH) muss aktuell die Frage beantworten, ob Banken für illegale Casino-Überweisungen schadensersatzpflichtig sind. Vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) am 1. Juli 2021 war das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland weitestgehend nicht erlaubt. Verstießen die Banken hier gegen das Mitwirkungsverbot?

In den vergangenen Wochen und Monaten berichteten wir umfassend über den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Mittlerweile gibt es zahlreiche Fälle, bei denen Casino-Spieler nicht nur von den Online Casinos, sondern auch von den beteiligten Zahlungsdienstleistern eine Rückzahlung der Einzahlungsbeträge fordern. Das Argument: Bis zum 1. Juli 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis auf einige Ausnahmen verboten. Zudem galt ein umfassendes Mitwirkungsverbot, sodass illegale Casino-Transaktionen von den Banken eigentlich nicht durchgeführt werden durften. Nun muss der BGH entscheiden, ob Banken sich durch dieses Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Gilt das Mitwirkungsverbot für illegale Casino-Transaktionen unmittelbar?

Bislang steht die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts noch nicht fest. Zuvor hatte das Landgericht Berlin in einem Verfahren die Revision zum BGH zugelassen. Dementsprechend müssen sowohl Banken als auch Kreditkartenanbieter und andere Zahlungsdienstleister nun fürchten, sich unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die Banken durch ihr Handeln gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen haben.

Sollte das Mitwirkungsverbot für Casino-Zahlungen beim Online-Glücksspiel unmittelbar gelten, dann hätten die jeweiligen Banken in eigener Verantwortung geeignete Maßnahmen treffen müssen, um solche illegalen Zahlungen zu unterbinden. Für den Fall, dass das Mitwirkungsverbot nicht „unmittelbar“ gilt, hätte die zuständige Glücksspielbehörde zunächst die illegalen Online-Glücksspiele bekannt geben müssen. Die Behörde ist der Auffassung, dass eine solche Bekanntgabe im Vorfeld nicht erforderlich sei, da allgemein bekannt war, dass Online-Glücksspiele weitestgehend verboten waren. Letztendlich liegt es nun in der Hand des BGH in diesem Streit eine Entscheidung herbeizuführen.

Wie haben deutsche Gerichte bisher entschieden?

Bisher ist die Rechtslage in diesem Zusammenhang noch nicht eindeutig geklärt. Allerdings entschieden bereits in mehreren Fällen deutsche Gerichte, dass Banken und Zahlungsdienstleister gegen das oben beschriebene Mitwirkungsverbot verstoßen haben. So zum Beispiel das Amtsgericht Neuss (Az. 86 C 155/20) und das Landgericht Ulm (Az.: 4 O 202/18). Die endgültige Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts steht allerdings noch aus.

Erst im vergangenen Jahr hatte beispielsweise das niedersächsische Innenministerium ein sogenanntes Payment Blocking für illegale Casino-Transaktionen ins Gespräch gebracht. Hierbei will die Behörde die Banken dazu anweisen, Zahlungen an bestimmte Online-Glücksspielanbieter auf Zuruf zu unterbinden. Der zuständige Innenminister Boris Pistorius (SPD) veröffentlichte bereits im April 2020 eine Pressemitteilung mit folgendem Inhalt:

„Nach wie vor erwarten wir von den Unternehmen der Finanzbranche, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die illegales Glücksspiel betrieben, kritisch überprüfen und notfalls sofort beenden. (…) Sie sind gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen – tun sie dies nicht, werden wir tätig.“

Bereits im März dieses Jahres haben wir uns in einem Artikel die Frage gestellt, ob es eine gute Idee ist, seine erlittenen Casino-Verluste hinterher wieder zurückzufordern. Hierbei sind wir allerdings nicht auf eventuelle Schadensersatzansprüche eingegangen, die gegenüber den beteiligten Banken entstanden sein könnten. Allerdings berichteten wir zuletzt im September darüber, dass das Landgericht München ll eine Erstattung von Casino-Verlusten abgelehnt hat.

Fazit

Der BGH hat die Frage zu klären, ob das Mitwirkungsverbot für die Banken unmittelbar gilt oder nicht. Sollte das höchste deutsche Zivilgericht zu dem Ergebnis kommen, dass das Verbot unmittelbar gilt, dann könnten daraus Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken resultieren. Die Banken hätten dann verhindern müssen, dass die illegalen Casino-Transaktionen durchgeführt werden. Sollte das Mitwirkungsverbot allerdings nicht unmittelbar gelten, dann wäre die Glücksspielbehörde in der Pflicht gewesen, zuvor bekannt zu geben, welche Zahlungsflüsse an welche Anbieter hätten unterbunden werden müssen. Man darf also gespannt sein, wie der BGH in diesem Fall letztendlich entscheiden wird.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/gerechtigkeit-statue-lady-justice-2060093/

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8 Kommentare zu: BGH entscheidet: Sind Banken für Casino-Überweisungen schadensersatzpflichtig?

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Zählen dazu eigentlich auch Auszahlungen?
Ich finde Banken haben viel zu viel Einfluss!
Hoffentlich nicht.. Ich seh´s schon kommen: "HILFE, wie fordere ich Geld von meiner Bank zurück? - Ich habe trotz der Illigalität eingezahlt und will jetzt mein Geld wieder haben, weil ich verloren habe"
Hätten sich Banken und „Casinos“ an geltendes deutsches Recht gehalten würde es keine HILFE Aufschreie geben!

Fakt ist das bei diesem „Hobby“ - und das gilt Ausnahmslos für „alle“ - Geld und Gier reagiert.
Und wie man zu Geld...   Mehr anzeigen
@Ichbins2018: Ich hab den ersten Stein geworfen. Wer Geld überweist und dann nach dem Verlust Hilfe schreit, gehört geschlagen.
@Hidaruma: Ja, natürlich kann man das immer aus zwei Perspektiven betrachten. Doch nach einem "fairen" Casino-Spiel, in dem man halt verloren hat, seine Verluste zurückzufordern, ist m.E. zumindest moralisch verwerflich. Natürlich könnte man...   Mehr anzeigen
@Christian_1994: Wer sein Geld zurückfordert, muss natürlich auch den Nachweise erbringen, wie hoch die Gewinne waren d.h. lediglich die Differenz wäre Erstattungsfähig.
@btssultan: Ja, hoffentlich wird das auch so durchgesetzt. Aber selbst wenn, dann besteht ja immer noch die Gefahr, dass es nicht fair ist. Wenn z.B. Person A bei Anbieter A und Anbieter B jeweils 5.000 Euro einsetzt und bei Anbieter A...   Mehr anzeigen

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