Ein Beamter aus Österreich steht vor Gericht, weil er Aufenthaltsrechte für Asylbewerber gegen Geldzahlungen bewilligte. 46 Personen hätten ihm Geld gezahlt, was er für die Finanzierung seiner Spielsucht nutzte. Jetzt müssen er, seine Komplizen und die Asylbewerber sich vor Gericht verantworten.

Erste Meldungen über den Fall stammen aus dem Jahr 2016. Es handelt sich um ein Mammutverfahren, welches fast 3 Jahre Ermittlungsarbeit gefordert hat. Vor zwei Wochen haben die Verhandlungen vor dem Landesgericht Wiener Neustadt begonnen. Die Liste der Angeklagten ist relativ lang.

Immerhin 51 Personen müssen sich wegen Bestechlichkeit und teilweise wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten. Das Thema ist insgesamt recht brisant, da es um den Verkauf von Aufenthaltstiteln und um den Erwerb derselben durch Migranten geht.

Im Fokus der Ermittlungen und Anklage steht dabei ein 56-jähriger hochrangiger Beamter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, der im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen (20 Kilometer südlich von Wien) gearbeitet hat.

Was wird dem Beamten vorgeworfen?

Zwischen 2014 und 2016 soll er 46 Menschen aus dem Kosovo, Serbien, Bosnien, Moldawien und Mazedonien mit Aufenthaltsberechtigungen (oder Aufenthaltsberechtigungen plus) ausgestattet haben. Ohne ihn hätten sie rechtlich keine Möglichkeit gehabt, diesen Status zu erhalten. Sie werden aus diesem Grund ebenfalls angeklagt.

Der Beamte war kein Altruist und hat es wohl auch nicht aus Nächstenliebe getan. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er im Gegenzug Geld von den Migranten akzeptiert habe. Die genaue Summe konnte nicht mehr festgestellt werden, aber man geht von mehr als 3.000 Euro pro Person aus.

Der Beamte war zwar für die Aufenthaltsberechtigungen nicht unmittelbar zuständig, hatte aber die notwendigen Berechtigungen im EDV-System. Angeblich soll er die Aufenthaltstitel noch am selben Tag ausgestellt haben. Er habe die Berechtigungen einfach ohne Datum und Unterschrift im EDV-System gespeichert – dadurch war das Asyl gewährt.

Nachdem die Vorwürfe bekannt wurden, hat man den Beamten suspendiert. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Akten der Mitangeklagten in der Privatwohnung aufgefunden. Er soll sie laut den Staatsanwälten vor den Augen der Kollegen versteckt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte als Tatmotiv die Spielsucht des Angeklagten angeführt. Der Mann selbst hat vor Gericht sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Handelt es sich um einen Einzeltäter?

Eine 64-jährige Dolmetscherin, ein kosovarischer Unternehmer und moldawischer Fernfahrer müssen sich vor Gericht verantworten. Die Komplizen sollen dabei zahlungswillige Asylbewerber an den Mann vermittelt haben. Die Dolmetscherin hatte in einigen Fällen wohl auch das Geld angenommen und an den Beamten weitergereicht.

Die Anklageschrift geht davon aus, dass sich in den zwei Jahren ein Netzwerk gebildet hat, damit man die Asylbewerber möglichst schnell und einfach mit Aufenthaltstiteln ausstatten kann.

Die Dolmetscherin hat inzwischen ihre Taten gestanden, sie hatte tatsächlich Personen vermittelt. Der Beamte hätte zwischen 3.500 Euro und 7.000 Euro (andere Quellen sprechen von bis zu 9.000) pro verkaufter Aufenthaltsgenehmigung eingenommen. Sie selbst habe 500 Euro von dem Beamten für die Vermittlung erhalten.

Von den angeklagten Migranten haben einige Personen angegeben, dass sie ihre Aufenthaltsbewilligung ganz legal erhalten hätten. Einige Personen haben aber auch gestanden, dass sie die Aufenthaltstitel gekauft hatten. Einer der Anwälte eines geständigen Migranten ist Erich Gemeiner. Er beschrieb die Situation seines Mandanten vor der Gerichtsverhandlung wie folgt:

Er war verzweifelt und sah keinen anderen Ausweg, als das 'Angebot' der Haupttäter in Anspruch zu nehmen.

Welche Konsequenzen drohen für die Angeklagten?

Den Antragsstellern der Aufenthaltsberechtigungen drohen bis zu 5 Jahre Haft, sofern man nachweisen kann, dass sie das Asyl unrechtmäßig erhalten haben. Dem Beamten und der bosnischen Haupt-Vermittlerin drohen bis zu 10 Jahre Haft, falls sich die Anklage als richtig erweist. 

Wenn man die gezahlten Gelder einmal hochrechnet, wird man zu dem Ergebnis kommen, dass selbst nach Abzug von Provisionen zwischen 138.000 Euro und 300.000 Euro durch den Verkauf eingenommen worden sein müssen. Wenn der größte Teil des Geldes zur Finanzierung der Spielsucht verwendet wurde, ist das sicher keine kleine Summe.

Im Vergleich dazu gab es im Dezember 2018 einen Fall, bei dem ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding rund 400.000 Euro aus der Amtskasse veruntreut haben soll. Er hatte damals 2 Jahre Haft erhalten und musste den gesamten Betrag zurückzahlen. Das ist jedoch nichts gegen den Sozialbetrug von fast 2 Millionen Euro in Linz zur Finanzierung von Spielsucht. Sie hatte 4 Jahre ohne Bewährung erhalten.

Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr, dass sich Betrug für Spielsucht nicht lohnt. Irgendwann kommt einmal alles heraus und dann hat man mehr Probleme als vorher. Daher sollte man, wenn man sich verzockt, sich besser gleich zu seinen Problemen bekennen und versuchen, sie bestmöglich zu beheben – ohne Betrug, Amtsmissbrauch oder andere Straftaten. Sobald ein Urteil bekannt wurde, werde ich ein kurzes Update herausbringen.

Bildquelle: Foto, Onsemeliot [CC BY-SA 3.0]

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1 Kommentar zu: Spielsucht: Asylbeamter aus Österreich hat Aufenthaltsstatus verkauft

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Avatar von Anonym
"Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Akten der Mitangeklagten in der Privatwohnung aufgefunden. Er soll sie laut den Staatsanwälten vor den Augen der Kollegen versteckt haben."

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