Im österreichischen Salzburg wird einem Gastronomen vorgeworfen, dass er rund 900.000 Euro Steuern hinterzogen habe. Genauer gesagt geht es dabei um die Gewinne, die er mit seinen Spielautomaten aus vier verschiedenen Lokalen erzielt haben soll. Nun steht der 45-jährige türkische Staatsbürger vor Gericht.

Der pfiffige Geschäftsmann aus Salzburg soll über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren die erwirtschafteten Spielautomaten-Gewinne nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Die Staatsanwaltschaft in Österreich wirft dem Mann vor, Einkommens- und Umsatzsteuer von 865.000 Euro hinterzogen zu haben. Der Verteidiger des Mannes räumt zwar Fehler in der Buchführung ein, findet es aber unverständlich, ihm deshalb Steuerhinterziehung vorzuwerfen.

Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft

Der 45 Jahre alte Mann aus dem Land Salzburg war noch bis vor einiger Zeit Betreiber von insgesamt vier Gastronomiebetrieben. In seinen Lokalen habe der Mann auch mehrere Spielautomaten aufgestellt, mit denen er wohl nicht schlecht verdient hat. Jedenfalls wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, dass er die Gewinne nicht ordnungsgemäß deklariert und dadurch fast 900.000 Euro unversteuert an den österreichischen Finanzbehörden vorbeigeschleust habe.

Im Rahmen der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft die betreffenden Glücksspielgeräte beschlagnahmen und auswerten lassen. Das Ergebnis: Die Geldspielgeräte waren wohl nicht manipuliert, sondern der Angeklagte habe schlicht über die Höhe seiner Einnahmen gegenüber den Finanzbehörden die Unwahrheit gesagt.

Genauer gesagt habe der Angeklagte falsche Jahresabgabeerklärungen abgegeben und dadurch einen Steuerschaden in Höhe von 865.000 Euro verursacht. Auf die Schliche gekommen ist ihm die österreichische Finanzpolizei, die herausgefunden hat, dass er mit seinen aufgestellten Spielautomaten viel höhere Umsätze erwirtschaftete, als er dem Finanzamt mitgeteilt hat. Daraufhin wurden umfangreiche Ermittlungen aufgenommen, die bis heute noch laufen.

Verteidiger fordert Freispruch

Gegenüber der Zeitung „Salzburger Nachrichten“ gab der Verteidiger des Angeklagten zu, dass die Buchungsführung tatsächlich nicht einwandfrei gewesen sei. Dass seinem Mandanten aufgrund der Fehler allerdings nun Steuerhinterziehung vorgeworfen werde, könne der Jurist nicht nachvollziehen.

Stattdessen startet die Verteidigung nun einen Gegenangriff und wirft dem Finanzamt vor, inhaltlich widersprüchlich zu argumentieren. Zudem seien die ermittelten Umsatzschätzungen viel zu hoch erfolgt. Auch das Gericht hat wohl noch Informationsbedarf und hat die Verhandlung zunächst vertagt. Der Grund: Es werden zusätzliche Unterlagen benötigt, um beurteilen zu können, inwieweit sich der Angeklagte tatsächlich einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben könnte. Für den Verteidiger steht das Urteil aber bereits fest:

„Der Angeklagte ist unschuldig, er wird freizusprechen sein“.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Vorfälle etwas anders. Sie weist darauf hin, dass bei den von der Finanzpolizei beschlagnahmten Spielautomaten „erhebliche Differenzen zu den erklärten Erlösen festgestellt wurden“. Hinzu kommt, dass monatliche Tageslosungen zum Teil kopiert und im Nachgang verändert worden sein sollen. In einem ersten Schritt hatte die Behörde gegen den Mann eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 200.000 Euro verhängt. Damit war der ehemalige Gastronom, wie zu erwarten, aber nicht einverstanden.

Illegale Automaten sind in Österreich ein Problem 

In der jüngeren Vergangenheit gab es in mehreren Ländern in Österreich immer wieder Probleme mit illegal aufgestellten oder technisch manipulierten Spielautomaten. Erst im September vergangenen Jahres durchsuchten die Finanzbehörden gemeinsam mit der Polizei in diesem Zusammenhang knapp 30 Örtlichkeiten. In Österreich ist das Glücksspiel Ländersache, was dazu führt, dass in manchen Orten wie in Kärnten oder in Oberösterreich auch außerhalb von Spielbanken an Spielautomaten gespielt werden darf. In anderen Ländern wie in Wien oder Salzburg ist das verboten.

Fazit

Sollte der 45-jährige Ex-Gastronom tatsächlich der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen werden, dann droht ihm aufgrund der Höhe der hinterzogenen Steuern eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus könnte er dazu verurteilt werden, ein Vielfaches seiner Steuerschulden als Strafe zurückzahlen zu müssen. Doch das dürfte angesichts der Tatsache, dass der Mann inzwischen arbeitslos ist, wohl ohnehin schwierig werden. Fraglich ist jedoch, ob die vorliegenden Beweise überhaupt ausreichen werden, den Mann schuldig zu sprechen. Der Angeklagte sieht sich selbst im Recht und beteuert gegenüber den Vorsitzenden Richtern seine Unschuld: „Ich glaube nicht, dass ich eine Straftat begangen habe“.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/salzburg-österreich-mönchsberg-933819/

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6 Kommentare zu: 900.000 Euro Steuerbetrug mit Spielautomaten – Mann vor Gericht

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Dies dürfte kein Einzelfall sein. Auch in Deutschland. Manipulation des Geräte-Ausdrucks ist grade bei kleineren Aufstellern eher die Regel als die Ausnahme.
Hey Begbie! Dazu habe ich leider keine belastbaren Daten gefunden. Aber grundsätzlich sollten ja auch kleine Aufsteller von den Steuerbehörden und ggfs. von der Polizei überprüft werden.
@Christian_1994: Sagen wir mal so, es gibt Möglichkeiten den Ausdruck mit den Spiel- und Fiskaldaten zu manipulieren, um weniger an den Staat abführen zu müssen. Wie es im Detail geht, da kann ich natürlich nix zu sagen.
@Begbie: Ja, da wirst du wahrscheinlich Recht haben. Da kann man nur hoffen, dass so eine Manipulation im Falle einer Kontrolle auch auffliegt
Der Klassiker.

Entweder ein fast cleverer Typ der das ganze Geld in Sicherheit gebracht oder er hat alles verpokert und verwürfelt und das Geld ins Steuerkreislauf rückgeführt.

Ich selber kenne nur einen größeren...   Mehr anzeigen
Danke für deinen Kommentar! Ja, entweder er hat das Geld tatsächlich in Sicherheit gebracht. Vielleicht war die Schätzung des Finanzamtes aber auch tatsächlich zu "optimistisch" und der wahre Schaden ist geringer Mal abwarten,...   Mehr anzeigen

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