In einem Fußballverein im nordrhein-westfälischen Eitorf (19.000 Einwohner) standen über einen Zeitraum von mehreren Jahren insgesamt drei Spielautomaten im Vereinsheim. Trotz regelmäßiger behördlicher Kontrollen hat sich nun plötzlich ein Ehrenamtler des Vereins überraschend auf der Anklagebank wiedergefunden. Der Vorwurf: Illegales Glücksspiel.

Vor rund zwei Wochen musste sich ein 35-jähriger Ehrenamtler eines Fußballvereins wegen illegalen Glücksspiels vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Als Vereinsvorsitzender sei er auch zuständig für das Vereinsheim, in dem seit vielen Jahren auch drei Spielautomaten stehen. Diese Automaten wurden dem jungen Mann nun (fast) zum Verhängnis.

Ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender wollte nach Recht und Gesetz handeln

Der 35-jährige Vereinsvorsitzende aus Eitorf verstand die Welt nicht mehr. Als Verantwortlicher des Vereins wollte er alles richtig machen und sich an alle geltenden Vorschriften halten. Aus diesem Grund beantragte er unter anderem eine Ausschankgenehmigung und setzte im Vereinsheim das Rauchverbot strikt durch. Darüber hinaus zahlte er auch für die drei in den Räumlichkeiten befindlichen Spielautomaten stets pünktlich die Vergnügungssteuer an die Gemeinde Eitorf. Aber wo ist dann das Problem?

An den drei Spielautomaten im Vereinsheim konnten sogenannte Fun Games gespielt werden. Auf GambleJoe berichteten wir bereits mehrfach über diese Art von Spielautomaten, an denen quasi grenzenlose Verluste möglich sind. Zuletzt ging es in einem vor einem Jahr veröffentlichten Artikel darum, dass Täter mit „Fun Games“ Spieler und Behörden betrügen.

Vereinsvorsitzender sollte nun über 20.000 Euro Wertersatz zahlen

Die illegalen Spielautomaten fielen bei einer polizeilichen Kontrolle im Herbst 2022 auf. In diesem Zusammenhang beschlagnahmten die Ermittlungsbehörden die Spielautomaten aus dem Vereinsheim und fertigten entsprechende Anzeigen.  

Der Eitorfer Fußballverein bekam vom Automatenaufsteller pro Monat eine Vergütung in Höhe von 150 Euro – so war es vertraglich festgelegt. Für das Geld konnte der Verein dann verschiedene Trainingsmaterialien wie beispielsweise Fußbälle kaufen und seine Schiedsrichter bezahlen.

Nun forderte die Staatsanwaltschaft Bonn, dass der Vereinsvorsitzende als Verantwortlicher haftbar gemacht wird und 20.500 Euro Wertersatz zahlen soll. Hierbei soll es sich um die geschätzten Gewinne handeln. Diese Gewinne wurden mit den Spielautomaten demnach zu Unrecht erwirtschaftet.

Strafverfahren gegen Vereinschef eingestellt

Nach kurzer Absprache wurde das Strafverfahren gegen den 35-Jährigen vor dem Amtsgericht Siegburg dann aber auch schnell wieder eingestellt. Die Amtsanwältin und die Richterin Julia Dibbert verständigten sich darauf, da dem Angeklagten kein Vorsatz nachgewiesen werden könne. Die Gerichts- und Verfahrenskosten trägt die Landeskasse.

Die bis heute noch beschlagnahmten Spielautomaten sollen schon bald wieder von der Justiz freigegeben werden, sodass sie zurück ins Vereinsheim verbracht werden können – dann hoffentlich mit einem legalen Spielangebot.

Der freigesprochene Vereinsvorsitzende zeigte sich über die Einstellung des Verfahrens zwar erfreut. Gleichzeitig haben ihm die persönlichen Risiken des Ehrenamtes nachdenklich gestimmt, sodass seine Motivation für die Vereinsarbeit gegenwärtig sehr gering sei.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/fussball-kreisliga-kreisklasse-1669214/

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