Spielerschutz und Schutz vor Geldwäsche wird auf dem UK-Markt großgeschrieben. Die Daub Alderney Limited, welche eine Lizenz der UK Gambling Commission erhalten hat, muss jetzt eine Rekordstrafe von 7,1 Millionen Pfund zahlen, weil man die Lizenzbestimmungen in dem Bereich nicht eingehalten hat.

Der Online Glücksspielanbieter, die Daub Alderney Limited ist zwar hierzulande nicht sonderlich bekannt, hat aber viele englische Webseiten. Dazu gehören Lucky VIP Casino, Give Back Bingo, Regal Wins, Magical Vegas und Spin and Win. Die Schutzmaßnahmen des Betreibers in den Bereichen Geldwäsche und Spielerschutz entsprachen nicht den üblichen Standards. Das Unternehmen muss daher eine Geldbuße in Höhe von 7,1 Millionen Pfund (rund 8 Millionen Euro) hinnehmen. Dabei spiegelt die Höhe die Schwere der Verstöße wider.

Die Verstöße der Daub Alderney kurz vorgestellt

Im Wesentlichen hat man zwei große Verfehlungen begangen. Zum einen wurde der Spielerschutz zeitweise nicht richtig umgesetzt. Zum anderen hat man die Risikobewertungen beim Thema Geldwäsche nicht vorgenommen, die man laut Lizenzvereinbarungen hätte anstellen müssen.

Die Verfehlungen beim Spielerschutz

Einige Marken der Daub Alderney LimitedOnline Casinos müssen verschiedene Systeme für den Spielerschutz bereitstellen. Neben dem Anbieten von Limits für das Spielen ist auch der Selbstausschluss beim Casino vorgesehen. Wenn ein Spieler diesen aktiviert, darf er sich nicht mehr einloggen können oder Werbung erhalten.

Vom 14. Juli bis 1. September 2017 gab es ein technisches Problem im System. In der Folge wurden 98 Selbstausschlüsse und 30 E-Mails von Spielern, die unter die Rubrik „problematisches Spielverhalten“ gehören, nicht vom Kundensupport berücksichtigt. Rund 73 betroffene Kunden konnten in dem Zeitraum 17.830,33 britische Pfund (rund 20.000 Euro) einzahlen und verspielen.

Das eingezahlte Geld wurde an alle Spieler zurückgezahlt. Die Gambling Commission hat das technische Versagen in dem Fall anerkannt. Man sieht keinen Vorsatz, zumal man den Fehler relativ schnell gemeldet hat.

Bei der Überprüfung stellte die UKGC jedoch fest, dass es kein schriftliches Verfahren für die Behandlung von Kundenbeschwerden und Streitigkeiten gab. Da es kein geeignetes Beschwerdeverfahren gab, wurde der Drittanbieter eCOGRA als alternativer Streitbeilegungsdienst ernannt.

Die Vergehen im Bereich der Geldwäscheprävention

Das Risiko von Geldwäsche ist im Online Casino laut Auffassung der Regulierungsbehörde relativ groß. Daher müssen dementsprechend Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu verhindern. Das Unternehmen hatte es in der Vergangenheit versäumt, geeignete risikobewusste Richtlinien, Verfahren und Kontrollen im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention zu erstellen. Unter anderem ist im Gesetz vorgesehen, dass Kunden, die innerhalb von 24 Stunden mehr als 2.000 britische Pfund (circa 2.200 Euro) eingezahlt haben, über die Herkunft des Geldes Auskunft geben müssen.

Online Casinos sind nicht nur für den Spielerschutz verantwortlich, sondern müssen auch die Herkunft der Gelder überprüfen, wenn das Risiko für Geldwäsche zu hoch ist. Man hat festgestellt, dass die Fähigkeit des Glücksspielbetreibers, Risiken proaktiv zu erkennen und zu mindern, nicht gegeben war. Neben der geeigneten Risikobewertung wurde auch das Personal in diesem Hinblick nicht gut genug geschult.

Die Themen Geldwäsche und Schutz vor Terrorismusfinanzierung werden in Großbritannien sehr ernst genommen. Der Verstoß gegen diese Auflagen hat zu der Höhe der Geldstrafe den größten Teil beigetragen. Es wurde nicht sichergestellt, dass die eingezahlten Gelder nicht aus kriminellen Machenschaften stammen – hier besteht laut Regulierungsbehörde größter Handlungsbedarf.

Konsequenzen für die Daub Alderney Limited

Die Vergehen haben nicht nur Auswirkungen auf die Daub Alderney Limited, sondern ebenfalls auf den eigentlichen Mutterkonzern Stride Gaming. Man muss das System der Geldwäscheprävention auf den neuesten Stand bringen und der UK Gambling Commission die entsprechenden Änderungen veranschaulichen. Die Wirksamkeit wird dann noch einmal von einem externen Wirtschaftsprüfer bestätigt, der bescheinigen muss, ob alle vereinbarten UKGC-Bedingungen eingehalten werden.

Außerdem muss das Unternehmen einen Sonderberichterstatter zur Fiskalkontrolle seiner Marken einstellen. Der neue Kontrolleur soll Befugnisse des Personalmanagements haben. Ferner wurden umfangreiche Geldwäscheprävention-Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter des Glücksspielanbieters festgelegt. Die Kenntnisse müssen wenigstens einmal im Jahr aufgefrischt werden.

Als Strafe für die Vergehen wurde eine Strafzahlung von 7,1 Millionen britischen Pfund (rund 8 Millionen Euro) vereinbart. Darunter sind nicht die Rückzahlungen an die Spieler enthalten. UKGC-Direktor Richard Watson kommentierte das Strafmaß wie folgt:

Die Standards des Betreibers entsprachen nicht den erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Geldstrafe spiegelt die Schwere dieser Lücken wider. Die Aktion war und ist Teil einer laufenden Untersuchung des gesamten Online Casino Sektors.

Eine relativ harte Strafe

Stride Gaming wollte sich bereits Anfang des Jahres vom britischen Markt distanzieren, um international besser aufgestellt zu sein. Dennoch hat man immer noch eine Konzession aus Großbritannien und muss deren Bestimmungen einhalten. Im August wurde bereits bekannt, dass man mit einer hohen Geldstrafe rechnen muss. Die Aktie von Stride Gaming brach bereits zu dem Zeitpunkt um 35 % ein.

Insgesamt fiel die Strafe relativ hart aus. Dennoch kommt das Unternehmen nicht an die Rekordstrafe der 888 Holding Limited heran. Im August 2017 war das Unternehmen wegen ähnlichen Verstößen mit einer Strafzahlung in Höhe von 7,8 Millionen britischen Pfund (rund 8,7 Millionen Euro) belegt worden.

Trotzdem handelt es sich um eine schwere Strafe und die Gambling Commission beweist einmal mehr, dass man hart gegen Schwarze Schafe in der Online Casino Branche vorgeht. Verstöße gegen die Lizenzauflagen lohnen sich nicht und werden garantiert geahndet.

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