Im Freistaat Sachsen gibt es 402 Spielotheken, die von den Neuregelungen des Glücksspielvertrags betroffen sind. 171 von diesen Spielhallen hätten eigentlich zum 1. Oktober 2017 schließen müssen. Die Landesdirektion geht nun gegen Betreiber vor, die trotz fehlender Konzession ihr Angebot immer noch nicht eingestellt haben.

Die 5-jährige Übergangsfrist des neuen Glücksspielstaatsvertrages vom 1. Juli 2012 ging auch in Sachsen am 30. September 2017 zu Ende. Seitdem gelten verschärfte Mindestabstände von 250 Metern zu den Spielhallen untereinander sowie zu Schulen. Des Weiteren sind Mehrfachkonzessionen verboten. Mittlerweile wurden seitens der Behörden alle Härtefallanträge bearbeitet und 171 Spielotheken hätten zum 30. September schließen müssen. Nicht alle Betreiber haben dies bisher gemacht und ihnen drohen nun Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegalem Glücksspiel.

Zur Situation in Sachsen

402 Spielhallen waren von der Gesetzesänderung betroffen und mussten neue Glücksspiellizenzen beantragen. Ergebnis der Überprüfung war, dass 170 der Spielotheken weiterhin betrieben werden dürfen und 171 zu schließen sind. 51 Fälle hatten sich durch Betreiberwechsel oder freiwillige Betriebsaufgabe von selbst erledigt, 10 Betreiber hatten keine Anträge gestellt.

5 Jahre hat man seitens der Politik den Spielhallenbetreibern gegeben, damit man sich auf die neue Rechtslage einstellen kann. Diese Frist ist am 01. Oktober abgelaufen. Spielotheken ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis hätten ihren Betrieb einstellen müssen.

Dies gilt im Übrigen auch für Standorte, bei denen die Eilanträge auf einstweiligen Rechtsschutz von den Verwaltungsgerichten abgewiesen wurden. Selbst ein Widerspruch gegen diese Entscheidung kann die Schließung nicht ersetzen.

Die Landesdirektion Sachsen hat derzeit Kenntnis von 44 Spielhallen, die ohne Erlaubnis Glücksspiele weiterhin anbieten. Laut einer Sprecherin seien bereits Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden.

Im Übrigen machen sich Spieler ebenfalls strafbar, wenn sie bewusst und vorsätzlich an illegalem Glücksspiel teilnehmen. Man sollte also Spielhallen meiden, die nicht mehr über eine aktuelle Glücksspielerlaubnis verfügen.

 Welche Konsequenzen können drohen?

Wenn man eine Spielhalle ohne Lizenz betreibt, handelt es sich um illegales Glücksspiel, was laut § 284 StGB eine Straftat darstellt. Mehrmals habe man seitens der Landesregierung darauf hingewiesen. Die betreffenden Betreiber werden in der nächsten Zeit folglich Anhörungsschreiben erhalten und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet.

Durch das Verfahren können dann Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.000 Euro verhängt werden. Außerdem kann der Betrieb der Spielotheken durch Schließungsverfügungen untersagt und ein Zwangsgeld bis 25.000 Euro festgesetzt werden.

Was bringen die Schließungen der Spielhallen?

Insgesamt sind die Spielhallenschließungen deutschlandweit sehr umstritten und es gibt auch einige Bundesländer, die das neue Gesetz durch Sonderlösungen wie beispielsweise in Bayern umgehen.

Die Kritik kommt vermehrt seitens der Betreiber, da durch die Schließungen mehr als 1.000 Arbeitsplätze wegfallen würden. Außerdem befürchtet die Automaten-Branche, dass das Glücksspiel zunehmend in unkontrollierbare Bereiche gelenkt wird. Unter anderem wird an dieser Stelle auf Online Casinos gezeigt.

Allerdings wird man im Online Bereich vor allem Befürchtungen vor der Konkurrenz und den Umsatzeinbußen haben. Derzeit wird das Glücksspielangebot im Internet immer besser. Viele Anbieter haben diverse Games im Angebot und nicht nur Slot Machines, wobei man auch bei den Spielautomaten möglichst viele verschiedene Softwarehersteller anbietet. Spielhallen können mit dem umfangreichen Angebot nicht mithalten. In den letzten Jahren kam es bereits zu einem rasanten Anstieg der Umsätze im Online-Gambling Bereich, nach offiziellen Angaben wurden 2016 in diesem Sektor in Deutschland 2 Milliarden Euro ausgegeben.

Sicherlich muss man gestehen, dass die Mindestabstände in Bezug auf den Spielerschutz keinen Rieseneffekt haben werden. Letztlich wird jemand, der am Automaten spielen möchte, auch mehr als 250 Meter zurücklegen, um dies zu machen. Zumal es einen Selbstausschluss für Spielotheken bisher nicht gibt, dieser gilt nur für Spielbanken. Daher ist es fraglich, ob das neue Glücksspielgesetz wirklich den Spielerschutz verbessern kann.

Dennoch zeigt das Vorgehen der Landesdirektion in Sachsen, dass man Gesetze auch umsetzen kann und nicht nach kreativen Lösungen zur Umgehung sucht, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist.

Bildquelle: 133252643 - Las Vegas - Nevada © AK-DigiArt

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