Wenn Spielhallen aufgrund des Mindestabstands untereinander geschlossen werden müssen, ist oft nicht klar, welche Spielothek weiter betrieben werden darf. Im Zweifelsfall wurde gelost. Gegen den Losentscheid klagten viele Betreiber, die Folge waren aufwendige und kostspielige Rechtsprozesse.

Wenn Spielhallen wegen des Mindestabstands von 100 Metern untereinander schließen mussten, entschied des Öfteren das Los in Niedersachsen, wenn die Betreiber sonst die gleichen Qualitäten aufwiesen. Diese Regelung wurde Mitte 2017 eingeführt, aber Betreiber klagten immer wieder dagegen, sodass Niedersachsen nur für die Rechtsstreitigkeiten um Spielhallenschließungen rund 900.000 Euro eingeplant hatte.

Im September 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zudem geurteilt, dass eine Entscheidung durch ein Losverfahren zwar möglich sein könne, zunächst aber ein geeignetes Auswahlverfahren durchlaufen werden müsse. Die Praxis des Losverfahrens als alleiniges Entscheidungsmittel wurde damit untersagt. An die Stelle tritt im neuen niedersächsischen Glücksspielgesetz nun ein Auswahlverfahren.

Was sieht das neue Auswahlverfahren Niedersachsens vor?

Künftig soll in Niedersachsen anhand von nachvollziehbaren Kriterien entschieden werden, welche Spielotheken weiterhin betrieben werden dürfen. Frühere Entscheidungen aus Losverfahren sollen nach dem neuen Modell korrigiert werden. Dabei sollen vier Kriterien zur Entscheidung über den Weiterbetrieb führen:

  • Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten
  • Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, ein Rauchverbot in der Spielhalle zu verhängen
  • Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen
  • Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten

Die Gesetzesänderungen sollen aber noch weiter gehen. So plant man jetzt auch in Niedersachsen ein landesweites Sperrsystem für Spielhallen. Problemspieler und Spielsüchtige sollen sich in einer Sperrdatei eintragen können und dann keinen Zutritt mehr zu Spielhallen in dem Bundesland bekommen. Die Betreiber sollen die Pflicht haben, das Sperrsystem zu nutzen und müssen auch die Kunden mit der Sperrdatei am Eingang abgleichen.

Weiterhin ist eine neue Härtefallregelung vorgesehen. Mit dieser Regelung sollen Betreiber in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, den Betrieb bis 30. Juni 2021 aufrechtzuerhalten, selbst wenn der Mindestabstand zu anderen Spielhallen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht eingehalten wird. Die Regierung Niedersachsens verspricht sich davon, dass negative Auswirkungen wie das Wegfallen von Arbeitsplätzen abgefedert werden.

Begründungen zu den neuen Gesetzesänderungen

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hatte die Ziele, welche man mit den neuen Gesetzen verfolgt, relativ klar umrissen:

Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren. Deshalb setzen wir auf klar definierte sachliche Kriterien. Diese Kriterien sorgen für einen besseren Schutz der Spielenden. Gleichzeitig erhöhen sie die Planungssicherheit für Spielhallenbetreiber.

Weiterhin sprach sich der niedersächsische Minister für ein bundeseinheitliches Sperrsystem aus. Die derzeitige Lösung sei aus der Not geboren, da der Glücksspielstaatsvertrag nichts Besseres vorsehe. Ob man sich beim Sperrsystem an der OASIS Software des Hessischen Ministeriums orientiert, ist noch offen. Vom Minister hieß es dazu lediglich:

Ein bundesweites Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, wollen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen. Das niedersächsische Glücksspielgesetz könnte Vorbildcharakter für andere Länder haben und die Schaffung einer bundesweiten Sperrdatei beschleunigen.

Wie geht es in Niedersachsen jetzt weiter?

In Niedersachsen gibt es etwa 1.900 Spielhallen. Als es mit den Spielhallenschließungen angefangen hat, ging man von 950 Spielotheken aus, welche schließen müssen. Im November 2017 sollen bereits 700 Spielhallen geschlossen worden sein. Ein Sprecher des niedersächsischen Landesministeriums konnte nicht sagen, wie viele Spielhallenbetreiber von den neuen Änderungen betroffen sein werden und wie viele Verfahren neu entschieden werden müssen.

Das Wirtschaftsministerium hat mit dem neuen Gesetz, welches am 21. Mai 2019 durch das niedersächsische Kabinett ging, ein umfangreiches Auswahlverfahren beschlossen. Von den Bezirksämtern muss es in Zukunft umgesetzt werden. Vielleicht gibt es dann keine Losentscheidungen mehr und bessere rechtliche Klarheit für die Betreiber. Es bleibt abzuwarten, wie die Regelungen umgesetzt werden und vor allem, wie viele Härtefallanträge gestellt werden.

Bildquelle: Fotolia 232158125 - Tombolalose mit einer Niete © M. Schuppich

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