Ein Casino-Mitarbeiter hatte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen seinen Arbeitgeber geklagt, da er der Ansicht war, dass ihm die Pflichtruhetage, welche ihm gesetzlich zustehen, nicht gewährt wurden. Das EuGH hat jetzt gegen den Kläger entschieden.

Der Mitarbeiter war von 1991 bis 2014 bei einem Casino in Portugal beschäftigt. Bis auf den 24. Dezember hat die Spielbank täglich vom Nachmittag bis zum folgenden Morgen geöffnet. In den Jahren 2008 und 2009 arbeiteten die Angestellten des Casinos teilweise 7 Tage hintereinander. Erst 2010 wurden die Arbeitszeiten geändert, sodass eine 6-Tage-Woche der Standard wurde.

Im März 2014 endete der Arbeitsvertrag des Klägers und er forderte Entschädigungszahlungen, weil ihm die Pflichtruhetage, die ihm eigentlich zugestanden hätten, nicht gewährt wurden.

Hintergrund der Klage - die Arbeitsrichtlinie der EU

Laut europäischer Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG vom 4.11.2003) hat ein Arbeitnehmer für jeden Siebentageszeitraum einen Anspruch auf eine Mindestruhezeit von 24 Stunden, zusätzlich zur täglichen Ruhezeit von 11 Stunden.

Problematisch war, dass ein Gericht in Porto Zweifel bei der Auslegung hatte. Streitpunkt war, ob die Mindestruhezeit spätestens nach 6 aufeinanderfolgenden Tagen gewährt werden muss. Das Gericht war sich nicht sicher und gab diese Frage an den EuGH weiter.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Laut Gericht regelt die EU-Richtlinie lediglich, dass 24 Stunden Mindestruhe einem Arbeitnehmer innerhalb jedes Siebentageszeitraumes zustehen. Wann die Mindestruhe gewährt wird, regelt die Richtlinie nicht.

Daher kann die Ruhezeit an einem beliebigen Tag in jedem Siebentageszeitraum gelegt werden. Zweck der Richtlinie sei es zwar, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, dennoch müsse man bei der Umsetzung ein wenig Flexibilität einräumen.

Theoretisch bedeutet diese Entscheidung des EuGHs jetzt, dass ein Arbeitnehmer bis zu 12 Tage am Stück arbeiten könnte. Wenn er innerhalb von 2 Wochen am ersten und letzten Tag freinehmen kann oder muss, ist dies der Fall.

Hat das Urteil Auswirkungen auf Deutschland?

Die EU-Richtlinie regelt lediglich die Mindestnormen zum Schutz der Arbeitnehmer. Es ist durchaus möglich, dass die Mitgliedsstaaten für den Arbeitnehmer günstigere Rechtsvorschriften erlassen.

Sicherlich ist das Ergebnis der Anfrage für den ehemaligen Mitarbeiter des Casinos in Portugal ungünstig, da er nun keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen hat. Für Arbeitnehmer in Deutschland kann das Urteil auch Auswirkungen haben, allerdings hängt das von den jeweiligen Arbeits- oder Tarifverträgen ab. Laut Arbeitsgesetz ist der Sonntag als Ruhetag geschützt. Einige Berufe sind von der Regelung ausgenommen, darunter fallen auch Beschäftigte in den Branchen Gastronomie, Bäckerei, Krankenhäuser, Polizei, Kinos und eben Spielbanken. Dennoch, laut Gesetz stehen auch ihnen derzeit 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr zu.

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5 Kommentare zu: Casino-Mitarbeiter müssen im schlimmsten Fall 12 Tage am Stück arbeiten

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Avatar von Anonym
Dafür haben die aber einen lockeren Job und verdienen auch noch gut dabei.
Avatar von J****r
Mich würde interessieren wie der Verdienst durchschnittlich ist bei solchen Arbeitszeiten.
Desweiteren habe ich vor kurzem eine Doku über Malta gesehen. Alter ich konnte es kaum glauben wie geil es da war. Und wie nett die Leute....   Mehr anzeigen
Avatar von Anonym
Ok. Es kann sehr gut sein, dass ich hier einen Denkfehler habe, daher wäre es super wenn man mich aufklären könnte. Ich zitiere nun den Satz: Laut Europäischer Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG vom 4.11.2003) hat ein...   Mehr anzeigen
Mit Gesetzestexten ist es immer so eine Sache.

Es steht in der Richtlinie geschrieben, dass pro 24-Stunden-Zeitraum der Arbeitnehmer eine Ruhephase von 11 Stunden am Stück haben muss und pro 7-Tage-Zeitraum eine Mindestruhe von 24...   Mehr anzeigen
Avatar von Anonym
@Christoph: Weil ich Affe siebzehn anstatt sieben Tage gelesen habe. Nun ist es auch verständlich xD Habe also doch den Denkfehler gehabt. Danke dir und nichts für ungut

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