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Ein- und Auszahlungsmethoden: Mandato Überweisung ging zurück

Thema erstellt am 18.09.2023 | Seite: 1 von 1 | Antworten: 3 | Ansichten: 1.843
Silvi2020
Amateur
Ich brauche mal eure Hilfe, ich habe heute bei Platincasino 5x10 Euro per Banküberweisung mit Mandato eingezahlt. Alles schön und und gut, Geld kam auf Spielerkonto an, natürlich kein Glück gehabt. Nun habe ich auf meinem Bankkonto Gesehen, dass die Echtzeitüberweisumgen aber wieder auf meinem Bankkonto gelandet sind mit dem Hinweis: Empfänger nicht erreichbar. Was soll ich nun tun? Der VIP bei Platin hat natürlich auch keine Ahnung. Soll ich das erstmal aussitzen? Habe keine Lust auf Stress mit Inkasso etc… Bankkonto war gedeckt, also daran liegt’s nicht. Einige Einzahlungen vorher ging alles noch nochmal. Ich kenne aber Platin - die berechnen das noch pro Überweisung 10 Euro, da werden aus 50 schnell mal 100… 
btssultan
Amateur
Der Fehler liegt dem Anschein nach nicht bei dir, was du auch nachweisen kannst, somit wäre eine Gebühr von Platincasino nicht gerechtfertigt, würde mich ansonsten direkt an den Überweisungsanbieter wenden. 

Selbst wenn die es an ein Inkasso schicken, ist weder das Inkasso im Recht, noch die anfallende Gebühren, diese vermutlich bei 99 % aller Fälle vor Gericht, als Sittenwidrig eingestuft werden dürften, da diese meist in keiner Relation sind bzw. Gebühren erhoben werden, die so nicht berechnet werden dürfen oder viel zu hoch angelegt wurden. 

Leider Zahlen nur viele ahnungslose diese Gebühren, aus Angst es geht vor das Gericht oder der Gerichtsvollzieher steht gleich da. Überwiegend lassen es vieles Inkasso dann bei ihren Drohbriefen, weil sie wissen, dass ein gerichtliches Verfahren Vorkasse bedeuten würde und im dümmsten Fall, sofern Fehler vorliegen, auch weitere Unkosten.
gamble1
Legende

btssultan schrieb am 18.09.2023 um 23:22 Uhr: Der Fehler liegt dem Anschein nach nicht bei dir, was du auch nachweisen kannst, somit wäre eine Gebühr von Platincasino nicht gerechtfertigt, würde mich ansonsten direkt an den Überweisungsanbieter wenden. 

Selbst wenn die es an ein Inkasso schicken, ist weder das Inkasso im Recht, noch die anfallende Gebühren, diese vermutlich bei 99 % aller Fälle vor Gericht, als Sittenwidrig eingestuft werden dürften, da diese meist in keiner Relation sind bzw. Gebühren erhoben werden, die so nicht berechnet werden dürfen oder viel zu hoch angelegt wurden. 

Leider Zahlen nur viele ahnungslose diese Gebühren, aus Angst es geht vor das Gericht oder der Gerichtsvollzieher steht gleich da. Überwiegend lassen es vieles Inkasso dann bei ihren Drohbriefen, weil sie wissen, dass ein gerichtliches Verfahren Vorkasse bedeuten würde und im dümmsten Fall, sofern Fehler vorliegen, auch weitere Unkosten.

Naja wenn man eine bestätigte Onlineüberweisung für eine Dienstleistung die man erhalten hat zurückzieht kann das im schlimmsten Fall als eingehungsbetrug ausgelegt werden 


Das bedeutet auch wenn man selbst nichts gemacht hat wär hier auch der Anbieter und wenn man sich nicht meldet auch das Inkasso im Recht und man müsste dies im nächsten Schritt dem Zahlungsanbieter anlasten der dann die Gebühren decken muss sofern es eine legale Transaktion war die nicht aus Gründen der Rechtslage oder anderen storniert wurde 

Die allgemeinen Inkassokosten da müsste man im Einzelfall genau schauen was berechnet wurde und dann könnte man auf ggf. angefallene nicht durchsetzungsfähige Kosten hinweisen 

Grundsätzlich hat der Anbieter aber das Recht zur Mahnung und folglich auch das Recht Mahnkosten zu berechnen bei mehreren einzelnen Buchungen kann die Rückbuchung auch pro Buchung berechnet werden da die Banken diese kosten auch pro Buchung festsetzen und nicht für alle Buchungen in Zeitraum X 

Wenn du zb. einen PayPal Account hast und 5 Lastschriften nicht eingelöst werden wird dir auch 5 x 4,xx berechnet was dann auch 20 € sind 
btssultan
Amateur

gamble1 schrieb am 19.09.2023 um 08:36 Uhr:

Naja wenn man eine bestätigte Onlineüberweisung für eine Dienstleistung die man erhalten hat zurückzieht kann das im schlimmsten Fall als eingehungsbetrug ausgelegt werden 


Das bedeutet auch wenn man selbst nichts gemacht hat wär hier auch der Anbieter und wenn man sich nicht meldet auch das Inkasso im Recht und man müsste dies im nächsten Schritt dem Zahlungsanbieter anlasten der dann die Gebühren decken muss sofern es eine legale Transaktion war die nicht aus Gründen der Rechtslage oder anderen storniert wurde 

Die allgemeinen Inkassokosten da müsste man im Einzelfall genau schauen was berechnet wurde und dann könnte man auf ggf. angefallene nicht durchsetzungsfähige Kosten hinweisen 

Grundsätzlich hat der Anbieter aber das Recht zur Mahnung und folglich auch das Recht Mahnkosten zu berechnen bei mehreren einzelnen Buchungen kann die Rückbuchung auch pro Buchung berechnet werden da die Banken diese kosten auch pro Buchung festsetzen und nicht für alle Buchungen in Zeitraum X 

Wenn du zb. einen PayPal Account hast und 5 Lastschriften nicht eingelöst werden wird dir auch 5 x 4,xx berechnet was dann auch 20 € sind 

Eingehungsbetrug würde dann vorliegen, wenn man im Vorfeld wissentlich, mit der Absicht agieren würde, z. B. aufgrund von unzureichender Deckung des Kontos, eine Transaktion durchzuführen, diese schon von Anfang an nicht möglich wäre, also wissentlich versucht jemand damit zu schaden oder sich einen Vorteil zu verschaffen. 


Liegt hier aber nach genannter Sachlage nicht vor, da die Kundin, willens war, genannte Zahlung zu tätigen und diese auch mit Zustimmung per Drittanbieter eingereicht wurde, auch wurde entsprechend auf dem Spielerkonto eine Gutschrift per System eingelöst. Da es sich hierbei um einen Systemfehler handelt, ist dieser vermutlich auch anders zu werden, auch da die Überweisung an eine Drittpartei vergeben wurde.

Ich würde mich entsprechend an das Casino wenden und eine Bestätigung einholen. So hat man etwas in der Hand bezüglich Inkasso etc. und kann nachweisen, dass man sich um eine Klärung bemüht hat.

Aktuelle Themen19.05.2024 um 23:17 Uhr

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