Tipbet zählt zu den ältesten Online-Sportwettenanbietern überhaupt. Man ist dort seit mehr als 20 Jahren in vielen Ländern Europas aktiv. Aktuell scheinen die Geschäfte des Bookies jedoch weitgehend flachzuliegen. Die MGA hat ihre Genehmigung entzogen – und die Website kann nicht erreicht werden. Auslöser sind Verstöße gegen die regulatorischen Vorschriften in zahlreichen Punkten der Lizenzvereinbarung.

Lizenzentzüge kommen bei europäischen Sportwettenanbietern oder Online Casinos relativ selten vor bzw. gelangen oft nicht an die Öffentlichkeit. Lediglich dann, wenn es bekannte Namen der Branche trifft oder kriminelle Vorgänge zugrunde liegen, ist die Aufmerksamkeit größer. Wer eine Genehmigung eines Lizenzstellers in Europa hat, sorgt im Allgemeinen dafür, dass sie auch bestehen bleibt. Schließlich hängt davon meistens das ganze Geschäft ab.

Der Referenzfall in Deutschland ist (und bleibt wohl auch zukünftig) die Aberkennung der deutschen Lizenz von Tipster durch die GGL. Nach einer Großrazzia bei Tipster wurden den Verantwortlichen verschiedene Vergehen zur Last gelegt. Es ging bei Tipster um Steuerbetrug im Rahmen von etwa 700 Millionen Euro, die Bildung einer kriminellen Vereinigung und weitere Delikte.

Ganz so weitreichend scheinen die Verstöße von Tipbet, die nun dazu geführt haben, dass die Malta Gaming Authority (MGA) dem Buchmacher ihre Lizenz aberkannt hat, nicht zu sein. Ein krimineller Hintergrund ist hier zunächst nicht zu erkennen. Tipbet kam seinen laut Lizenzvereinbarung beschlossenen Verpflichtungen aber offenbar nicht nach. Gleich mehrere Punkte wurden von der MGA bemängelt. Wohl auch da Tipbet zu den bekanntesten Sportwettenanbietern in Mitteleuropa zählt, gab die Behörde zu dem Fall eine umfangreiche Pressemitteilung heraus.

Warum kam es genau zum Lizenzentzug bei Tipbet?

Konkret soll Tipbet gegen Bestimmungen aus dem Abschnitt 9 der Lizenzvereinbarung verstoßen haben. In der Pressemitteilung heißt es, man habe sich entschlossen, die Genehmigung mit der Referenznummer MGA/B2C/303/2015 der Tipbet Limited mit Wirkung vom 28. November 2023 zu widerrufen. Der „Status of Licence“ steht derzeit auf „Cancelled“.

„Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Vorschriften 9 (1) (c), 9 (1) (d), 9 (1) (i), 9 (1) (l), 9 (1), 9 (1) (m) und 10 (1) (a) der Gaming Compliance and Enforcement Regulations (S.L. 583.06).“

In diesem Bereich werden die Kündigungsrechte der MGA im Zusammenhang mit bestimmten Verstößen gefasst. Was Tipbet im Einzelnen falsch gemacht hat, wird im Statement nicht erwähnt. Aus den Informationen der betreffenden Abschnitte der Gaming Compliance and Enforcement Regulations lässt sich nur ein allgemeines Bild zeichnen:

  • „Die zugelassene Person hat eine oder mehrere geltende Verpflichtungen im Rahmen von Regulierungsinstrumenten oder anderen geltenden maltesischen Rechtsvorschriften nicht erfüllt.“
  • „Die zugelassene Person hat es versäumt, die finanziellen Verpflichtungen für ihre Geschäftstätigkeit zu erfüllen - oder die Behörde hat Grund zu der Annahme, dass ein solches Versäumnis unmittelbar bevorsteht.“
  • „Die zugelassene Person hat es versäumt, Verpflichtungen gegenüber Spielern rechtzeitig zu erfüllen - oder die Behörde hat Grund zu der Annahme, dass ein solches Versäumnis unmittelbar bevorsteht.“
  • „Die zugelassene Person hat es versäumt, alle der Behörde geschuldeten Beträge fristgerecht zu zahlen.“
  • „Die Behörde hat nach ihrem alleinigen Ermessen festgestellt, dass ein wesentlicher und ausreichender Grund für die Aussetzung der Zulassung vorliegt.“
  • Es liegt einer der in Regel 9 genannten Gründe für eine Aussetzung vor und die Behörde stellt nach ihrem alleinigen Ermessen fest, dass der Widerruf der Zulassung die geeignetste Maßnahme ist.“

Diese Schritte wurden Tipbet mit der Aberkennung der Lizenz auferlegt

Die MGA hat in ihrer Pressmitteilung nicht nur die Punkte der Lizenzvereinbarung veröffentlicht, gegen die Tipbet verstoßen haben soll. Sie schildert auch die Maßnahmen, die man vonseiten des Bookies gemäß der Entscheidung durchführen müsse:

  1. Der gesamte Spielbetrieb sei mit sofortiger Wirkung einzustellen und es dürften keine neuen Kunden mehr aufgenommen werden.
  2. Bestehenden Spielern soll der Zugang zu ihren Konten weiterhin ermöglicht werden, um die Auszahlung ihrer ausstehenden Spielerguthaben zu beantragen.
  3. Es müsse eine Erstattung aller Spielergelder an die rechtmäßigen Spieler in Übereinstimmung mit dem Glücksspielgesetz (Kapitel 583 der maltesischen Gesetze) gewährleistet werden.
  4. Der Begleichung aller ausstehenden Gebühren, die der Behörde zustehen, sei innerhalb einer Frist von fünf Tagen nachzukommen.
  5. Der Behörde müsse innerhalb von sieben Tagen ein aus dem Back-End-System von Tipbet extrahierter Transaktionsbericht mit den entsprechenden Kontoauszügen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, dass alle Spielergelder ordnungsgemäß an die registrierten Spieler überwiesen wurden (die MGA behält sich das Recht vor, eigenständig ein solches Dokument zu exportieren).
  6. Mit sofortiger Wirkung sind alle Verweise auf die Behörde und die Genehmigung gemäß Artikel 51 des Glücksspielgesetzes (Kapitel 583 der Gesetze von Malta) zu entfernen.

Über TipbetTipbet ist bereits seit 1995 als Online-Sportwettenanbieter tätig und gehört damit zu den ältesten Unternehmen der Branche. Der Hauptsitz befindet sich im maltesischen Gzira. Seit 2014 führte man dementsprechend die Lizenz der MGA, die nun aberkannt wurde. Neben dem Online-Geschäft, das Sportwetten, E-Sportwetten sowie Casino Spiele und ein Live Casino einschließt, hat Tipbet über zwei Dekaden auch stationäre Wettbüros betrieben - vor allem in Deutschland. Nach der Neuregulierung des deutschen Marktes gingen viele Filialen an die Konkurrenz. Bekannt war Tipbet zudem als Sponsor von Werder Bremen, Fortuna Düsseldorf oder der Basketball-Bundesliga. Eine deutsche Lizenz hat Tipbet nicht.

Fazit

Was im Detail dazu geführt hat, dass sich die MGA bei Tipbet zu einer Aberkennung der Lizenz entschieden hat bzw. wie die Ausmaße der Verstöße sind, wird nicht offiziell mitgeteilt. Grundsätzlich geht es aber ganz offenbar um Geld. Wahrscheinlich schuldet der Bookie seinen Kunden und der Behörde eine ganze Menge Bares. Womöglich haben sich viele Spieler bei der MGA beschwert. Fraglich ist, ob der Bookie entsprechende Summen zahlen kann. Es scheint hier erhebliche wirtschaftliche Probleme zu geben. Der Vorgabe der Aufrechterhaltung des Logins für bestehende Kunden und der damit verbundenen Auszahlungsgewährleistung kommt man – zumindest aktuell – nicht nach: Die Website ist nicht erreichbar. Ob es weitere Konsequenzen gibt, bleibt abzuwarten.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/illustrations/corona-rubber-stamp-temporarily-4914549/ + Screenshot von https://authorisation.mga.org.mt/verification.aspx?lang=EN&company=b3824cae-6bf1-401b-9a23-6f0eae55b678&details=1

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