Eine junge Mutter aus Niedersachsen hat beim Blick auf ihre Kreditkartenabrechnung wohl nicht schlecht gestaunt. Zunächst konnte sie sich die Forderung von Google in Höhe von knapp 2.700 Euro nämlich nicht erklären. Bis ihr klar wurde, dass ihr siebenjähriger Sohn für das Dilemma verantwortlich ist. Über den Fall berichtet in diesen Tagen die Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen.

Die Geschichte beginnt, als die ahnungslose Frau ihrem Kind das Smartphone gegeben hat. Der Siebenjährige sollte damit primär eine Lern-App nutzen und durfte anschließend beim Spiel „Brawl Stars“ ein wenig entspannen. Die Mutter erlaubte ihrem Sohn, für ein paar Euro sogenannte Google Play Karten zu kaufen, mit denen dann In-App-Käufe abgewickelt werden konnten. Aber dem Siebenjährigen war sein Taschengeld wohl nicht genug – er tätigte stattdessen In-App-Käufe für 2.753,91 Euro. Erst als die Bank die Kreditkartenabrechnung schickt, wird der Mutter klar, dass etwas nicht stimmt.

Wie konnte das passieren?

Die Idee einer Google Play Gutscheinkarte ist, dass Ausgaben begrenzt und kontrolliert werden. Dieses Prinzip hätte im vorliegenden Fall theoretisch auch funktioniert. Das Problem war jedoch, dass zusätzlich zu der Guthabenkarte auch die Kreditkarte der Mutter als Zahlungsmethode im Profil hinterlegt war. Dementsprechend war es dem Siebenjährigen problemlos möglich, zunächst die Guthabenkarte aufzubrauchen und dann weitere In-App-Käufe über die Kreditkarte abzuwickeln.

Da die Frau die horrende Abrechnung verständlicherweise nicht bezahlen wollte, wandte sie sich an die zuständige Verbraucherschutzzentrale in Niedersachsen. Hier hat man versucht, gegenüber Google um Verständnis zu werben. Mit Erfolg: Der Internetgigant hat kulanzhalber auf einen Großteil der Forderung in Höhe von 2.654,31 Euro verzichtet.

In Deutschland dürfen Minderjährige ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten grundsätzlich keine Rechtsgeschäfte in diesen Dimensionen abschließen. Aus diesem Grund lohnt es sich laut Verbraucherschutzzentrale, gegen die Forderung Widerspruch einzulegen. Ein Vertrag mit dem Spielanbieter ist nämlich nicht zustande gekommen.

Um so ein Dilemma zu verhindern, sollten Kinder über den verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones aufgeklärt werden. Darüber hinaus sollten auch die Erziehungsberechtigten notwendige Vorkehrungen treffen, indem sie beispielsweise einen Passwortschutz für Käufe einführen. Auf dem Handy der Kinder sollte möglichst keine weitere Zahlungsmethode als die Google Play Guthabenkarten hinzugefügt werden, damit keine hohen finanziellen Schäden entstehen können.

Tipp: Auch eine sogenannte Drittanbietersperre beim eigenen Mobilfunkanbieter kann die (minderjährigen) Nutzerinnen und Nutzer vor explodierenden Kosten schützen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass an keinen kostenpflichtigen Gewinnspielen mehr teilgenommen werden kann.

Fazit

Abschließend lässt sich feststellen, dass es die Verantwortlichen den minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern überraschend einfach machen, für Hunderte oder gar Tausende Euro In-App-Käufe durchzuführen. Die meisten Eltern wiegen sich durch Guthabenkarten in falscher Sicherheit und wissen nicht, dass oftmals alternative Zahlungsmittel wie Kreditkarten im Account hinterlegt sind. Im vorliegenden Fall konnte das Einschreiten der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen dazu führen, dass nur ein sehr geringer Schaden entstanden ist. Manchmal enden derartige Fälle aber auch vor Gericht und sind für die Betroffenen eine große finanzielle und emotionale Belastung. Vor allem in Zeiten des Homeschooling nimmt die Medien- bzw. Handynutzung von Kindern deutlich zu. Aus diesem Grund sollten Kinder und Jugendliche für die entstehenden Gefahren sensibilisiert werden.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/happy-boy-kinder-spaß-verspielt-3386243/

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9 Kommentare zu: Siebenjähriger verspielt knapp 2.700 Euro mit dem Handy

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Lernapp aufm Smartphone. Aber sicher. Man kennt es.
Avatar von Anonym
Das ist doch keine Mutter, das ist eine Schande
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War das Ironie? Ich sehe da jedenfalls kein allzu großes Versagen bei der Mutter. "Kann ja mal passieren". Zumal sie ja wohl davon ausgegangen ist, dass kein Zugriff auf die Kreditkarte erfolgen kann, sondern dass alles auf...   Mehr anzeigen
Mir ist neu, dass Seiten auch den CVC speichern. Seltsam. Auch sollte man bei Kreditkarten immer an eine zwei-Faktor Autorisierung denken. Bei vielen Anbietern ist das sogar verpflichtend.
Google speichert alles. Bringt dem Bub aber nichts, wenn der die KK-Daten nicht mit dem CVC bestätigen kann Und wie du schon sagst, die meisten (alle?) haben mittlerweile die 2FA - ist in der EU, glaube ich, seit Februar oder...   Mehr anzeigen
Das der CVC gespeichert wird hab ich auch noch nie gehört, aber bspw. beim Amazon braucht man diesen ja nichtmal zum zahlen, da ist die Sicherheit gleich 0
Avatar von Anonym
@Felixrl: Habe das bei Amazon nie ausprobiert, aber wenn das stimmt, ist das schon ne Riesenlücke
Wer weiß, ob der Kleine nicht den CVC ausspioniert hat
Der Junge wird später mal kriminell ^^

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