Online Casino erhält keine deutsche Lizenz - und klagt

Ein Online Casino mit Sitz auf Malta hat in Schleswig-Holstein eine Konzession für den Betrieb von Online-Casinospielen beantragt. Die Behörde hat den Antrag nach einer ausführlichen Prüfung abgelehnt, da sich das Online Casino in der jüngeren Vergangenheit bereits als unzuverlässig erwiesen habe. Der Betreiber war damit nicht zufrieden und zog vor Gericht – ohne Erfolg.
Der namentlich nicht benannte Online-Glücksspielanbieter erhob zunächst Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. In diesem Zusammenhang wurde im Wege vorläufigen Rechtsschutz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Daraufhin legte das auf Malta ansässige Online Casino Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein ein.
OVG: Erfolgsaussichten der Klage seien gering
Das OVG Schleswig-Holstein entschied im Rahmen einer summarischen Prüfung. Das bedeutet, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der Klage abgewogen und parallel geprüft hat, ob es überzeugende Argumente dafür gibt, die behördliche Entscheidung vorläufig auszusetzen. Das OVG ist in diesem konkreten Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erfolgsaussichten gering seien, sodass die Beschwerde des Online Casinos in der zweiten Instanz keinen Erfolg hatte.
Zum aktuellen Zeitpunkt verfügen lediglich fünf Glücksspielunternehmen über eine Lizenz für Online-Casinospiele in Deutschland:
- Cashpoint Malta Ltd. (merkur-spiel.de)
- Novoline.de GmbH (casino.novoline.de)
- Skill On Net Ltd. (drueckglueck.de/casino)
- Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (spielbanken-bayern-online.de)
- Tipico Karlsruhe Ltd. (casino.tipico.de / casino.goldrummel.de)
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Warum erhielt das Online Casino keine Konzession für den Betrieb von Online-Casinospiele?
Zunächst einmal sollte klargestellt werden, dass das Online Casino eine Konzession speziell für den Betrieb von Online-Casinospielen (Blackjack, Roulette) und nicht für Online-Slots bei der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein beantragt hat. Für die Konzessionierung von Online-Casinospielen ist nämlich nicht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), sondern das jeweilige Bundesland zuständig. In Schleswig-Holstein hatte man allerdings den Antrag des Online Casinos mit der Begründung abgelehnt, dass sich der Anbieter in der Vergangenheit bereits als unzuverlässig erwiesen habe.
Genauer gesagt sei es durch den Antragsteller in der Vergangenheit bereits zu den folgenden Verstößen gegen die geltenden Spielerschutzbedingungen gekommen:
- Mindestspieldauer von fünf Sekunden wurde unterschritten
- Maximaleinsatz in Höhe von 1 Euro pro Spiel wurde überschritten
- Autoplay-Feature wurde unerlaubt angeboten
- Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro pro Spieler und Monat wurde nicht eingehalten
Obwohl die Behörde dem Anbieter in den zurückliegenden zwei Jahren bereits mehrfach das illegale Angebot untersagte, habe der Anbieter den Betrieb über einen Zeitraum von vielen Monaten einfach fortgesetzt. Damit kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass das Online Casino sich als „unzuverlässig“ erwiesen habe.
Um laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) eine Konzession erhalten zu können, muss der Antragsteller jedoch als „zuverlässig“ gelten. Damit ist gemeint, dass er sich uneingeschränkt an gesetzliche Vorgaben hält.
Das klagende Online Casino argumentierte vor Gericht, dass man die Verfehlungen aus der Vergangenheit einsehe und sein Verhalten inzwischen geändert habe. Nun werde man sich uneingeschränkt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Laut Gericht kommt diese Einsicht jedoch zu spät, insbesondere, da die Verstöße „systematisch, schwerwiegend und über einen langen Zeitraum“ erfolgt sind. Aus diesem Grund sei es richtig gewesen, dass die zuständige Behörde dem Online Casino die Konzession für den Betrieb von Online-Casinospielen verwehrt habe.
Fazit
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, bekommt auch keine Konzession. In diesem Fall hat das Online Casino gezeigt, dass es über einen längeren Zeitraum die deutschen Spielerschutzvorschriften mit Füßen getreten und deshalb laut Gericht zurecht keine Konzession für den Betrieb von Online-Casinospielen erhalten hat. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie lange der Betreiber warten muss, ehe man sich wieder als „zuverlässig“ erwiesen hat und in der Folge in einem zweiten Anlauf nochmal eine Lizenz beantragen kann. Diese Frage hat das Gericht bislang noch nicht beantwortet.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/richter-klage-frau-amerikanisch-3678152/
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1 Kommentar zu: Online Casino erhält keine deutsche Lizenz - und klagt
Kommentar verfassenKrustenkaese77
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