Ein ehemaliger Beamter der Kriminalpolizei musste sich in Hamburg für verschiedene Straftaten verantworten. Er hatte unter anderem seine Macht missbraucht, um die Kosten seiner Spielsucht zu decken. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Im Januar 2019 hatte ich über den ehemaligen Kripobeamten Jonas K. berichtet, der sich vor dem Landgericht Hamburg verantworten muss. Anfang April wurde endlich in diesem Fall ein Urteil gesprochen – der Polizist muss wegen vollendeten und versuchten schweren Bandendiebstahls, Amtsanmaßung und Bestechlichkeit für 3 Jahre und 8 Monate ins Gefängnis. Für die Mitangeklagten wurden teilweise höhere Strafen verhängt.

Weshalb wurde der Polizist angeklagt?

Zur Finanzierung seiner Spielsucht hatte der Polizist in einer Bar als Barkeeper angefangen zu arbeiten. Seine Schulden beliefen sich wohl auf knapp 60.000 Euro. Durch den Nebenjob bekam der Polizist Kontakte zum kriminellen Milieu. Er schloss sich einer Bande von 4 anderen Personen an. Für verschiedene dienstliche Informationen und Equipment sollte der Polizist monatlich 1.500 Euro erhalten.

Die Bande bestand am Ende aus insgesamt 5 Personen, die allesamt angeklagt wurden. Sie hatten sich entschlossen, verschiedene Personen zu bestehlen, die ihr Geld aus kriminellen Quellen hatten, sodass diese den Diebstahl nicht bei der Polizei melden würden.

Sehr unprofessionelle Vorgehensweise

Neben den dienstlichen Informationen hatte der Beamte auch Durchsuchungsbeschlüsse für die Bande gefälscht. Im Hamburger Stadtteil Winterhude hatte die Bande beispielsweise bei einer Wohnungsdurchsuchung im Januar 2018 rund 13.000 Euro erbeutet.

Die Tat selbst war nicht sonderlich organisiert durchgeführt worden. Ein Tippgeber hatte ihnen ein chinesisches Ehepaar genannt, welches mit dem Schwarzhandel von Milchpulver große Summen verdient hat. Da das Paar jedoch offiziell nicht in Hamburg gemeldet war, hatte auch der Beamte seine Probleme es ausfindig zu machen. Einen ersten Durchsuchungsbefehl stellte er auf die falsche Adresse aus, danach war sie nur halb richtig. Bei der Durchsuchung der Wohnung einer alleinerziehenden Mutter konnte man nichts von Wert finden – aber immerhin hatte man dann die Gewissheit, dass die eigentliche Beute drei Stockwerke über der Wohnung lag.

Bei den anderen Einbrüchen war die Bande ebenfalls nicht gerade professionell. Zweimal hatte man versucht, den gleichen Geldautomaten in Hamburg Wandsbek aufzubrechen. Zunächst hatte man nicht das richtige Werkzeug zum Aufbrechen, beim anderen Mal löste man einen Alarm aus. Der Kripobeamte hatte während der Taten zumeist in einem zivilen Polizeiauto gewartet und den Polizeifunk abgehört, damit er die Komplizen warnen kann.

Nach einem echten Einbruch soll der Beamte zudem auf dem Weg zum Tatort gewesen sein und dabei einen der Komplizen als vermeintlichen Polizei-Praktikanten mitgenommen haben. Da sich der Beamte auf dem Weg zum Tatort verfahren hatte, fuhr er irgendwann umso schneller. Dabei wurde er geblitzt und ein Foto mit dem falschen Kollegen landete direkt im Landeskriminalamt.

Wie flog der ganze Fall auf?

Durch die falschen Hausdurchsuchungen meldeten sich die Opfer bei der Polizei und erstatteten Anzeige. Die Wohnungsdurchsuchungen wurden beim örtlichen Polizeikommissariat wie üblich angemeldet. Der LKA-Beamte, der sie beantragt hat, war jedoch nicht bekannt. Eine hinterlassene Handynummer führte nur zu einem Prepaidhandy. Durch Abfrage der Verbindungsdaten des Handys kam man angeblich relativ schnell auf den Kripobeamten.

Frühes Geständnis wirkte strafmildernd

Das Gericht wertete das frühe und umfassende Geständnis des Polizisten als strafmildernd. Daher hatte er lediglich eine Strafe von 3 Jahren und 8 Monaten erhalten. Die vorsitzende Richterin bemerkte in der Begründung des Urteils zum angeklagten Ex-Polizisten:

Als Polizeibeamter hatten Sie eine besondere Vertrauensstellung inne, dieses Vertrauen haben Sie zur Erlangung persönlicher Vorteile missbraucht.

Die Mitangeklagten hatten nicht so viel Glück. Zwei Personen aus dem Zuhältermilieu wurden zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Ein Barkeeper-Kollege war nur geringfügig vorbestraft und hat deshalb zwei Jahre und vier Monate als Strafe erhalten. Das fünfte Mitglied der Bande wurde wegen der geringen Tatbeteiligung zu ein Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Polizist ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden und bis zum Haftantritt auf freiem Fuß. Den Polizeiberuf wird er aufgrund der Vergehen wohl nie wieder ausüben dürfen. Über das Urteil und das Ende der Ermittlungen zeigte er sich dennoch erleichtert. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, daher ist es noch nicht rechtskräftig.

Bildquelle: Fotolia 114166062 - Verkehrsunfallaufnahme © Kara

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2 Kommentare zu: Gefängnis für Ex-Kripobeamten wegen Straftaten zur Finanzierung der Spielsucht

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Die hellsten in der Birne waren das alle miteinander nicht
ich bin sichtlich geschockt, wie einfach es offenbar ist einen durchsuchungsbefehl für eine hausdurchsuchung zu fälschen bzw zu veranlassen. es reicht aus, jmd als antragssteller anzugeben, der nicht exisitert und nur eine aktive...   Mehr anzeigen

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