Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Mitte November Anklage gegen einen ehemaligen Buchhalter der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft erhoben. Dem 47-jährigen Mann wird ein Millionenbetrug vorgeworfen, laut eigenen Angaben hat er seine Besuche im Online Casino damit finanziert.

In der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft, die zur Unternehmensgruppe der Saarbrücker Zeitung gehört, hatte ein Buchhalter mehr als 1,4 Millionen Euro über neun Jahre von seinem Arbeitgeber abgezweigt. Er benötigte das Geld laut eigenen Angaben für Spiele im Online Casino. Mittlerweile hat der Angestellte seinen Posten verloren und muss sich vor dem Gericht für den Betrug verantworten. Ein Schuldspruch ist sehr wahrscheinlich, schließlich ist der Angeklagte auch geständig.

Wie konnte der Buchmacher sich diese Summen aneignen?

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf einen längeren Zeitraum von 2012 bis 2017. Insgesamt wurden 106 Fälle nachgewiesen, bei denen Gelder vom Unternehmen auf ein privates Konto des Buchhalters geflossen sind. Man geht aber davon aus, dass der Betrug bis ins Jahr 2008 zurückgehen könnte, damit sind möglicherweise mehr als die 1,4 Millionen Euro veruntreut worden.

Doch wie kann man eine solch enorme Summe überhaupt unbemerkt auf das eigene Konto transferieren? Hauptgrund: Die Arbeit des Buchmachers wurde nicht genauer kontrolliert. Für das Abzeichnen und Veranlassen von Überweisungen reichte es zwar nicht aus, aber eine zweite Unterschrift hat er sich durch einen kleinen Trick von seinem Chef erschlichen. Er legte immer einen Stapel von Rechnungen auf den Tisch des Vorgesetzten, darunter befanden sich auch fiktive Rechnungen, die auf ein zweites privates Konto des Buchhalters ausgestellt waren. Pro Monat soll sich der Angeklagte so einen Betrag knapp unter 20.000 Euro zusätzlich überwiesen haben.

Gab es keine anderen Kontroll-Mechanismen, die hätten greifen können?

Der Buchhalter ist beim Betrug der Verlagsgesellschaft recht gut vorgegangen. Da interne Arbeitsabläufe keine Probleme offenbarten, hätte es nur über externe Institutionen geschehen können. Die Bankkontrolle zur Geldwäsche wäre diesbezüglich eine Option gewesen. Allerdings greift diese erst ab Beträgen über 20.000 Euro. Der Angeklagte hat dafür gesorgt, dass er immer knapp darunter blieb, damit der ganze Schwindel nicht auffällt.

Wie ist der Betrug ans Licht gekommen?

Im Juli 2017 ist die ganze Sache angeblich aufgeflogen. Der 47-Jährige sei aus seinem Urlaub zurück in den Betrieb gekommen und habe wiederum einen Stapel Rechnungen vorgelegt. Diesmal hätten die Verantwortlichen ihre Kontrollpflicht ernster genommen und dabei seien Unstimmigkeiten aufgefallen, woraufhin Strafanzeige erstattet wurde.

Während der Ermittlungen habe er die Taten eingeräumt und auch gestanden, dass er seit 2008 fingierte Rechnungen vorlegt. Einige der Fälle sind inzwischen jedoch bereits verjährt, sodass es vor Gericht lediglich um die etwas über 1,4 Millionen Euro geht, um die der Angeklagte den Verlag betrogen haben soll.

Derzeitige Situation des geständigen Betrügers

Während der Ermittlungen wurde der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen, da bei der Summe der unterschlagenen Gelder und durch seine derzeitige Situation Fluchtgefahr bestand. Der Mann ist mit einer Kubanerin verheiratet. Während einer Hausdurchsuchung wurde ein Flugticket nach Kuba, auf ihren Namen ausgestellt, gefunden. Wertgegenstände wurden nicht im Haus gefunden. Die Immobilie sei zudem mit einem Darlehen belastet.

Der Angeklagte hat selber angegeben, dass er die Gelder in einem Online Casino verspielt habe. Derzeit wird noch ein Gutachten erwartet, das klären soll, ob der Buchhalter eventuell spielsüchtig ist und ihm deshalb eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zugestanden wird. Nach derzeitigem Erkenntnisstand geht man nicht davon aus, dass ein Teil des Kapitals wieder zurück an das Unternehmen fließen wird.

Fazit: Betrug lohnt sich nicht und fliegt irgendwann auf

Die Verhandlungen werden wohl am Mittwoch, den 13. Dezember, weitergeführt, am Montag wird derzeit ein Urteil in dem Fall erwartet. Laut einigen Medienberichten soll in Verständigungsgesprächen zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigern sich herauskristallisiert haben, dass es nach derzeitigem Erkenntnisstand um 4 Jahre Haft wegen Betruges geht.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie viel man in Online Casinos verspielen kann und welche Probleme im Allgemeinen durch Glücksspiel entstehen können. Fakt ist, 1,4 Millionen Euro konnten nachgewiesen werden und sind noch nicht verjährt - der entstandene Schaden für die Verlagsgruppe wird aber weitaus größer gewesen sein. Es hat zwar 9 Jahre gedauert, aber jetzt ist auch dieser Betrug aufgeflogen, hoffentlich überdenkt der ehemalige Arbeitgeber des Buchhalters auch die internen Sicherheitsvorkehrungen.

Bildquelle: 145153513 - Geschäfte machen © Tom Bayer

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4 Kommentare zu: 1,4 Millionen Euro für Online Casino Besuche veruntreut

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gutachten? spielsüchtig? also wenn er spielsüchtig ist kommt er mit erheblich weniger davon oder wird gar nicht verurteilt, schlau das ganze
Ich kenne einen ähnlichen Fall da war ich persönlich mit betroffen nur ging es dabei um ca. 3, 5 Millionen die der Täter angeblich in Spielbanken über einen längeren Spielraum verspielt hätte.
Verurteilt wurde Er zu 3,5 Jahren....   Mehr anzeigen
Avatar von Anonym
Ich glaub wäre er nicht so gierig gewesen auf so hohe summen, wäre das ganze nie aufgeflogen.
Das ist ja das größte Problem beim Glücksspiel, die Gier. Wenn man sich mit kleinen Gewinnen zufrieden geben würde, dann hätte man auch weniger Verluste.

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