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Sportwetten allgemein : fühle mich abgezockt (Seite 3)

Thema erstellt am 27.05.2025 | Seite: 3 von 3 | Antworten: 33 | Ansichten: 1.303
bonushunter97
Amateur

Xavi22 schrieb am 30.05.2025 um 11:03 Uhr: Manche Anbieter bieten bessere Quoten, weil sie z.b bei andere Bedingungen haben. Wenn dein Spieler nicht spielt, z.b wegen Verletzung ist dein geld weg. Bei anderen wird dann mit 1.0 bewertet. 

Guter Punkt! Das hätte ich natürlich einfließen lassen, aber das Einwechslung+ gilt bei Williamhill auch wie bei Bet365
frapi07
Elite
bonushunter97 schrieb am 30.05.2025 um 12:24 Uhr:

ja weil du nur eine seite der medaille gelesen hast. hier der auszug aus dem strafgesetzbuch:


Als objektives Tatbestandselement muss ein auffallendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen. Das subjektive Kriterium des § 879 ABGB wird durch das Ausbeuten von Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung verwirklicht.[sup][21][/sup]

Nach der neueren Judikatur soll aber bereits leichte Fahrlässigkeit des Wucherers genügen.

Und es geht hier auch nicht darum, das einzuklagen.


Lies dir den Auszug durch und frage dich ernsthaft, welche Kriterien da passen. Das passt halt nicht. Hier ein paar Beispiele:

… eine Zwangslage: Der Vertragspartner sieht zum Zeitpunkt der Vertragsabschluss keine andere Möglichkeit und lässt sich in Ermangelung Alternativen auf das Geschäft ein --> passt nicht, da du Alternativen hast!!!

… eine Unerfahrenheit eines anderen. Ein Beispiel dafür ist ein Ausländer, der eine Wohnung anmietet, ohne den hiesigen Wohnungsmarkt zu kennen. Der Berufsneuling dagegen kann sich trotz mangelnder Geschäftserfahrung nicht darauf berufen. Gemeint ist also nicht die Unerfahrenheit in einem bestimmten Geschäftsbereich, sondern eine allgemeine Unkenntnis der Lebens- und Geschäftswelt --> passt auch nicht.

Bei den anderen Punkten sehe ich auch nicht wirklich, dass es passt. Diese Punkte reichen übrigens nicht aus, um den Tatbestand des Wuchers zu erfüllen. Es muss zudem Vorsatz vorliegen, das bedeutet, der Anbieter nutzt die ungünstige Situation eines Dritten mit ausbeuterischer Absicht aus. Sehe ich auch nicht als gegeben.


Wucher ist, wenn du Durst hast und du dich aber von der Stelle nicht rühren kannst und sonst kein Wasser beschaffen kannst. ich sehe das und nutze das aus, indem ich dir ein Wasser für 20€ anbiete. Das ist Wucher, weil ich deine Notsituation ausnutze und der Preis mehr als das doppelte beträgt.

Zudem hast du ja gemeint, dass Wucher ab 30% gilt - bei der Verbraucherzentrale (eine bessere Quelle gibt es fast nicht) steht aber, dass es ab 100% anfängt. Wie kann man da einfach behaupten, dass ich nur eine Seite der Medaille aufzeige? Du hast faktisch falsch gelegen und damit hast du den Wucher ja begründet. 
gagapapamama
Elite

frapi07 schrieb am 30.05.2025 um 12:47 Uhr:
Lies dir den Auszug durch und frage dich ernsthaft, welche Kriterien da passen. Das passt halt nicht. Hier ein paar Beispiele:

… eine Zwangslage: Der Vertragspartner sieht zum Zeitpunkt der Vertragsabschluss keine andere Möglichkeit und lässt sich in Ermangelung Alternativen auf das Geschäft ein --> passt nicht, da du Alternativen hast!!!

… eine Unerfahrenheit eines anderen. Ein Beispiel dafür ist ein Ausländer, der eine Wohnung anmietet, ohne den hiesigen Wohnungsmarkt zu kennen. Der Berufsneuling dagegen kann sich trotz mangelnder Geschäftserfahrung nicht darauf berufen. Gemeint ist also nicht die Unerfahrenheit in einem bestimmten Geschäftsbereich, sondern eine allgemeine Unkenntnis der Lebens- und Geschäftswelt --> passt auch nicht.

Bei den anderen Punkten sehe ich auch nicht wirklich, dass es passt. Diese Punkte reichen übrigens nicht aus, um den Tatbestand des Wuchers zu erfüllen. Es muss zudem Vorsatz vorliegen, das bedeutet, der Anbieter nutzt die ungünstige Situation eines Dritten mit ausbeuterischer Absicht aus. Sehe ich auch nicht als gegeben.


Wucher ist, wenn du Durst hast und du dich aber von der Stelle nicht rühren kannst und sonst kein Wasser beschaffen kannst. ich sehe das und nutze das aus, indem ich dir ein Wasser für 20€ anbiete. Das ist Wucher, weil ich deine Notsituation ausnutze und der Preis mehr als das doppelte beträgt.

Zudem hast du ja gemeint, dass Wucher ab 30% gilt - bei der Verbraucherzentrale (eine bessere Quelle gibt es fast nicht) steht aber, dass es ab 100% anfängt. Wie kann man da einfach behaupten, dass ich nur eine Seite der Medaille aufzeige? Du hast faktisch falsch gelegen und damit hast du den Wucher ja begründet. 

Habt Ihr das jetzt bald erklärt oder sollen wir noch ein paar Romane lesen. Hättest nicht wetten sollen ganz einfach.
frapi07
Elite

gagapapamama schrieb am 30.05.2025 um 13:04 Uhr:

Habt Ihr das jetzt bald erklärt oder sollen wir noch ein paar Romane lesen. Hättest nicht wetten sollen ganz einfach.

Was hat dieser Thread mit mir und meinen Wetten zu tun? XD

Aktuelle Themen01.06.2025 um 02:44 Uhr

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