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Geldspielgerät

Unter dem Begriff Geldspielgerät werden in der Regel solche Spielautomaten verstanden, die im §33c der Gewerbeordnung (GewO) näher beschrieben werden. Dementsprechend benötigt der Aufsteller unter anderem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, um ein Geldspielgerät zum Beispiel in einer Spielothek oder in einer Kneipe aufzustellen. Des Weiteren muss das jeweilige Geldspielgerät in Deutschland von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sein. Neben der Gewerbeordnung (GewO) müssen die Verantwortlichen weitere Vorschriften und Gesetze, wie zum Beispiel die Spielverordnung, das Jugendschutzgesetz sowie die jeweiligen Ländergesetze beachten. Das bedeutet, dass natürlich nur Personen an den Geldspielgeräten spielen dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Darüber hinaus ist die Aufstellung von Geldspielgeräten in Deutschland nur in Gaststätten und Spielhallen erlaubt. Zudem gilt ein Limit von 12 Geldspielgeräten pro Spielhalle. Zudem ist der Verlust pro Stunde bei konzessionierten Geldspielgeräten auf 60 Euro pro Stunde begrenzt (§13 Nr. 4 SpielV). Des Weiteren gilt aktuell die Vorgabe, dass Geldspielgeräte in der Regel maximal vier Jahre lang betrieben werden dürfen.

Allgemein gesagt ermöglichen Geldspielgeräte ein vom Zufall bestimmtes Spiel mit dem Einsatz von echtem Geld. Heutzutage bieten die Geldspielgeräte den Spielerinnen und Spielern viel Abwechslung. Während damals noch analoge Walzen zum Einsatz kamen, spielen die Glücksspielfreunde heute an modernen Touchscreens mit hochauflösender Grafikqualität. Bei den meisten Geldspielgeräten können die Nutzerinnen und Nutzer sich zwischen 20 und bis zu 100 Spielen entscheiden. Auch die Einsatzhöhe kann bei den Geldspielgeräten oft nach Belieben verändert werden. In Spielbanken werden Geldspielgeräte auch gelegentlich einarmige Banditen genannt. Hier werden Geldspielgeräte bereits seit den 1960er-Jahren aufgestellt.

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