Der ehemalige Ordnungsamtsleiter der Stadt Kehl und ein Spielhallen-Betreiber mussten sich vor wenigen Tagen vor dem Landgericht Offenburg für mehrere Taten verantworten. Am Ende gab es Bewährungsstrafen für beide. Aber was haben sich der Spielhallen-Chef und der städtische Mitarbeiter zu Schulden kommen lassen?

Erst im vergangenen Oktober berichteten wir bei GambleJoe darüber, dass zwei Sportwetten-Unternehmer in Frankfurt verurteilt wurden. In einem aktuellen Fall ging es darum, dass sich ein Spielhallen-Chef wegen Vorteilsgewährung und Bestechung verantworten musste. Dem Ex-Ordnungsamtsleiter der baden-württembergischen Stadt Kehl wurden Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vorgeworfen.

Bewährungsstrafen für Spielhallen-Betreiber und ehemaligen Ordnungsamtsleiter

Die Kammer des Landgerichts Offenburg sah es als erwiesen an, dass der 74-jährige Spielhallen-Betreiber dem 41-jährigen Ordnungsamtschef der Stadt Kehl einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro für den privaten Immobilienkauf versprochen hat. Darüber hinaus soll der ehemalige Mitarbeiter der Stadt eine Nacht in einer Unterkunft des Spielhallen-Betreibers genächtigt und dafür nichts bezahlt haben. Zu einer Übergabe des Geldes sei es laut Urteil jedoch nicht gekommen. Im Juni 2022 berichteten wir über eine spannende hr-Doku mit dem Titel „7 Tage in der Spielhalle“.

Das Landgericht Offenburg verurteilte deshalb den ehemaligen Chef des Ordnungsamts wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Des Weiteren muss die Ex-Führungskraft der Stadt 120 Sozialstunden leisten und in einem Zeitraum von vier Monaten eine psychotherapeutische Behandlung antreten.

Auch der ebenfalls angeklagte Spielhallen-Chef wurde wegen Vorteilsgewährung und Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Zusätzlich hat das Landgericht Offenburg festgelegt, dass der Geschäftsmann eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro bezahlen muss. Davon gehen 125.000 Euro an die Staatskasse und die restlichen 175.000 Euro an soziale Einrichtungen bzw. Vereine.

Außerdem wurde ein Mitarbeiter des Spielhallen-Betreibers im Prozess wegen Beihilfe zur Bestechung zu einer empfindlichen Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. Damit blieb das Landgericht jedoch in allen Fällen hinter den entsprechenden Anträgen der Staatsanwaltschaft. Bislang ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.

Korrupter Ordnungsamtsmitarbeiter bevorteilt Spielhallen-Betreiber

Für die Zahlung von 50.000 Euro habe der ehemalige Ordnungsamtschef dem Spielhallen-Betreiber pflichtwidrig Ausnahmegenehmigungen für Bistros und Restaurants gewährt, in denen Spielautomaten aufgestellt waren. Außerdem soll der Ex-Ordnungsamtsleiter der Stadt Kehl Interna aus dem Rathaus an den Spielhallen-Betreiber weitergeleitet haben.

Der Richter sprach im Prozess Tacheles: „So etwas darf nicht passieren“. Der ehemalige Ordnungsamtsleiter verliert trotz der Bewährungsstrafe seine Amtsfähigkeit nicht. Allerdings ist er aus nachvollziehbaren Gründen natürlich faktisch für jedes Amt „verbrannt“.

Fazit

Im Kehler Rathaus zeigte man sich über den Fall des korrupten Ordnungsamtsleiters natürlich bereits bei dessen Festnahme im November 2021 erschüttert. Man habe unmittelbar nach der Verhaftung mit der Aufarbeitung begonnen und setze alles daran, dass sich ein derartiger Fall nicht noch mal wiederholen wird.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/ordnung-ordnungsamt-amt-behörde-5275348/

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