Die britische Gambling Commission hat den Glücksspielanbietern gegenüber eine Warnung ausgesprochen. Der Regulierungsbehörde ist aufgefallen, dass es einige Vergleichsvereinbarungen gegeben hat, welche Geheimhaltungsklauseln vorsahen – diese sind laut Konzessionsvorgaben nicht erlaubt.

Der UK Gambling Commission wurden Fälle bekannt, bei denen Vergleichsvereinbarungen zwischen Spielern und Online Casinos geschlossen wurden, die Verschwiegenheitserklärungen (Non-Disclosure Agreement) enthielten. In einigen Fällen haben sie dazu geführt, dass Kunden bedenkliche Geschäftspraktiken, die eventuell gegen die Lizenzauflagen verstoßen, nicht gemeldet haben. Teilweise wird nicht nur die Offenlegung gegenüber Dritten, sondern speziell gegenüber der UKGC ausgeschlossen.

Eines der prominentesten Beispiele für eine solche Verschwiegenheitsvereinbarung fand sich bei Ladbrokes. Dort hatte ein britischer Spieler Geld von seinen Arbeitskunden gestohlen und zum Zocken verwendet. Ladbrokes hatte die Einsätze den Opfern des Spielers erstattet, gab aber die Auflage (an Opfer und den Spieler), dass nichts an die Öffentlichkeit dringen dürfe.

Worum geht es der Regulierungsbehörde genau?

Die britische Regulierungsbehörde hat festgestellt, dass in bestimmten kommerziellen Situationen solche Verschwiegenheitsvereinbarungen an der Tagesordnung sind.

Sicherlich können solche Regelungen für beide Seiten in bestimmten Fällen von Vorteil sein. Dabei handelt es sich jedoch eher um die Beilegung von Streitigkeiten um beispielsweise das geistige Eigentum.

Die Regulierungsbehörde möchte nicht, dass die Geheimhaltungsklauseln gar nicht mehr angewendet werden. Folgende Punkte müssen dabei jedoch im Bereich iGaming sichergestellt werden:

  • Geheimhaltungsklauseln dürfen nicht dazu führen, dass Spieler der Meinung sind, ihnen sei nicht erlaubt, Aufsichtsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden über meldungswürdiges Verhalten zu informieren.
  • Glücksspielunternehmen müssen die Regulierungsbehörde über Verstöße gegen die Lizenzbedingungen oder Verhaltenskodizes für soziale Verantwortung informieren.
  • Verbraucher dürfen nicht abgeschreckt werden, ein fehlerhaftes Verhalten zu melden, nur weil sie eine Klausel als Bedingung eines Vergleichs erwarten.
  • Spielsüchtige müssen ihre Spielhistorie jederzeit mit ärztlich-psychologischem Personal besprechen dürfen.

In der Pressemitteilung erinnert die Glücksspielbehörde noch einmal an die Auflagen einer britischen Konzession. Es werden folgende Handlungsweisen von den Glücksspielbetreibern gefordert:

  • Eine offene und kooperative Zusammenarbeit mit der Gambling Commission.
  • Die Erfüllung der Regulierungsauflagen mit Leib und Seele.
  • Die Offenlegung aller relevanten Daten, die die Gambling Commission erwarten würde.
  • Die sorgfältige und kontrollierte Behandlung von Spielern mit Verantwortungsbewusstsein.
  • Die Nutzung von geeigneten Systemen und Kontrollen, um die Risiken für die Lizenzziele zu minimieren.
  • Ein faires Verhalten gegenüber den Kunden, welches auch ihre Interessen berücksichtigt.
  • Die Informationsbedürfnisse der Spieler müssen berücksichtigt werden. Man solle auf klare und nicht irreführende Weise mit ihnen kommunizieren.

Diese Grundsätze gelten für alle Lizenznehmer. Jeder Versuch, eine Person daran zu hindern, sich über regulatorische Mängel zu beschweren oder Informationen zu erhalten, verstößt gegen die Bestimmungen der Lizenzvereinbarungen.

Klare Forderungen an die Glücksspielbetreiber

Die Glücksspielbehörde formuliert relativ klar, dass eine Nichtoffenlegungsklausel nicht ordnungsgemäß angewendet wurde, wenn sie folgende Auswirkungen hätte:

  • Abschreckende Wirkung auf eine Person, die dazu führt, dass das Fehlverhalten gegen die Lizenzauflagen nicht gemeldet oder ein gleichwertiger Bericht für eine andere Behörde nicht erstellt wird.
  • Eine Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde verhindert wird.
  • Die Zusammenarbeit mit einer strafrechtlichen Untersuchung oder Strafverfolgung nicht erlaubt wird.
  • Die Suche nach einer Behandlung für problematisches Glücksspiel und Diskussion ihrer Glücksspielgeschichte mit Behandlungsanbietern verboten wird.

Nichtoffenlegungsklauseln oder andere Vergleichsbedingungen dürfen nicht festlegen, dass solche Berichterstattungen nicht gestattet sind. Es kann in der praktischen Umsetzung angebracht sein, dass in der Vergleichsvereinbarung selbst klar geregelt ist, welche Angaben nicht durch die Geheimhaltungsklausel verboten sind.

Die Gambling Commission stellt noch einmal klar, dass diese Grundsätze für alle Klauseln gelten, die die Offenlegung an Dritte beschränkt – es ist nicht nur die Glücksspielkommission damit gemeint. Die Einhaltung der Grundsätze wird nicht dadurch erfüllt, dass in die Vergleichsvereinbarung eine Ausnahmeklausel aufgenommen wird, die lediglich besagt, dass ein Kunde die Angelegenheit bei einer Aufsichtsbehörde melden kann, falls dies erforderlich ist.

Wenn ein Kunde im Zuge der Verhandlung einer Vergleichsvereinbarung angibt, dass er den Fall der Kommission melden wird, erwartet die Kommission, dass der Glücksspielbetreiber den Vorfall selbst meldet. Wenn diese Meldung der UKGC nicht vorliegt, kann dies als erschwerender Faktor für alle regulatorischen Maßnahmen angesehen werden. Was sich dann auf das Strafmaß auswirken wird.

Fazit: Eine erste Reaktion der Gambling Commission

Der Fall von Ladbrokes war sicher kein Einzelfall, aber er hat in Großbritannien recht hohe Wellen geschlagen. Man hört immer wieder von dem Umstand, dass Spieler über den Ausgang einer Beschwerde nicht berichten dürfen, weil es eine entsprechende Klausel in der Vereinbarung gibt oder diese vorgesehen ist.

Es wird sich zeigen, ob diese Warnung Auswirkungen auf das Verhalten der britischen Glücksspielbetreiber hat. Schön wäre es sicher, wenn solche Grundsätze in anderen EU-Staaten Schule machen. Vielleicht verbessert sich durch solche Entscheidungen die Transparenz im iGaming-Sektor endlich. Wünschenswert wäre es, wenn auch die Regulierungsbehörde in Malta diese Bemühungen sieht und ein ähnliches hartes Vorgehen gegen schwarze Schafe unter den Online Casinos zeigen würde.

Bildquelle: 198073496 - Top secret documents presentation concept. Top secret message in detective spy agent hands. Confidential dossier information. Super important information. © Dmitriy

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