Seit August 2017 haben drei Jugendliche mehrere Spielhallen in Wuppertal-Barmen und Oberbarmen überfallen und ausgeraubt. Vor allem gegen Anfang des Jahres haben sich die Überfälle wiederholt gehäuft. Das Trio hatte dabei die Angestellten mit Waffen bedroht – DNA-Spuren brachten in den Ermittlungen nun den Durchbruch.

In Wuppertal hatten sich die Meldungen über Raubüberfälle auf Spielhallen in diesem Jahr gehäuft. Selbst wenn die Statistiken keine großen Unterschiede zu den Vorjahren aufzeigen, hatte man bei einigen Meldungen doch immer wieder eine ähnliche Vorgehensweise bei einem Trio. In Wuppertal wurden 2017 rund 33 Überfälle auf Spielotheken gemeldet. 2016 waren es 36, 2015 rund 33, im Jahr 2014 nur 24 und 2013 etwa 36. Selbst wenn die Medien von Häufungen sprechen, sind es nicht mehr Überfälle auf Spielhallen, als es sonst der Fall war.

Serie von Überfällen mit ähnlichem Vorgehen

Am 26. März 2018 gab es Meldungen, dass an dem Montagabend 3 Männer eine Spielhalle in Wuppertal-Barmen überfallen haben. Der Raub soll eine Spielothek in der Heckinghauser Straße betroffen haben. Drei Männer sollen sich dabei Zugang zur Spielhalle verschafft haben, Reizgas wurde verwendet, um den 45-jährigen Mitarbeiter zu überraschen. Als die drei die Kasse ausräumten, konnte der Angestellte entkommen und die Polizei verständigen.

Im Jahr 2017 gab es weitere solcher Überfälle, wobei der Tathergang eigentlich immer gleich war. Ein Mann betrat unmaskiert die Spielhalle und analysierte die Lage. Danach kamen dann 2 weitere Personen mit Schusswaffen oder Messer beziehungsweise entsprechenden Attrappen herein. Man hat den Angestellten dann mit Gewalt gedroht, ihn so in Schach gehalten und am Ende die Kasse geleert. Die Polizei spricht von einem brutalen Vorgehen.

Viele Vorfälle sind bisher ungeklärt

Im Januar raubten 2 maskierte Männer eine Spielhalle in Wuppertal am Steinweg aus. Sie hatten ebenfalls Pistolen, um die Angestellten zu bedrohen. Am 2. Juni bedrohten 2 Männer in einer Spielothek am Werth die Aufsicht und hielten 2 Kunden mit einem Messer in Schach. Am 26. Juni wurde dann eine Spielhalle an der Höhne überfallen, 2 maskierte Männer nutzten hier wiederum Pistolen. Am 29. Juni wurde eine Spielhalle an der Straße Schwarzbach ausgeraubt, am 14. August gab es dort eine Wiederholungstat, auch hier trugen die Täter Messer und Pistolen. Am 26. August überfielen wiederum 3 Männer ein Automatencasino am Steinweg, diesmal allerdings mit Eisenstangen.

Durchbruch brachte eine DNA-Spur

Nach langwierigen und umfangreichen Ermittlungen waren drei 17-jährige Männer tatverdächtig. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermittelten vermehrt gegen die drei. Es gelang, eine DNA-Spur mit einer der drei Personen in Verbindung zu bringen. Es folgten Hausdurchsuchungen bei der Wohnungsanschrift des Jugendlichen, der, sobald er davon erfuhr, sich am 15. September 2018 bei der Polizei selbst gestellt hatte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging dann auch Haftbefehl gegen ihn.

Am 17. September 2018 stellten sich sogleich ebenfalls die beiden Komplizen, gegen die ebenfalls ein Haftbefehl vorlag. Es besteht dringender Tatverdacht, Überfälle auf Spielhallen an mindestens drei Standorten begangen zu haben. Allerdings dauern die Ermittlungen noch an, da man die Beteiligung des oder der Täter an anderen Spielhallen-Überfällen in der jüngsten Vergangenheit noch überprüfen muss.

Bisher haben die Täter nur einen Teil der Einbrüche gestanden, Ermittlungen sollen jetzt die Verwicklungen in andere Vorfälle überprüfen, es ist folglich nicht auszuschließen, dass noch weitere Straftaten zur Anklage hinzukommen.

Mit welchen Strafen müssen die Jugendlichen rechnen?

Bei den Raubdelikten wurden gefährliche Gegenstände oder Waffen verwendet. Somit handelt es sich um Taten aus dem Bereich der Schwerkriminalität. Im Normalfall würden erwachsene Straftäter pro Tat mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen müssen.

In dem Fall der 17-Jährigen wird jedoch sicherlich das Jugendstrafrecht zum Tragen kommen. Dabei kommt es auf die Vorstrafen der Jugendlichen an, über die bisher aber nichts bekannt wurde. Die Strafen können hier von Einrichtungen, die den Jugendlichen helfen, einen normalen Tagesrhythmus zu finden und einer altersgemäßen Tätigkeit nachzugehen, mitbestimmt werden. Es ist aber letztlich bis hin zum Arrest alles möglich.

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